Fallbeschreibung:
Rentenantrag 09/2015 gestellt, Rentenbeginn 01.12.2015
Geburtstag 10/1952, Voraussetzung : 63.Geburtstag und 45 Jahre Beschäftigung gegeben.(Altersrente ohne Abzug)
Entgeldmeldung des AGebers 30.11.2015, Bearbeitung durch RV erst in 02/2016 dann auch Nachzahlung der Rente (z.B. mtl 1000 Euro), also Nachz. 2000 Euro (für 12/2015 und 01/2016) z.B. am 15.02.2016.
Besteuerung lt. Finanzamt nach dem Zufussprinzip , also Euro 2000 in 2016
Fragestellung : Am 16.2.2016 erhalte ich den Rentenbescheid mit Inhalt: Rente ab 01.12.2015 genehmigt, Nachzahlung am 15.2.2016 2000 Euro.
Bekomme ich trotzdem den Besteuerungssatz für 2015 = 70% lebenslang oder den Besteuerungssatz von 2016 mit 72% lebenslang ????
Danke jetzt schon für die kompetenten Antworten.
Steinwald
Rentenantrag 09/2015 gestellt, Rentenbeginn 01.12.2015
Geburtstag 10/1952, Voraussetzung : 63.Geburtstag und 45 Jahre Beschäftigung gegeben.(Altersrente ohne Abzug)
Entgeldmeldung des AGebers 30.11.2015, Bearbeitung durch RV erst in 02/2016 dann auch Nachzahlung der Rente (z.B. mtl 1000 Euro), also Nachz. 2000 Euro (für 12/2015 und 01/2016) z.B. am 15.02.2016.
Besteuerung lt. Finanzamt nach dem Zufussprinzip , also Euro 2000 in 2016
Fragestellung : Am 16.2.2016 erhalte ich den Rentenbescheid mit Inhalt: Rente ab 01.12.2015 genehmigt, Nachzahlung am 15.2.2016 2000 Euro.
Bekomme ich trotzdem den Besteuerungssatz für 2015 = 70% lebenslang oder den Besteuerungssatz von 2016 mit 72% lebenslang ????
Danke jetzt schon für die kompetenten Antworten.
Steinwald
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