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Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

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    Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

    Elster zeigt mir einen Abbruchhinweis, dass die Anlage Kind nicht vollständig ausgefüllt sei.
    Habe alle Daten nocvh einmal eingegeben und kann keinen Fehler feststellen.
    Aber die Berechnung geht trotzdem nicht.
    Ist dasd Elsterprogramm Schrott ?

    #2
    AW: Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

    Guten Tag,
    wie lautet die GENAUE Fehlermeldung?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

      Ich hab das auf einem anderen Rechner im Büro.
      Der Fehler hiess AHW

      - - - Aktualisiert - - -

      Ich fahre nochmal ins Büro und melde mich gleich wieder.

      - - - Aktualisiert - - -

      Der Hinweis lautet:
      "Anlage Kind: Überprüfen Sie die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

      Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

      Habe alles erneut erfasst:
      Höhe Kindergeld stimmt: 2.208,-€, zwei mal leibliches Kind angekreuzt, Zeitraum 01.01 31.12

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        #4
        AW: Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

        ..wurden die Angaben zur Kindsmutter vorgenommen?
        Die Eingaben nochmals gewissenhaft prüfen, ggfs. die Erläuterungen/Hilfestellungen hinzuziehen
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

          Zusammenveranlagung?

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            #6
            AW: Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

            Ja,
            Ist ein ganz normaler Fall.
            Zusammenveranlagung der beiden leiblichen Eltern.
            Kinder sind volljährig.
            Ausbildung und Zeitraum eingegeben.
            Dass Erstausbildung vorliegt im Feld bestätigt.

            Ich lösche die Anlagen Kind und geb' alles nochmal ein.
            Aber zukünftig fülle ich die Formulare mit der Hand aus und lass' den Finanzbeamten die Daten erfassen.

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              #7
              AW: Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

              Zitat von Walter1961 Beitrag anzeigen
              Kinder sind volljährig.
              Also: Du hast mehrere Kinder. Deine Erklärung ist abgespeichert. Jetzt lösch mal alle Anlagen Kind außer einer und probier's dann nochmal. Solang bis wir überhaupt mal wissen um welche Anlage Kind es geht.

              Welches Jahr machst Du? Wann ist das Kind volljährig geworden?

              Verrate kurz mal - ich hab's auf die Schnelle nicht gefunden - in welcher Zeile die Frage nach der Erstausbildung steht.

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                #8
                AW: Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

                Ok,
                Sitze auf der Couch.
                Daten sind auf dem Rechner im Büro.
                Komm erst Di. Abend wieder hin.
                Die Frage ist doch:
                Daten sind plausibel. Weder roter noch gelber oder grüner Hinweis in den Feldern.
                Trotzdem keine Berechnung!?

                Ein Kind ist in 2013 (Veranlagungsjahr) 18 Jahre alt geworden.
                Hab Ausbildungszeitraum 01.01. 31.12. eingegeben.
                Vielleicht liegts daran.

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                  #9
                  AW: Trotz positiver Plausibilitätsprüfung keine Steuerberechnung (Abbruch)

                  Der Ausbildungszeitraum ist nur für die Zeit der Volljährigkeit anzugeben.

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