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Vorkasse im Dezember für Januar, Steuer 2014 oder 2015?

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    Vorkasse im Dezember für Januar, Steuer 2014 oder 2015?

    Moin,

    ich muss für einen berufgbedingten Umzug im Januar einige Vorauszahlungen bereits im Dezember leisten. Wann werden diese Kosten steuerlich geltend gemacht? Steuererklärung 2014 oder doch für 2015. Geld wird im Dezember für eine Leistung aus Januar bezahlt.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Vorkasse im Dezember für Januar, Steuer 2014 oder 2015?

    Hallo Mendez,

    grundsätzlich gilt das Zu- und Abflussprinzip, also Zahlung in 2014 gehört in Erklärung 2014, Zahlung in 2015 gehört in Erklärung 2015.

    Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen gibt es eine zehn Tage Fiktion, also Zahlung am 10.01.2015 für 2014 gehört noch in 2014.

    Tschüß

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      #3
      AW: Vorkasse im Dezember für Januar, Steuer 2014 oder 2015?

      Vielen Dank und eine schöne Woche noch.

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