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Besteuerung von Rente

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    Besteuerung von Rente

    Fallbeschreibung:
    Rentenantrag 09/2015 gestellt, Rentenbeginn 01.12.2015
    Geburtstag 10/1952, Voraussetzung : 63.Geburtstag und 45 Jahre Beschäftigung gegeben.(Altersrente ohne Abzug)
    Entgeldmeldung des AGebers 30.11.2015, Bearbeitung durch RV erst in 02/2016 dann auch Nachzahlung der Rente (z.B. mtl 1000 Euro), also Nachz. 2000 Euro (für 12/2015 und 01/2016) z.B. am 15.02.2016.
    Besteuerung lt. Finanzamt nach dem Zufussprinzip , also Euro 2000 in 2016

    Fragestellung : Am 16.2.2016 erhalte ich den Rentenbescheid mit Inhalt: Rente ab 01.12.2015 genehmigt, Nachzahlung am 15.2.2016 2000 Euro.
    Bekomme ich trotzdem den Besteuerungssatz für 2015 = 70% lebenslang oder den Besteuerungssatz von 2016 mit 72% lebenslang ????

    Danke jetzt schon für die kompetenten Antworten.

    Steinwald

    #2
    AW: Besteuerung von Rente

    70 %, da maßgebend der Beginn des Rentenbezugs ist, d.h. FÜR Zeiträume in 2015 bekommst Du in 2016 Rente.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Besteuerung von Rente

      Hallo,
      wer im Jahr 2015 in Rente geht, muss 70% der Rente versteuern und hat einen Rentenfreibetrag von 30%. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Rentenfreibetrags von 30% in Euro ist die Gesamtrente von 2016. Dieser Rentenfreibetrag von 30% der Gesamtrente des Jahres 2016 bleibt dann für die gesamte Rentenzeit konstant. Erfolgen in den Jahren nach 2016 Rentenerhöhungen, so wird ab 2017 der festgeschriebene Rentenfreibetrag von der Gesamtrente in 2017 abgezogen und der Rest der Rente wird versteuert. D.h. nur im Jahr 2015 und 2016 ist der zu versteuernde Teil der Rente 70%, und in den Jahren danach werden die Rentenerhöhungen den 70% der Rente von 2016 hinzu geschlagen und mit versteuert. Es steigt also dann der zu versteuernde Teil der Rente an.
      mfg
      Manfred Weinmann
      Zuletzt geändert von weinmann-manfred; 19.11.2014, 20:58.

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