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Wert 0 im Feld "Entfernungspauschale - einfache Entfernung" nicht möglich?

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    Wert 0 im Feld "Entfernungspauschale - einfache Entfernung" nicht möglich?

    Hallo!

    Im fraglichen Zeitraum habe ich direkt am Arbeitsort gewohnt, in einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft. Folglich kann und möchte ich keine Enfernungspauschale geltend machen.

    Das Programm erwartet von mir nun aber einen Eintrag, da durch den Arbeitgeber pauschal besteuerte Fahrtkostenzuschüsse gezahlt wurden, die für Familienheimfahrten zu nutzen waren. (Ich habe diese Fahrten natürlich im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angegeben.) Den Wert 0 akzeptiert es nicht. Die ganzen anderen Angaben in dem Block kann ich ja machen, auch wenn ich nicht wüsste, wofür das nötig sein soll. Aber bei dem Feld kann ich doch schlecht falsche Aussagen treffen.

    Gibt es da eventuell einen Lösung, um trotzdem alles korrekt anzugeben?

    #2
    AW: Wert 0 im Feld "Entfernungspauschale - einfache Entfernung" nicht möglich?

    Sie dürfen nur einen Eintrag in Zeile 31 (Angabe der Arbeitsstätte) und sonst nichts. Den gezahlten Ersatz tragen Sie in Zeile 39 ein.

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      #3
      AW: Wert 0 im Feld "Entfernungspauschale - einfache Entfernung" nicht möglich?

      So habe ich das beim zweiten Mal auch versucht (beim ersten hatte ich nur den Betrag in Zeile 39, autoausgefüllt durch den Belegabruf), aber ElsterFormular hat bei der Plausibiltätsprüfung eine Fehlereldung ausgegeben und mich die Daten nicht an das Finazamt übermitteln lassen.

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        #4
        AW: Wert 0 im Feld "Entfernungspauschale - einfache Entfernung" nicht möglich?

        Hallo,

        wer keine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz (die sogenannte Entfernungspauschale) absetzen möchte oder kann, der darf in dem gesamten Block Zeile 31-39 auch nichts eintragen, gar nichts.
        Nun gibt es aber das Problem, dass der Arbeitgeber Zuschüsse zu den - eigentlich nicht vorhandenen - Fahrtkosten pauschal besteuert hat (imho ist das falsch, ich weiß aber auch nicht genau, ob die Pauschalversteuerung für Kostenbeteiligung an Familienheimfahrten nicht doch zulässig ist).

        Wie kann man das jetzt lösen? Ich denke, man muss Elster hier irgendwie austricksen (und das unbedingt in einem Anschreiben erläutern).
        Meine Idee wäre, die Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung auf Null zu fälschen, dazu dann die Fahrtkosten in der Unteranlage "Doppelte Haushaltsführung" erklären.
        Die Erstattung vom Arbeitgeber fehlt dann zwar völlig, aber das Finanzamt wird vermutlich sowieso die Zeile 18 von der elektronisch übertragenen Lohnsteuerbescheinigung nehmen und den Betrag nachversteuern (weil es keine passenden Fahrtkosten gibt). Im Endeffekt sollte sich das dann ausgleichen.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Hallo Stefan,

          vielen Dank für die ausführliche Antwort!

          Ich werde das vermutlich so versuchen. Im Anschreiben erläutere ich also, dass der Wert X (mit Hinweis auf die elektronisch übertragenene Lohnsteuerbescheinigung) von mir manuell gelöscht wurde, weil er für Heimfahrten gezahlt wurde und das Programm die Angabe so nicht zugelassen hat. Wird das tatsächlich so akzeptiert?
          Alternativ fiel mir gerade ein, dass ich auch die die Erklärung herkömlich ausdrucken und den Wert handschriftlich eintragen könnte, natürlich wieder mit Erläuterung. Müsste doch auch gehen?

          (Bisher war ich übrigens davon ausgegangen, dass die pauschal versteuerten Zuschüsse zu den Heimfahrten korrekt waren, da das übliche Praxis des Arbeitgebers war/ist und unter Mitwirken von dessen Steuerbüro geschieht.)

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            #6
            AW: Wert 0 im Feld "Entfernungspauschale - einfache Entfernung" nicht möglich?

            Hallo,

            >>>Wird das tatsächlich so akzeptiert?

            Was heißt akzeptiert? Du hast damit zumindest eine Erklärung abgegeben, und dabei auch nichts falsches eingetragen (insgesamt, die Erklärung muss natürlich zusammen mit deinem Anschreiben gesehen werden).


            >>>Alternativ fiel mir gerade ein, dass ich auch die die Erklärung herkömlich ausdrucken und den Wert handschriftlich eintragen könnte, natürlich wieder mit Erläuterung. Müsste doch auch gehen?

            Ja, bei schriftlichen Erklärungen kann man natürlich immer auch Dinge eintragen, die Elster - und vielleicht auch die Software beim Finanzamt - nicht zulässt. Dann muss der Sachbearbeiter sehen, wie er das durch die Plausi kriegt.
            Mit Elster geht das aber nicht, hier kann man die Formulare nicht ausdrucken (ganz bewusst). Und wenn du an die komprimierte Erklärung denkst: Dortige Hinzufügungen sehe ich als nicht existent an, das sollte man nicht tun.


            >>>Bisher war ich übrigens davon ausgegangen, dass die pauschal versteuerten Zuschüsse zu den Heimfahrten korrekt waren, da das übliche Praxis des Arbeitgebers war/ist und unter Mitwirken von dessen Steuerbüro geschieht.

            Wie ich schon sagte weiß ich das auch nicht ganz genau. Ich würde aber sagen, dass die pauschale Steuer unnötig war, es kann einfach steuerfrei gezahlt werden (ohne Gewähr, auch das Steuerbüro kann richtig liegen).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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