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    Einkommensteuer Anlage V

    Hallo Zusammen,

    ich besitze seit Neuestem eine Wohnung die ich vermieten möchte und habe eine Frage zur Steuererklärung.
    Stimmt es dass ich jedes Jahr 2,5% vom Wert der Wohnung absetzen kann?

    Sagen wir mal die Wohnung ist 100000€ Wert. Dann kann ich also 2500€ von der Steuer absetzen?

    Vielen Dank im Voraus und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    #2
    AW: Einkommensteuer Anlage V

    Nein, das stimmt so nicht. Hat aber auch mit ElsterFormular nichts zu tun.

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      #3
      AW: Einkommensteuer Anlage V

      Hallo,

      vorweg, ich rate dringend zu einem Steuerberater, speziell im ersten Jahr (u.a. wegen der Abschreibung, siehe unten).


      >>>Stimmt es dass ich jedes Jahr 2,5% vom Wert der Wohnung absetzen kann?

      Nur in besonderen Fällen (Bau vor 1925), die Regel sind 2% (und zwar von dem Wert der Immobilie exclusive Grundstück - und das ist das größte Problem bei der Ermittlung des Wertes).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Einkommensteuer Anlage V

        Eigentlich kommt das Wort Wert in § 7 Abs. 4 überhaupt nicht vor.

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          #5
          AW: Einkommensteuer Anlage V

          Hallo,

          >>>Eigentlich kommt das Wort Wert in § 7 Abs. 4 überhaupt nicht vor.

          Richtig, es geht nicht um den Wert, sondern um die Anschaffungskosten (wie gesagt nur der des Gebäudes an sich, das Grundstück bleibt außen vor, da es sich ja auch nicht abnutzt)
          Der Wert kann schließlich im Laufe der Zeit auch höher oder niedriger werden, die Abschreibung bleibt trotzdem konstant.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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