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Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

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    #16
    AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

    Zitat von Macks Beitrag anzeigen
    Warum fühlst du dich überhaupt angesprochen?

    Meine Fragen richteten sich von Anfang an ausschließlich an diejenigen, die Ihren Job nicht pünktlich fertig kriegen. Warum du alles jetzt auf dich beziehst, ist mir fraglich, oder bin ich hier in einem privaten Fan-Forum gelandet?

    Die Gesetze der BRD besagen, dass ich ab dem 01.01. meine Steuererklärung des Vorjahres einreichen kann. Geht aber nicht, weil die vom Staate beauftragte Firma unpünktlich ist.

    Das ich in dieser Art und weiße angegangen und auf Aldi etc. verwiesen werde, ist gleichermaßen dreißt, unseriös wie sinnfrei, weil der Staat bzw. das ausführende Unternehmen in der Pflicht ist und nicht Aldi.

    Arbeitest du zufällig bei Elster, stiller, oder von wo kommt diese Wut auf eine Beschwerde die gar nicht an dich gerichtet war?
    Da dies ein Anwenderforum ist laufen deine Fragen und Beschwerden hier völlig ins Leere.

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      #17
      AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

      Im Gesetz steht nirgendwo dass die entsprechenden Programme zum 1.1 schon laufen müssen.

      Die letzten Steuergesetze können noch am 31.12. beschlossen werden.
      Wäre also eine Verschwendung von Steuergelder, wenn die Programmierer das ganze nochmal komplett ändern müssten.
      Dazu kommt eine Testphase von ElsterFormular. Danach muss die Software noch abgenommen werden.

      Mitte Januar ist demnach meiner Meinung ein schon früher Termin.

      Auch zu bedenken muss man dass die Programmierer (meines Wissens sind es übrigens Beamte) auch noch andere ggfs. auch wichtigere Aufgaben / Arbeiten haben.
      Mfg

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        #18
        AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

        Hallo und ein frohes Neues.....

        warum stürzen sich so viele auf ein Thema oder einen Post, das / der irgenwer evtl. sogar provozierend eröffnet
        und versuchen (bestimmt gut gemeint) Umstände zu rechtfertigen, die sowieso nicht von hier beeinflussbar sind?
        Und diverse Poster reiben sich im stillen Kämmerlein die Hände:
        hei... ich habe erfolgreich ein Fass aufgemacht....
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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          #19
          AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

          Ich wurde von der offiziellen Elster-Homepage in dieses ebenfalls von Elster betriebene Forum geschickt, oder befindet sich dieses hier im Privatbesitz einer natürlichen Person?

          Meine Absicht beim eröffnen des Threads war, rauszufinden wann das Formular für die jetzt eigentlich mögliche Steuererklärung online kommt; es wurde mittlerweile der 14.1 genannt.

          Meine weiteren Posts kamen nur aufgrund dieses Shitstorms hier zustande, in welchem ich und andere User dermaßen angegangen wurden weil gewagt wurde zu fragen, wann das Programm online kommt.

          Und das um die Weihnachtszeit bereits keine Gesetze, schon garnicht betreffend der Steuern, verabschieden werden, sollte jedem bewusst sein.

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            #20
            AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

            Ich denke, man sollte sich mit irgendwelchen Vollpfosten nicht die Zeit verschwenden. Wenn sie sich ernst genommen fühlen, kommen sie in zwei Monaten wieder und setzen im Wochentakt Ultimaten zur Rückerstattung durch das FA und schreien Zeter und Mordio, dass ihre Steuererklärung noch nicht bearbeitet ist.

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              #21
              AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

              Erstens gibt es NIRGENDS eine gesetzliche Regelung, die bestimmt, dass ab ab dem 01.01. des Folgejahres 0.00 Uhr eine Steuererklärung eingereicht werden kann oder können muss. Die Einkommensteuer entsteht zwar erst am 31.12. nach Ablauf von 24 Uhr, so dass eine frühere Einreichung selten sinnig ist, da ja noch Einnahmen oder Ausgaben anfallen können am Silvesterabend auf dem Weg zur Party, aber es werden -z.B. von Studis mit Ferienjob im Sommer- durchaus im Dezember 2014 Erklärungen eingereicht und die sind auch zulässig und werden nicht zurückgewiesen werden. Ich wäre dankbar, wenn Macks mal konkret sagen würde, woher er seine Weisheit hat außer dem bloßen Verweis auf die Gesetze der BRD.

              Zweitens ist lediglich geregelt, BIS WANN eine Einkommensteuererklärung einzureichen ist, d.h. bei einer Pflichtveranlagung bis zum 31.12.2015 für 2014 bzw. bei einer Antragsveranlagung bis zum 31.12.2018. Da bis dahin noch ein bissi hin ist, geht das Anspruchsdenken, dass genau JETZT die Erklärung zur Verfügung zu stehen hat, ein bisschen weit, vorsichtig ausgedrückt.

              Drittens wurde schon darauf hingewiesen, dass Steuergesetze von den VON DIR zumindest MITgewählten Volksvertretern häufig auf dem letzten Drücker kommen, hier konkret zwei Gesetze, die erst am 30.12.2014 im Bundesgesetzblatt ausgefertigt wurden. Wie das hinzukriegen sein soll das einen Tag später in Programme einzuarbeiten, frage bitte Deine MITgewählten Volksvertreter, denen das Thema von ALLEN Seiten seit Jahrzehnten angetragen wird und die sich einen feuchten Kehricht darum scheren.

              Viertens sind die kommerziellen Hersteller -natürlich- auch nicht schneller. Die jagen zwar schon am Jahresende ihre Programme raus, die sie aber dann irgendwann im Januar erst massiv updaten müssen. Ob das die bessere Lösung ist, sei dahingestellt.

              Wenn ich nichts überlesen habe, hast Du noch nicht gesagt, ob Du zur ELEKTRONISCHEN Steuererklärungsabgabe überhaupt VERPFLICHTET bist. Das sind idR nur Personen mit betrieblichen Einkünften und Personen mit nichtselbständiger Arbeit und betrieblichen Einkünften über 410 €. Wenn Du NICHT dazugehörst, hast Du ELEKTRONISCH gar nichts zu WOLLEN, Papiererklärung reicht und steht in den Finanzämtern und Bürgerämtern zur Verfügung und die Vordrucke können als pdf-Datei heruntergeladen werden. Du DARFST elektronisch einreichen und das hat seine Vorteile, aber das Anspruchsdenken geht über meine Hutschnur ...
              Zuletzt geändert von Picard777; 05.01.2015, 15:16. Grund: ein paar sprachliche Fehler korrigiert
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #22
                AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

                Hallo Macks,

                >>>Das Gesetz gibt mir das Recht, ab dem 01.01. die Einkommensteuererklärung vom Vorjahr abzugeben und Leute werden dafür bezahlt, diese Möglichkeit auch einzuräumen.

                Erstens gibt es ein solches Gesetz nicht (man kann die Steuererklärung in bestimmten Fällen sogar schon im laufenden Jahr abgeben).
                Und zweitens hast du die Möglichkeit doch schon. Formulare gibt es bereits im Internet, diese kannst du ausdrucken, ausfüllen und zum Finanzamt schicken (nicht dass das dann schneller gehen würde, aber unbedingt will kann es machen). Oder bist du Unternehmer?


                >>>Ich wurde von der offiziellen Elster-Homepage in dieses ebenfalls von Elster betriebene Forum geschickt, oder befindet sich dieses hier im Privatbesitz einer natürlichen Person?

                Was ist denn an dem Begriff "Anwenderforum" so schwer zu verstehen? Hier helfen Anwender Anwendern. Einige dieser Helfer sind zwar beim Finanzamt beschäftigt, aber die Programmierer schreiben hier ziemlich sicher nicht (die haben doch - gerade aktuell - anderes zu tun).


                >>>Meine Absicht beim eröffnen des Threads war, rauszufinden wann das Formular für die jetzt eigentlich mögliche Steuererklärung online kommt; es wurde mittlerweile der 14.1 genannt.

                Also, wer - vermutlich - von der Sylvesterfeier aus eine solche Frage stellt, den soll man ernst nehmen? Ich hatte es jedenfalls als Scherz aufgefasst und nicht geantwortet. Trotzdem hast du aber bereits 14 Minuten später eine Antwort bekommen (Mitte Januar), was soll also jetzt das ganze Theater?


                >>>Und das um die Weihnachtszeit bereits keine Gesetze, schon garnicht betreffend der Steuern, verabschieden werden, sollte jedem bewusst sein.

                Na dir ist es offenbar schon mal nicht bewusst, dass du falsch liegst. Es gab schon Jahre, wo die neuen Formulare bereist gedruckt waren und dann in den Müll wandern mussten, weil quasi in letzter Minute noch etwas geändert wurde.


                EDIT: Den Beitrag von Picard777 kannte ich noch nicht, aber zufällig schreiben wir - mit anderen Worten - fast genau das Gleiche. Freut mich.

                Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 05.01.2015, 14:28.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #23
                  AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  ...
                  Zweitens ist lediglich geregelt, BIS WANN eine Einkommensteuererklärung einzureichen ist, d.h. bei einer Pflichtveranlagung bis zum 31.12.2015 für 2014 bzw. bei einer Antragsveranlagung bis zum 31.12.2018. Da bis dahin noch ein bissi hin ist, geht das Anspruchsdenken, dass genau JETZT die Erklärung zur Verfügung zu stehen hat, ein bisschen weit, vorsichtig ausgedrückt.
                  ...

                  Also meines Wissens muss bei Pflichtveranlagungen die Erklärung immer bis zum 31.05. des Folgejahres eingereicht werden. Nur bei steuerlich beratenen Personen gibt es eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.12.
                  Damit müsste bei Pflichtveranlagung für das Jahr 2014 die Erklärung bis zum 31.05.2015 beim Finanzamt sein.

                  Und bis dahin steht sicher auch über ElsterFormular die Einkommensteuererklärung 2014 bereit!
                  UserElster

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                    #24
                    AW: Ab wann kann ich die Software für die Einkommensteuererklärung 2014 downloaden???

                    Zitat von UserElster Beitrag anzeigen
                    Also meines Wissens muss bei Pflichtveranlagungen die Erklärung immer bis zum 31.05. des Folgejahres eingereicht werden. Nur bei steuerlich beratenen Personen gibt es eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.12.
                    Damit müsste bei Pflichtveranlagung für das Jahr 2014 die Erklärung bis zum 31.05.2015 beim Finanzamt sein.

                    Und bis dahin steht sicher auch über ElsterFormular die Einkommensteuererklärung 2014 bereit!
                    Sorry, jetzt habe ich den Post doch mehrmals durchgeschaut und das ist mir doch durch die Lappen gegangen. 31.05.2015 ist vollkommen richtig, danke UserElster.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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