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Ganzes Jahr im Elterngeldbezug - Fehlermeldung

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    Ganzes Jahr im Elterngeldbezug - Fehlermeldung

    Hallo,

    ich habe für das Jahr 2013 ausschließlich Elterngeld erhalten und hatte keinen Arbeitgeber. Nun dachte ich, hätte ich alles so weit eingetragen aber es kommt folgende Meldung, wenn ich auf den Taschenrechner drücke:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben keine Einkünfte eingegeben.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.

    Nun meine Frage, fehlt mir irgendwo etwas? Elterngeld habe ich im Hauptvordruck auf Seite 4 angegeben, da ich keine Anlage N habe/brauche/befüllen kann. Und dann nur Anlage AV und Anlage Kind

    Kann mir jemand helfen? Vielen Dank

    #2
    AW: Ganzes Jahr im Elterngeldbezug - Fehlermeldung

    Hallo,

    der Fehler müsste in der Anlage AV zu finden sein. Aber warum ist die eigentlich dabei? Bekommst du noch etwas von einem früheren Arbeitgeber?

    Und warum überhaupt eine Steuererklärung?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Ganzes Jahr im Elterngeldbezug - Fehlermeldung

      Entschuldige die späte Antwort.

      Die Anlage AV habe ich gewählt, weil ich ja Ausgaben für die private Altersvorsorge habe/hatte.

      Ich dachte, ich muss eine Steuererklärung machen, weil ich Elterngeld bekommen habe (Progressionsvorbehalt). Habe eben jedoch gesehen, dass wenn man das ganze Kalenderjahr EG bekommen hat, keine Steuererklärung machen muss - ist das korrekt?

      VG

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        #4
        AW: Ganzes Jahr im Elterngeldbezug - Fehlermeldung

        Hallo,

        >>>Die Anlage AV habe ich gewählt, weil ich ja Ausgaben für die private Altersvorsorge habe/hatte.

        Warte dazu mal auf weitere Antworten, ich bin da nicht der Experte.


        >>>Habe eben jedoch gesehen, dass wenn man das ganze Kalenderjahr EG bekommen hat, keine Steuererklärung machen muss - ist das korrekt?

        Nicht ganz. Wenn man nur Elterngeld bekommen, dann stimmt es. Ansonsten kommt es auf die Höhe des Einkommens und die Höhe des Elterngeldes an.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Ganzes Jahr im Elterngeldbezug - Fehlermeldung

          ElFo hat ein Problem damit, für jemand die Steuer zu berechnen, der keine Einkünfte hatte, und liefert einen AHW.
          Die Steuererklärung an sich ist aber ok und die Plausibilitätsprüfung erfolgreich, insofern kann die Erklärung auch übermittelt werden.

          Wenn man unbedingt die Steuerberechnung will, könnte man z.B. nur zum Zwecke der Berechnung (also nicht übermitteln) eine Anlage mit Einkünften hinzuerfinden, z.B. eine Anlage S mit einer Zeile 4, freiberufliche Tätigkeit: nix und Betrag 0 Euro. Besonders sinnig wird die Berechnung dann aber nicht, denn ElFo zieht von den 0 Euro noch 36 Euro Sonderausgabenpauschale ab und kommt zu einem zu versteuernden Einkommen von -36 Euro. Das besteuert er dann nach Progressionsvorbehalt mit einem Steuersatz von 0,0 Prozent und es kommt Steuer Null raus.

          Nach meiner Logik kann man bei Einkünften Null keine Sonderausgaben abziehen, auch nicht als Pauschale, und das zu versteuernde Einkommen ist Null. Für die Berechnung des Steuersatzes müsste zu dem zvE von Null noch das dem Progressionsvorbehalt unterliegende Elterngeld hinzugerechnet werden, da kommt dann ein Steuersatz von x% raus. Nun ist eines sicher: x% von Null sind Null, egal wie groß x ist.

          Die Anlage AV kann man ausfüllen, durch den Elterngeldbezug lag eine unmittelbare Begünstigung vor. Ich kann mir aber kein Szenario vorstellen, wie bei jemand, der nach menschlichem Ermessen keine Steuer zu zahlen hat, die Günstigerprüfung ergeben soll, dass ein Steuervorteil entsteht, der die Zulage übersteigt. Insofern kann die Anlage AV nicht schaden, man sollte nur nicht glauben, dass sie etwas ändert.

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            #6
            AW: Ganzes Jahr im Elterngeldbezug - Fehlermeldung

            Alles klar, vielen Dank - ich lasse es fürs letzte Jahr, da ich ausschließlich Elterngeld bekommen habe. Wie gesagt, ich dachte anfänglich, dass ich eine machen muss

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