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Treppenhausreinigung auch absetzbar, wenn diese auf Eigeninitiative erfolgt?

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    Treppenhausreinigung auch absetzbar, wenn diese auf Eigeninitiative erfolgt?

    Hallo,
    ich habe mal eine ganz konkrete Frage zur Absetzbarkeit von quasi- Nebenkosten.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (eines von vielen in einer Wohnstrasse, die alle zusammen gehören), in dem die Hausverwaltung die Treppenhausreinigung an die Bewohner/Mieter abgegeben hat (also kein Bestandteil der Nebenkosten ist).
    Das heisst, dass jeder seinen Treppenabsatz selber reinigen muss bzw. die allg. Kellerräume wie Waschküche, Trockenräume etc.
    Gerade bei den allg. Kellerräumen machen nur die wenigsten sauber (u.a. ich) und daher überlege ich, meinen Nachbarn eine Reinigung dieser Räume durch einen Service vorzuschlagen.

    Der Reinigungsauftrag würde also nicht von der offiziellen Hausverwaltung kommen sondern von uns Privatpersonen, die wir auf eigene Rechnung (Überweisung) bezahlen würden.

    Theoretisch müsste es doch egal sein, ob die Hausverwaltung eine Reinigung beauftragt und die Kosten umschlägt, oder ob dies die Mieter tun!?

    Können also solche Kosten auch abgesetzt werden?

    Vielen Dank schon mal für Rat und Hilfe!!!

    Judith

    #2
    AW: Treppenhausreinigung auch absetzbar, wenn diese auf Eigeninitiative erfolgt?

    Guten Abend,
    auch, wenn ich mich wiederum in die sprichwörtlichen Nesseln setze: was hat dieses Thema mit ElsterFormular oder ElsterOnline zu schaffen?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Treppenhausreinigung auch absetzbar, wenn diese auf Eigeninitiative erfolgt?

      Hallo,

      >>>Können also solche Kosten auch abgesetzt werden?

      Ja, sofern die §35a-Bedingungen erfüllt sind (unbare Zahlung und gesondert ausgewiesene Kosten - letzteres ist bei reinen Putzdiensten entbehrlich, da die Rechnung ja nichts Nichtabsetzbares enthält).

      Der Auftraggeber (der der die Rechnung erhält) sollte dann am Besten eine Aufteilung erstellen und jeder Partei eine Kopie davon aushändigen, in der Regel reicht das als Beleg.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Treppenhausreinigung auch absetzbar, wenn diese auf Eigeninitiative erfolgt?

        Hallo Stefan,

        habe vielen herzlichen Dank für die Info!!!

        Viele Grüße,
        Judith


        @Kontierung
        Ich gehe mal davon aus, dass alle hier im Forum ELSTER-Online nutzen für z.B. ihre Lohnsteuererklärung. Ich nutze sie seit Jahren und bin daher froh, eine Antwort bekommen zu haben, die ich zukünftig
        bei ELSTER nutzen kann!
        Falls ich als Neuling meine Frage versehentlich in einem falschen Talkthreat gestellt habe, dann tut mir das leid! Ich lerne noch...

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