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Kinderbetreungskosten - unverheiratet

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    Kinderbetreungskosten - unverheiratet

    Hallo zusammen,

    ich lebe mit meiner Freundin zusammen und wir haben eine Tochter, die in den Kindergarten geht.

    Ist es egal wer von uns beiden die Kinderbetreuungskosten angibt oder muss es derjenige sein, von dem es abgebucht wird? Der Vertrag mit den Kindergarten lautet auf uns beiden.

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Kinderbetreungskosten - unverheiratet

    Hallo,
    wenn Sie in eine Suchmaschine des WWW Ihr Beitragsthema genau so eingeben,
    bekommen Sie Informationen in gewaltigen Mengen und hier im Forum ist
    niemand genötigt, in die Illegalität einer Beratung abzurutschen.
    Gruß, Basteltyp

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