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Ausländische Beiträge RV und KV

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    Ausländische Beiträge RV und KV

    Hallo, ich möchte Sie fragen nach Eintragung Beiträge für Rente Vorsorge sowie KV.

    Auf Lohnsteuerbescheinigung gibt nur Eintragung in Zi. 28, wohin mit den Eintrag in Formular Vorsorgen, wirkt diesen Betrag an Eink. Steuer

    und wo genau soll man eintragen RV und KV, die in Rahmen EU Ausland bezahlt sind d.h. auf Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen sind.

    Ich habe diese Beiträge in Tschechei bezahlt, weil meine Firma dort Sitz hat, aber als Leiharbeiter in D auf verschiedenen Stellen zu gearbeiteten, deswegen den Eintrag in Zi 28 und keine anderen.

    Wer kann mich helfen, es geht mit um diese tschechische RV un KV., weil Lohnsteuer hatte ich bezahlt.

    Pavol

    #2
    AW: Ausländische Beiträge RV und KV

    Der Eintrag in Zeile 28 der LStB ist für die Einkommensteuer ohne Belang.

    Allerdings deutet er darauf hin, dass für die Ermittlung der Lohnsteuer die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wurde. Ich halte daher zur Vermeidung von Nachzahlungen eine steuerliche Beratung, wie ausländische Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können, für erforderlich.

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      #3
      AW: Ausländische Beiträge RV und KV

      Hm,
      die Vorsoge Beiträge RV/KV habe ich schon, ich brauche nur die richtige Zielen, wegen Eintragung in Elster

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        #4
        AW: Ausländische Beiträge RV und KV

        Hallo Neysee,

        ich habo folgende Frage?

        Wie kann, oder kann ich überhaupt ich Elster in Zei. 4 und 8 etwas eintragen, wenn in Anlage N gibst keine Eintragung für diese Zeile,

        kann man da trozdem etwas reinschreiben
        Danke
        Pavol

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          #5
          AW: Ausländische Beiträge RV und KV

          Hallo pavol,

          in der Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 kannst du in Zeile 4 und 8 nichts eintragen.

          Obwohl es auf dieser Anlage in den Zeilen 25 und 25 Eintragungsmöglichkeiten für eine ausländische Kranken- und Pflegeversicherung gibt -> halte ich es mit der Aussage von neysee:
          Ich halte daher zur Vermeidung von Nachzahlungen eine steuerliche Beratung, wie ausländische Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können, für erforderlich.

          Tschüß

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            #6
            AW: Ausländische Beiträge RV und KV

            Danke Dir,
            Okey noch RV ( für AN und AG) ich sehe noch eventuell Z. 6 für AN und AG?? nur manuell??

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