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Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

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    Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meinen Bescheid für 2013 zurückbekommen und mich über den Prozentsatz beim Splittingtarif etwas gewundert, vielleicht kann mir einer sagen, was ich falsch verstehe.

    Im Bescheid steht:
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit 15,5107% aus 45.248 = 7.018

    Wenn ich jetzt aber die Splittingtabelle für 2013 daneben lege, dann müssten es 6.800 (15,028...%) sein und nicht 7.018.
    Sehe ich das falsch?

    Werden weitere Infos benötigt?

    Danke
    Wilson

    #2
    AW: Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

    Guten Abend,
    wird in dieser Splittingtabelle der Progressionsvorbehalt einberechnet?

    http://steuerrechner.com.de/Progressionsvorbehalt.php
    Zuletzt geändert von Kontierung; 16.12.2014, 20:47.
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

      Hallo,

      ihr habt Lohnersatzleistungen bezogen.
      Die wirken sich auf den prozentualen Steuersatz aus.
      Beispiel
      45000 = 15%

      Lohnersatzleistung 2000 ergibt 47000 Steuersatz bei 47000 = 16%
      d.h. die 45000 werden mit 16% versteuert

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

        Gute Frage, steht nicht dran (http://vergleich.steuerlinks.de/eink...belle-2013.pdf).
        Wo finde ich denn die richtige?

        Danke

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ihr habt Lohnersatzleistungen bezogen.
        Die wirken sich auf den prozentualen Steuersatz aus.
        Beispiel
        45000 = 15%

        Lohnersatzleistung 2000 ergibt 47000 Steuersatz bei 47000 = 16%
        d.h. die 45000 werden mit 16% versteuert

        Gruß FIGUL
        Korrekt, haben wir (Elterngeld). Müsste es dann aber nicht auch schon im zu versteuernden Einkommen ersichtlich sein?

        - - - Aktualisiert - - -

        Oder wo sehe ich im Bescheid den tatsächlich angesetzten Wert?

        - - - Aktualisiert - - -

        Wenn ich die Lohnersatzleistungen (2443 Euro laut meiner Elster Kopie) mit draufrechne dann passt der Steuersatz trotzdem nicht.

        Entschuldigt bitte, wenn ich solche Anfängerfragen stelle

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          #5
          AW: Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

          Zitat von wilson Beitrag anzeigen
          (Elterngeld). Müsste es dann aber nicht auch schon im zu versteuernden Einkommen ersichtlich sein?
          Nein, Elterngeld wird nicht versteuert. Es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt.

          Das heißt es wird zum zu versteuernden Einkommen addiert um den persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Dieser Steuersatz wird aber auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet.

          Kommentar


            #6
            AW: Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

            Zitat von wilson Beitrag anzeigen
            Oder wo sehe ich im Bescheid den tatsächlich angesetzten Wert?
            Als Allerallerallererstes würde ich mir mal die Bescheiderkläuterungen genau durchlesen. Verstehe immer nicht, wieso das Viele nicht machen und dafür lieber den Aufwand im Forum betreiben ...

            Wenn wie bei Dir Progressionseinkünfte angesetzt wurden, steht irgendwo im Erläuterungswust relativ weit unten ein Satz, dass bei der Steuerberechnung soundsoviel € dem Progressionsvorbehalt unterworfen wurden. In meinem Bescheid aus 2013 heißt es da z.B.:

            Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) für die Ehefrau in Höhe von 200 € wurden mit 200 € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

              Hallo,

              >>>Wenn ich die Lohnersatzleistungen (2443 Euro laut meiner Elster Kopie) mit draufrechne dann passt der Steuersatz trotzdem nicht.

              Aber genau so sollte es passen (zu versteuerndes Einkommen plus Lohnersatzleistungen=Steuersatz), es muss noch einen anderen Fehler geben.

              Bei relativ niedrigem Elterngeld gibt es aber glaube ich noch irgendeine Besonderheit, ich weiß aber gerade nicht mehr wie das war (hatte ich vor 2 Jahren).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Splittingtarif im Bescheid 2013 falsch??

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Als Allerallerallererstes würde ich mir mal die Bescheiderkläuterungen genau durchlesen. Verstehe immer nicht, wieso das Viele nicht machen und dafür lieber den Aufwand im Forum betreiben ...

                Wenn wie bei Dir Progressionseinkünfte angesetzt wurden, steht irgendwo im Erläuterungswust relativ weit unten ein Satz, dass bei der Steuerberechnung soundsoviel € dem Progressionsvorbehalt unterworfen wurden. In meinem Bescheid aus 2013 heißt es da z.B.:

                Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) für die Ehefrau in Höhe von 200 € wurden mit 200 € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).
                Danke für den Hinweis. Der Absatz ist mir tatsächlich durchgegangen. Habe wohl nach den ersten 20 Sätzen angefangen den restlichen Text zu überfliegen.
                Man muss aber auch sagen, dass so eine Information nicht so versteckt irgendwo in einem riesigen Erläuterungstext stehen sollte, sondern da, wo sie benötigt wird -> bei der Berechnung.

                Da steht: Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) für die Ehefrau in Höhe 2.751 € wurden mit 1.700 € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt)

                Wenn ich das nun zusammenrechne passt auch endlich der Steuersatz

                Vielen Dank an alle und entschuldigt bitte mein leichtsinniges überfliegen.

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