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erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

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    erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

    Hallo Zusammen,

    ich schildere mal kurz meinen Sachverhalt, ich (Ehefrau Berufstätig) verheiratet seit 28.12.2012, mein Mann (NICHT Berufstätig und auch keinerlei Einkünfte/Einnahmen) kommt aus der Türkei, er ist erst seit dem 29.11.2013 nach Deutschland gekommen, und weil er ja noch nicht seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und auch keine Einkünfte da hatte, konnte ich meine Steuerklasse bis er nach Deutschland gekommen ist nicht von Steuerklasse 1 auf 3 wechseln, also habe ich noch knapp ein Jahr mit Steuerklasse 1 gearbeitet, dbzgl. habe ich meinen Steuerausgleich für 2013 Einzelveranlagung gemacht und zugesendet, Finanzamt Friedrichshafen hat mich daraufhin angerufen und gesagt, das ich eine Zusammenveranlagung machen soll und das in der Anlage hinterlegen soll das er keine Einkünfte hatte für diesen einen Monat Dezember, weil er noch im neuen Jahr einen Integrationskurs begonnen hat.

    Meine Frage nun, bei Allgemeine Angaben auf dem Hauptvordruck steht Steuerpflichtige Person, so habe ich es immer bei meinen letzten Steuerausgleichs gemacht, das ich mich (Ehefrau bzw. Frau) eingetragen habe, nun habe ich gesehen das da aber Ehemann/Lebenspartner(in) A in Fett geschrieben steht und unten nur bei Zusammenveranlagung unten Nr. 16 Ehefrau steht, bin jetzt total verwirrt, sorry, wo muss ich mich jetzt reinschreiben in die Zeile 7-9 oder doch in die Zeile 16-18

    Und ich verstehe die Anlage Vorsorgeaufwand nicht, Zeile 11 was muss ich da ankreuzen bei meinem Mann und mir?
    und bei dieser Anlage wurden nämlich zwei spalten gemacht Ehemann und Ehefrau, er hat ja noch gar kein Einkommen also muss ich da in die Zeile 4 und 8 bei Ihm was reinschreiben oder nicht?

    Ich Danke vorab für eure Hilfe und tut mir wirklich leid wenn ich ein bisschen verwirrt zwischen den Themen geschrieben habe.

    #2
    AW: erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

    Da ihr Ehemann 2013 in Deutschland wohnte und damit unbeschränkt steuerpflichtig ist, können Sie eine für sie günstigere Zusammenveranlagung machen. Dann ist immer der Ehemann Stpfl. und sie sind die Ehefrau.

    Wenn ihr Ehemann bei Ihnen gesetzlich mitversichert war (?), dann ist zweimal ja anzukreuzen, da ja auch für ihn ein Arbeitgeberanteil ihres Arbeitgebers gezahlt wurde und damit die Krankenversicherungsbeiträge nicht vollständig selbst getragen wurden.

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      #3
      AW: erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

      Hallo Kloebi,

      vielen Dank für die Info, aber was ich nicht verstehe ich Arbeite Vollzeit und er Arbeitet gar nicht, wieso wird der Ehemann als Steuerpflichtige dargestellt und nicht ich? Ja mein Mann ist über mich Krankenversichert (wir sind gesetzlich Versichert), wenn ich beide mit JA ankreuze muss da noch was beachten und ausfüllen oder reichen die zwei Kreuze? Vielen Dank vorab.

      LG

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        #4
        AW: erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

        Die Beschriftung der Personfelder der Steuererklärung ist zu verstehen als

        1. Person: Steuerpflichtige Person (bei Einzelveranlagung)/bei Zusammenveranlagung Ehemann bzw. Lebenspartner A

        2. Person: Ehefrau bzw. Lebenspartner B

        Es spielt keine Rolle, ob der Mann oder die Frau verdient.

        Steuerpflichtige Personen sind natürlich beide.

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          #5
          AW: erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

          Zitat: ....Ja mein Mann ist über mich Krankenversichert (wir sind gesetzlich Versichert), wenn ich beide mit JA ankreuze muss da noch was beachten und ausfüllen oder reichen die zwei Kreuze? Vielen Dank vorab.


          Hallo Seraptrk,

          in die Anlage Vorsorgeaufwand kommen noch die Angaben zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, aber die trägt es eigentlich automatisch ein, wenn du in die Anlage N alle Daten der Lohnsteuerbescheinigung abtippst.

          Tschüß

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            #6
            AW: erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

            Super ihr ward eine sehr große Hilfe

            Kann ich Werbungskosten für jemanden der nicht arbeitet auch Auflisten? Wie bewerbungskosten, Passbild bzw. Bewerbungsbild etc.?

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              #7
              AW: erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

              Hallo,

              >>>Kann ich Werbungskosten für jemanden der nicht arbeitet auch Auflisten? Wie bewerbungskosten, Passbild bzw. Bewerbungsbild etc.?

              Ja - aber in SEINER Anlage N (die musst du dann hinzufügen).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: erste Zusammenveranlagung und verwirrung aufgetreten

                Vielen lieben Dank an euch.

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