Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

    Hallo,

    ich versuch gerade, mit Hilfe von Elsterformular meine erste Einkommenssteuererklärung zu erstellen. Dabei stellt sich folgendes Problem: Ich war Januar-März 2009 noch Student und hatte einen Studentenjob, den Rest des Jahres dann einen regulären Job. Wie erfasse ich das korrekt?

    1. Ich hab jetzt bei Anlage N eine Lohnsteuerbescheinigung für den Studi-Job und eine für den normalen Job. Wie vermerke ich bei der Studi-Bescheinigung den Studentenstatus? Für Studenten gelten ja steuertechnisch andere Regeln.

    2. Wie verfahre ich für meine Studentenzeit in Punkto Fahrtkosten? Ich hatte da ja noch mein Semesterticket.

    3. Wo und wie erfasse ich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung, die ja nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen? Im Forum hab ich öfter den Verweis auf Zeile 70/71 im Hauptformular gefunden, aber das hat garnichts mit Krankenversicherung zu tun, und Zeile 70 ist bei mir eine Gesamtsummer, die automatisch berechnet wird.


    Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!

    Sebastian

    #2
    AW: Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

    Hallo Sebastian,

    >Für Studenten gelten ja steuertechnisch andere Regeln.
    Nee, auch Studenten sind steuerpflicht wie jeder andere auch. Du meinst bestimmt den Unterschied bei den Sozialversicherungen; das sollte aber bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt worden sein.

    >Wie verfahre ich für meine Studentenzeit in Punkto Fahrtkosten?
    Wenn es ein richtiger Job war (also kein Minijob mit Pauschalversteuerung), dann sind es ganz normale Fahrtkosten a 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Das die Fahrten eigentlich gratis waren, ist egal (auch per Anhalter wäre OK).

    >Wo und wie erfasse ich die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung
    Anlage Vorsorgeaufwand

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

      >Nee, auch Studenten sind steuerpflicht wie jeder andere auch. Du meinst bestimmt den Unterschied bei den Sozialversicherungen...
      Kann sein... Es ist doch irgendwie so, dass ein normaler Angestellter Abzüge hat, sobald er über 400 Euro verdient, während Studenten erst ab 7XXX Euro im Jahr zahlen müssen. Sind das die Sozialversicherungen?

      >Wenn es ein richtiger Job war (also kein Minijob mit Pauschalversteuerung), dann sind es ganz normale Fahrtkosten a 0,30 Euro je Entfernungskilometer...
      Ich trag dann also einfach nur die Arbeitstage und die Entfernung ein, und lass das Feld mit den Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel frei?

      >Anlage Vorsorgeaufwand
      Bei 13 "gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. bei Rentnern)" oder bei 14. "Krankenversicherungen"?

      Nochmals vielen Dank! So langsam mach ich Fortschritte!

      Sebastian

      Kommentar


        #4
        AW: Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

        Hallo Sebastian,

        >Sind das die Sozialversicherungen?
        Ja, genau. Ein "normaler" Angestellter (und steuerlich bist du auch nichts anderes) zahlt auch erst ab etwa 900 Euro monatlich Lohnsteuer, denn der Grundfreibetrag (knapp 8000 Euro jährlich) ist bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

        >Ich trag dann also einfach nur die Arbeitstage und die Entfernung ein, und lass das Feld mit den Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel frei?
        Ja, das zusätzliche Feld wird erst bei Fahrtkosten über 4500 Euro sowie bei Ticketkosten höher als 0,30 Euro/km wichtig (trifft hier vermutlich beides nicht zu).

        >Bei 13 "gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. bei Rentnern)" oder bei 14. "Krankenversicherungen"?
        Zeile 14.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

          Wunderbar, soweit schonmal alles ausgefüllt!

          Vielen Dank für deine Hilfe!

          Sebastian

          Kommentar


            #6
            AW: Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

            >>Bei 13 "gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. bei Rentnern)" oder bei 14. "Krankenversicherungen"?
            >Zeile 14.

            studentische Krankenversicherung würde ich eher in Zeile 13 eintragen, ist ja in aller Regel gesetzlich... rein von der Berechnung her wird es allerdings so oder so keinen Unterschied machen und vermutlich im FA auch keinen so wirklich interessieren ;-)

            Kommentar


              #7
              AW: Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

              Das macht Sinn. Ich habs mal geändert.

              Kommentar


                #8
                AW: Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

                Hallo Falzo,

                ich muss zugeben, dass ich mich auch nicht 100%ig auskenne, aber imho kann ein Student entweder Familienversichert sein (=keine eigenen Beiträge, also auch keine eigenen Vorsorgeaufwendungen), oder aber freiwillig krankenversichert sein (=komplett allein getragene Beiträge, gehört in Zeile 14), oder aber die KVdS. Nur bei letzterem bin ich mir nicht sicher, wo es hingehört; lasse mich aber gerne belehren.

                Und richtig, praktisch ist es wohl egal, wohin man es schreibt.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Student zu Beginn des Jahres, wie eintragen?

                  stimme Dir zu, diese drei Möglichkeiten sollte es wohl geben ;-)

                  nur der Vollständigkeit halber will ich meine Aussage also eingrenzen, ich bezog mich tatsächlich auf die KVdS, denn das betrifft wohl die meisten nicht familienversicherten Studenten, und dafür gilt imho:

                  "Grundsätzlich sind Studierende nach § 5 Abs. 1 Nr.9 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert."

                  daher also mein Plan, das in Zeile 13 zu sortieren... *g*

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X