Guten Abend,
ich sitze zur Zeit am Verlustvortrag über die Zeit meines Masterstudiums (Zweitstudium).
Kurz zur Situation:
– habe Vollzeit studiert ohne nebenher zu Arbeiten
– die Strecke Universität – Wohnort (ca. 70 km) bin ich mit der Bahn gefahren
– dabei hatte ich zum einen ein Semesterticket und zum anderen für die restliche Strecke eine Monatskarte.
Nun bin ich mir nicht sicher, wo ich die Fahrtkosten zur Universität eintragen muss? In Anlage N Zeile 32-36 als regelmäßige Arbeitsstätte oder in Anlage N Zeile 44 als Fortbildungskosten?
Wird dabei Kilometerpauschale von 0,3€/km veranschlagt oder werden lediglich die Kosten für die Bahntickets unter Werbungskosten aufgeführt?
Vielen Dank für die Hilfe!
ich sitze zur Zeit am Verlustvortrag über die Zeit meines Masterstudiums (Zweitstudium).
Kurz zur Situation:
– habe Vollzeit studiert ohne nebenher zu Arbeiten
– die Strecke Universität – Wohnort (ca. 70 km) bin ich mit der Bahn gefahren
– dabei hatte ich zum einen ein Semesterticket und zum anderen für die restliche Strecke eine Monatskarte.
Nun bin ich mir nicht sicher, wo ich die Fahrtkosten zur Universität eintragen muss? In Anlage N Zeile 32-36 als regelmäßige Arbeitsstätte oder in Anlage N Zeile 44 als Fortbildungskosten?
Wird dabei Kilometerpauschale von 0,3€/km veranschlagt oder werden lediglich die Kosten für die Bahntickets unter Werbungskosten aufgeführt?
Vielen Dank für die Hilfe!
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