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steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

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    steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

    Hallo, ich habe mit steuertipps meine Steuererklärung gemacht. Nun habe ich vor der elektronischen Übertragung an das Finanzamt gesehen, dass das Programm weiterhin meinen Ehemann als Steuerpflichtigen angibt, obwohl doch ich die Steuererklärung für mich unter meinem Namen gemacht habe. Ich kann aber nirgendwo in dem Progaramm von Stzeuertipps eine Möglichkeit finden, meinen Ehemann aus meiner Steuererklärung zu streichen. Die Hinweise sagen auch, dass ich meinen Ehemann als Steuerpflichtigen angeben muss. Ich kapier das nicht. HILFE !!!!

    #2
    AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

    Ist steuertipps ein Programm? Hier bist Du jetzt im Unterforum für das Programm ElsterFormular.

    In ElsterFormular müsstest Du jetzt den Namen, das Geburtsdatum, die Religion und die Anschrift Deines Manns mit Deinen Daten überschreiben. Und auch die Einkünfte, Sonderausgaben etc. dürfen natürlich nur für den Steuerpflichtigen vorhanden sein. Alle Eingaben für den Ehegatten wären zu löschen.

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      #3
      WEr kennt sich mit der Steuersparerklärung aus???

      Ja, das Programm heißt eigentlich Steuersparerklärung. Aber ich kriege da am Ende einen Ausdruck, bei dem alle Daten die ich eingegeben habe bei meinem Ex vermerkt sind und finde keine Möglichkeit, dass zu ändern Da das genau das ist, was dann elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird, ist das natürlich Käse. Also werde ich die hundert Fachbücher usw. dann nochmal im Elsterformular eintragen und wie gehabt per pedes zum Finanzamt tragen müssen. Programm umsonst gekauft und stundenlang gefüttert Das hatte ich mir einfacher vorgestellt.

      GRuß

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        #4
        AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

        Wir hier haben reichlich Erfahrung mit ElsterFormular und dem ElsterOnline-Portal. Mit den Steuerprogrammen anderer Hersteller eher wenig bis gar nicht.

        Entweder du probierst es mal über den Support deines Herstellers oder du verwendest zb ElsterFormular.

        Vielleicht aber findet sich ja jemand der die von dir genannte Software kennt.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

          Hallo,

          kann ich nicht verstehen.
          Wenn du keine Daten zu deinem Ex eingegeben hast, kann doch dein Ex nicht in der Erklärung auftauchen. Z.Bsp.. sein Name oder Geburtsdatum

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

            Hallo,

            kann es sein, dass du die Software schon im Vorjahr hattest? Die Datenübernahme geht nämlich häufig nur komplett, und dann kann es schon Probleme geben, einzelne Personen zu löschen.
            Wie wäre es, einfach mal von vorne anzufangen, also alles direkt eingeben, ohne Datenübernahme? Dann sollte es imho auch mit deiner Software klappen.


            >>>und wie gehabt per pedes zum Finanzamt tragen müssen.

            Das wäre aber bei der Steuersparerklärung nicht anders.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

              Also, wenn ich das richtig verstehe, dann ignoriere ich im Elster-Formuar einfach dass da Steuerpflichtiger / Ehemann steht und trage mich als Steerpflichtiger ein (auch wenn ich ne Frau bin ) und ignoriere, dass es da noch Zeilen und ne Anlage für die Ehefrau gibt?

              Gruß

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                #8
                AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

                Zitat von Shasa Berlin Beitrag anzeigen
                ignoriere ich im Elster-Formuar
                Ich dachte Du arbeitest gar nicht mit ElsterFormular.

                Zitat von Shasa Berlin Beitrag anzeigen
                dass da Steuerpflichtiger / Ehemann steht
                Das steht da nicht! In ElsterFormular heißt es nicht Steuerpflichtiger / Ehemann, sondern Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann

                Auch in der SteuerSparErklärung hab ich grad mal einen neuen Fall angelegt. Da heißt es weder Steuerpflichtiger / Ehemann noch Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann, sondern es heißt einfach Name. Erst wenn man angibt dass man verheiratet ist wird eine zweite Person angelegt, wobei die erste dann als Ehemann bezeichnet wird und die zweite als Ehefrau.

                Also, da versteh ich Dich jetzt nicht, dass Du etwas liest was nicht dasteht


                Im Forum der SteuerSparErklärung wurde der Fall schon behandelt, dass der Ehemann verstorben sein könnte. Die Lösung des Problems war in dem Fall so umständlich, dass als beste Lösung eigentlich nur die komplette Neuanlage des Falls in Frage kam:

                https://www.steuertipps.de/forum/thr...n-fehlt%26q%3D

                Kommentar


                  #9
                  AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

                  Tja, ich bin halt noch verheiratet, nur eben getrennt lebend. Und da kommt unweigerlich der Ehemann ins Spiel, auch wenn er im wahren Leben nicht mehr präsent ist. Das ist ja mein Problem


                  Gruß

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Na, ich schick es jetzt einfach mal so ab, wie es ist und hoffe, die akzeptieren das so. 'In der schriftlichen Version habe ich dann halt einfach das Wort Ehemann weggestrichen und nur das Wort Steuerpflichtiger gelassen. Ich denke, ich muss hauptsächlich erstmal was einreichen, auch wenn die Form nicht ganz korrekt ist, oder? Ich krieg es einfach nicht besser hin.

                  Gruß

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Übrigens, ich habe nochmal nachgesehen: Beim Ausfüllen des Formulars bei der Steuersparerklärung gibt es ja auch noch kein Problem. So habe ich das ja auch gemacht: Neuanlage und mich eintragen hinter Name. Aber wenn man sich danach das Elster-Formular anschaut, was dabei rauskommt, bin ich dort plötzlich der Steuerpflichtige / Ehemann. Ergo tauchte das Problem erst auf, als ich stolz glaubte mit meiner ersten eigenen Steuererklärung fertig zu sein. Als ich dann nochmal auf die erste Seite ging, stand in der Erläuterung daneben, dass ich hinter Name den meines Ehemannes eintragen soll. Nach der Logik, ginge dann aber gar ncihte mehr, weil mir nur die Anlage N als Ehefrau bliebe, die aber nach dem Anklicken von "getrennt leben" nicht mehr angezeigt wird.

                  Aber du hast auch recht, dass ich hier im falschen Forum war. Aber da ich nun festgestellt habe, dass die Steuersparerklärung für getrennt lebende nicht funktioniert, werde ich sie wohl erst wieder nach meiner Scheidung verwenden können. Bis dahin muss ich dann wohl wieder Formulare per Hand ausfüllen und in denen den Ehemann einfach streichen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

                    Zitat von Shasa Berlin Beitrag anzeigen
                    Als ich dann nochmal auf die erste Seite ging, stand in der Erläuterung daneben, dass ich hinter Name den meines Ehemannes eintragen soll
                    So ein Blödsinn! Du musst halt mal lesen was wirklich dortsteht und nicht irgendwas anderes reininterpretieren!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

                      Zitat von Shasa Berlin Beitrag anzeigen
                      Tja, ich bin halt noch verheiratet, nur eben getrennt lebend. Und da kommt unweigerlich der Ehemann ins Spiel, auch wenn er im wahren Leben nicht mehr präsent ist. Das ist ja mein Problem (
                      Hallo,
                      da wäre noch die getrennete Veranlagung; funktionell wie eine Einzelveranlagung als Single.
                      In dem Fall würden Sie alles was Sie betrifft als "steuerpflichtige Person" / Partner A eintragen
                      und NIRGENDWO etwas von Ihrem Ex.

                      [Die Spezialisten hier mögen mich korrigieren , wenn ich da irre.]
                      Gruß, Basteltyp

                      ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                      ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                        #12
                        AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

                        Hallo,

                        also war das ganze Problem nur (MAL WIEDER), dass die steuerpflichtige Person auch eine Frau sein kann.

                        Man muss das Formular (imho auch bei der Steuersparerklärung) so verstehen, dass es für beide Fälle vorgesehen ist.
                        Bei Einzelpersonen, und zwar egal ob wirklich alleine oder nur Einzelveranlagung, gilt |Steuerpflichtige Person|, egal ob Mann oder Frau. Und nur bei der Zusammenveranlagung gilt |Ehemann| und |Ehefrau|.
                        Und natürlich müssen bei der Einzelveranlagung auch die jeweils ersten Anlagen genommen werden (=Steuerpflichtige Person); bei Elster stehen die anderen aber auch gar nicht zur Verfügung (falls doch ist schon irgendetwas im Hauptvordruck falsch).


                        >>>Aber da ich nun festgestellt habe, dass die Steuersparerklärung für getrennt lebende nicht funktioniert, ...

                        Da wette ich mal dagegen (obwohl ich die Software nicht kenne) :-)
                        Getrennte Veranlagung ist nämlich ein Standardfall, auch viele glücklich verheiratete Paare machen das. Und daher sollte das auch jede anständige Software können.


                        >>>In dem Fall würden Sie alles was Sie betrifft als "steuerpflichtige Person" / Partner A eintragen
                        und NIRGENDWO etwas von Ihrem Ex.

                        Den Familienstand sollte man schon korrekt eintragen (Hauptvordruck Zeile 15), daher kommt der Ehemann doch EINMAL vor (indirekt). Und in die Anlage/n Kind, falls vorhanden, gehört er u.U. auch.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: steuerpflichtiger bei getrennten Eheleuten ???

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Den Familienstand sollte man schon korrekt eintragen (Hauptvordruck Zeile 15), daher kommt der Ehemann doch EINMAL vor (indirekt). Und in die Anlage/n Kind, falls vorhanden, gehört er u.U. auch.
                          OK. da habe ich etwas zuviel Selbstverständliches vorausgesetzt............
                          Gruß, Basteltyp

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