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Kind Unterhalt

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    Kind Unterhalt

    Hallo,

    bin geschieden und ich zahle für studierende Tochter (20 J) monatlichen Betrag 200 Euro. Tochter wohnt nicht bei mir, aber bei Mutter. Ich habe an Steuerkarte kein Freibetrag.

    Kann ich diese Zahlungen bei Steuer Erklärung eintragen ? Wenn ja, wohin kommt die Eintragung.

    Danke für Antwort

    Pavol

    #2
    AW: Kind Unterhalt

    Hallo Pavol,

    solange das Kind studiert bzw. in Ausbildung ist gibt es bis zum vollendeten 25.Lebensjahr Kindergeld.
    Du kannst die Anlage Kind abgeben, hast Anspruch auf das halbe Kindergeld bzw. den hälftigen Kinderfreibetrag und damit sind für die Eltern alle Aufwendungen abgegolten.

    Tschüß

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