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Einnahmen aus dem App Store

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    Einnahmen aus dem App Store

    Hallo,

    Ich habe ein Videospiel entwickelt und diesen über Apple's AppStore verkauft und so (geringe) Einnahmen erzielt, die ich jetzt richtig angeben will. Apple führt die Umsatzsteuer selbstständig ab und überweist mir den Nettobetrag. Also wird das ganze per Reverse-Charge-Verfahren gehandhabt werden. Das habe ich soweit auch recherchiert.

    Meine Frage ist nun, wo trage ich diese Einnahmen in der Umsatzsteuer-voranmeldung ein? Da kommen mehrere Felder in Frage, zB Feld 60, 21 oder die 23. Das passt alles mehr oder weniger da rein. Kennt sich da einer aus? Bitte antwortet nicht mit, ich solle zum Steuerberater gehen. Das habe ich bisher schon zig mal gehört. Ich kann und will es mir nicht leisten für so eine kleine Frage.

    Meine BetriebsAusgaben (Stifte, Farben, Materialien, sowie Software etc) trage ich in das Feld 66 ein, stimmt's?

    Besten Dank und liebe Grüße

    #2
    AW: Einnahmen aus dem App Store

    in die KZ 66 gehören nicht die Betriebsausgaben, sondern nur die Vorsteuer, die in Betriebsausgaben enthalten ist. Und das auch nur dann , wenn du abzugsberechtigt bist (gesondert ausgewiesen, Rechnung, für unternehmerischen Bereich...).

    Die Einnahmen und Betriebsausgaben selbst gehören für Einkommensteuerzwecke neben dem USt-Bereich auch in eine Gewinnermittlung, z. B. Anlage EÜR.

    Entschuldige aber es sieht wirklich so aus, als hättest du steuerliche Beratung nötig. Man kann da sehr teure Fehler machen.

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