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Quellensteuerabzug pauschal 35 %

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    Quellensteuerabzug pauschal 35 %

    Hallo

    ich habe eine Steuerbescheinigung vorliegen, bei der die Kapitalerträge pauschal mit 35 % besteuert wurden.

    Lt. der Bank kann ich mir die Differenz zu der deutschen Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

    Kann mir jemand sagen, wo ich diese Kapitalerträge eintragen muss?

    Vielen Dank
    MixMax

    #2
    AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

    Guten Tag,
    ich kenne diese Bescheinigungen so, dass der Hinweis auf die Zeilen gegeben ist. Hier könnte die Anlage AUS im "Spiel" sein, der Sachverhalt ist allerdings nicht so wirklich erhellend eingetragen...
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

      In der Steuerbescheinigung einer deutschen Bank steht i.A. drin, wo was eingetragen wird, insbesondere weiß die, was anrechenbar ist oder nicht.

      Bei einer ausländischen Steuerbescheinigung stellt sich die Frage, was anrechenbar ist. Dies ist einerseits eine Frage des DBA, andererseits i.a. auf 15% begrenzt. Ein realistisches Beispiel wäre, dass eine amerikanische Bank auf eine Dividendenzahlung 30% Quellensteuer einbehält, als anrechenbare ausländische Quellensteuer in der Anlage KAP wären eintragbar 15%. Kein einfaches Thema, was mE über Ausfüllhilfe in Elster hinaus geht.

      Kommentar


        #4
        AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

        Die Anlage AUS hat seit 2009 Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte ausgedient, auf der Anlage KAP auf Seite 2 im unteren Drittel gibt es Eintragungsmöglichkeiten.

        Die andere Frage ist aber, WAS Du da eintragen darfst. Ich vermute mal, dass es sich um eine ausländische Bank handelt, die daher auch keine richtige Steuerbescheinigung ausstellt. Handelt es sich um deutsche Steuer, um Beträge nach der ZIV oder um ausländische Abzugssteuern ?

        Bei ausländischen Abzugssteuern musst du Dir nämlich erst noch das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land anlachen um herauszufinden, wieviel Abzugssteuer dem Land X eigentlich zusteht. Wenn das nämlich z.B. 20 % sind, hättest Du in dem Land einen Erstattungsanspruch von der Differenz, also 15 %, die Du nicht alternativ vom deutschen Steuerzahler bekommen kannst. Du dürftest dann in der deutschen Anlage KAP nur 20 % eintragen. Und selbst wenn, dann kann das trotzdem sein, dass es Dir nichts bringt, da die ausländische Steuer nur anrechenbar ist auf die deutsche Steuer, soweit überhaupt welche auf diese Erträge entfällt. Wenn Deine gesamten Kapitalerträge z.B. 800 € betragen und damit unter dem Sparerpauschbetrag liegen, entfällt auf die Kapitalerträge eine deutsche Steuer iHv 0 €, so dass Du dann zwar auch 3 Mrd. € anrechnen dürftest, höchstens aber 0 €.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

          Hallo und vielen schon mal für die Antworten.

          Laut der Bank wurden 35 % Quellensteuer einbehalten und an den deutschen Fiskus abgeführt.
          Auf der Bescheinigung der Bank steht dann abgeführte Quellensteuer gem. Art. 11 EU Richtlinie ...

          Ich habe den Betrag unter Zeile 17 eingetragen (Bruttozins) und die einbehaltene Quellensteuer unter Zeile 53.

          Viele Grüße
          MM

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            #6
            AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

            Hallo,

            >>>Laut der Bank wurden 35 % Quellensteuer einbehalten und an den deutschen Fiskus abgeführt.

            Das Unterstrichene kann ich schon mal nicht glauben. In Deutschland gibt es keine Quellensteuer, allenfalls die Abgeltungsteuer (und die ist niedriger).

            Bitte mal mehr Informationen, also um welches Land handelt es sich, wo du lebst etc.
            Oder geht es um einen intransparenten Fonds? (da passen die 35% aber auch nicht)


            >>>Ich habe den Betrag unter Zeile 17 eingetragen (Bruttozins) und die einbehaltene Quellensteuer unter Zeile 53.

            Das wäre - zumindest laut der bisherigen Schilderung - falsch, in Zeile 53 geht es ausdrücklich um ausländische Quellensteuern, deine sollen aber angeblich inländische sein.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

              Zitat von MixMax Beitrag anzeigen
              gem. Art. 11 EU Richtlinie ...
              Sei so gut und nenne uns da mal den exakten Wortlaut, damit klar wird, ob das nicht doch um die ZIV und damit um Zeile 59 geht, was ja deutlich günstiger WÄRE.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Das wäre - zumindest laut der bisherigen Schilderung - falsch, in Zeile 53 geht es ausdrücklich um ausländische Quellensteuern, deine sollen aber angeblich inländische sein.

              Stefan
              Hat er nicht gesagt. Er hat nur gesagt, dass er die ANRECHNUNG auf die deutsche Steuer erheischt.
              Schönen Gruß

              Picard777

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                #8
                AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

                Hallo,

                >>>Hat er nicht gesagt. Er hat nur gesagt, dass er die ANRECHNUNG auf die deutsche Steuer erheischt.

                Doch, er schrieb doch "Laut der Bank wurden 35 % Quellensteuer einbehalten und an den deutschen Fiskus abgeführt.", und dann kann es imho keine ausländische Quellensteuer sein.

                Stefan

                PS: Ich tippe mal auf die Schweiz, da passen die 35% jedenfalls.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

                  Schweiz könnte schon passen. Ich hatte seine Aussage so interpretiert, dass er GLAUBT, dass das Geld an Mutti geht, weil es ja auf seine Mutti-Verbindlichkeiten angerechnet werden soll. Du kannst aber auch recht haben. Aber Schiri kommt wahrscheinlich bald ... ;-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

                    Also der genaue Wortlaut des Vermerkes:

                    Abgeführte Quellensteuer gemäß Art. 11 EU-Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 (EU-Zinsrichtlinie).

                    Kein Fond, sondern ein einfaches Tagegeldkonto. Laut Bank sind die einbehaltenen 35 % Quellensteuer an den deutschen Fiskus geflossen. Die Differenz zu unserer KAP sei über die Einkommenssteuer geltend zu machen.

                    Ist wohl ein Fall für den Steuerberater?

                    MfG
                    MM

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                      #11
                      AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

                      Hallo,

                      ich denke mal hier findest du Infos
                      http://www.nordlb.lu/SiteCollectionD...lb_web8e42.pdf
                      Imho ist Zeile 59 richtig

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

                        Jep, Zeile 59, Thema erledigt. Leider bezeichnet das halt jede ausländische Bank gefühlt anders, dahinter steckt ZIV, siehe http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern...inie_node.html
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                          #13
                          AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

                          @MixMax: Interessant zu erfahren wäre, was heraus kam. Bei mir wurden auch diese 35% abgeführt, aber ich bekam nichts zurück, obwohl es keinen Freistellungsauftrag gab. Sorry, hat eigentlich nichts mit Elster zu tun.
                          PS zu Picard (da alles mit Elster ja nichts zu tun hat, hier): Sowohl ein Treuhand-Berater als auch das Finanzamt nannten dies so, nur stimmte formal etwas nicht, so dass nichts zurückerstattet werden konnte. Schade. So ging ich davon aus, dass es auch Quellensteuer war, bin aber unwissender Laie, sorry. Nun denn, MixMax ist wohl aktuell nicht mehr da. Dir auch lieben Gruß nach Hessen!
                          Zuletzt geändert von Dummkopf; 18.12.2014, 17:50.

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                            #14
                            AW: Quellensteuerabzug pauschal 35 %

                            @Dummkopf: Ob es genau DIESE 35 % waren, ist doch genau die Frage, siehe Deinen anderen Thread. Bei MixMax war es ZIV, bei Dir ist das doch vollkommen unklar.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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