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    Hallo zusammen,

    ich mußte dem Finanzamt für die letzte EKst Erklärung (2009) übersetzte beglaubigte Belege vorlegen.

    Jetzt möchte ich diese Kosten aber auch wieder absetzten. Nur weiß ich nicht wo, im Elster Formular.

    Kann mir einer weiterhelfen ?

    Vielen Dank
    Axel

    #2
    AW: Übersetzungen

    Das fällt unter Kosten der privaten Lebensführung und ist nicht absetzbar

    Kommentar


      #3
      AW: Übersetzungen

      Danke für die schnelle Antwort,

      kanns garnicht glauben, Finanzamt verlangt Übersetzungen (über 200 Euro) aber akzeptiert die Absetzung nicht.

      Gruß
      Axel

      Kommentar


        #4
        AW: Übersetzungen

        Steuerberatungskosten sind ja in der Einkommensteuererklärung auch nicht absetzbar.

        Kommentar


          #5
          AW: Übersetzungen

          Abgabenordnung!
          Die Amtssprache ist DEUTSCH.

          Daher muß leider ggfs. auch ein Dolmetscher herhalten.

          Gruß
          Stiller
          (Ist nicht böse gemeint.)
          Gruss (S)stiller
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