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Wo trägt man Privatentnahmen aus nebenberuflichen Gewerbe ein

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    Wo trägt man Privatentnahmen aus nebenberuflichen Gewerbe ein

    Hallo,
    ich habe nebenberuflich ein Gewerbe, dessen Gewinnermittlung, Gewerbesteuererklärung sowie die Umsatzsteuererklärung durch ein Steuerbüro erstellt wird.
    Diese werden vom Steuerbüro direkt an das Finanzamt übermittelt.
    Meine Einkommenststeuererklärung erstelle ich mit Elsterformular.
    Wo trage ich nun meine regelmäßigen Privatentnahmen aus dem Gewerbebetrieb ein?
    Muss ich die Anlage G verwenden (meine Vermutiung: Feld22 Summe der positiven Gewerbeeinnanhmen)?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Viele Grüße
    thelst

    #2
    AW: Wo trägt man Privatentnahmen aus nebenberuflichen Gewerbe ein

    Das hört sich nicht so an als würdest Du bilanzieren.

    Ok, ich kenn mich da jetzt nicht so aus. Aber der Gewinn wird ja von Deinem Steuerberater ermittelt. Was willst Du da noch dran rumschrauben? Er ist in Zeile 4 der Anlage G einzutragen.

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      #3
      AW: Wo trägt man Privatentnahmen aus nebenberuflichen Gewerbe ein

      @L-E-Fant
      Nein Bilanzieren tue ich nicht.
      Der Steuerberater hat auch den Gewinn des Gewerbes ermittelt und diesen bereits an das Finanzamt übermittelt.
      Die Privatentnahme ist ja dann soz mein _Lohn_ als Unternehmer, den ich mir zahle -- wie gesagt alles auf kleinem Niveau.
      Meiner Meinung nach muss ich diesen als Einkommen versteuern oder liege ich da falsch?

      Vielen Dank für deine/eure Hilfe

      thelst

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        #4
        AW: Wo trägt man Privatentnahmen aus nebenberuflichen Gewerbe ein

        Der Steuerberater hat den Gewinn ermittelt. Den trägst Du ein. Du ermittelst ja den Gewinn nicht durch Vermögensvergleich (Vermögen nach dem Besteuerungszeitraum minus Vermögen davor), wo Entnahmen aus dem Betriebsvermögen zu berücksichtigen wären, sondern durch Gewinn- und Verlustrechnung (Einnahmen minus Ausgaben). Einlagen und Entnahmen gibt es nicht. Du hast kein Betriebsvermögen in dem Sinn.

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          #5
          AW: Wo trägt man Privatentnahmen aus nebenberuflichen Gewerbe ein

          Wenn die Gewinnermittlung über die EÜR erfolgt, sind die Privatentnahmen dort in Zeile 18 (Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen) einzutragen. Das Ergebnis der EÜR kommt dann in die Anlage G.
          Folglich hätten die Privatentnahmen schon durch das Steuerbüro berücksichtigt werden müssen.
          mfg. - Kent

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