Hallo,
ich möchte gerne Heizöl bestellen und dies als Werbungskosten noch in diesem Jahr geltend machen. Da ich nur bedingt Einfluss auf den Liefertermin und den Zeitpunkt der Rechnungsstellung habe, habe ich mir überlegt per Vorkasse zu bestellen. Ist mein Verständnis richtig, dass ich die Zahlung in 2014 als Webungskosten geltend machen kann, wenn ich die Vorkasse Zahlung in 2014 leiste, auch wenn mir der Heizöl-Lieferant die Rechnung erst mit Rechnungsdatum 2015 ausstellen sollte.
Danke und Gruß
ich möchte gerne Heizöl bestellen und dies als Werbungskosten noch in diesem Jahr geltend machen. Da ich nur bedingt Einfluss auf den Liefertermin und den Zeitpunkt der Rechnungsstellung habe, habe ich mir überlegt per Vorkasse zu bestellen. Ist mein Verständnis richtig, dass ich die Zahlung in 2014 als Webungskosten geltend machen kann, wenn ich die Vorkasse Zahlung in 2014 leiste, auch wenn mir der Heizöl-Lieferant die Rechnung erst mit Rechnungsdatum 2015 ausstellen sollte.
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