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Außergewöhnliche Belastungen, wer kennt sich aus?

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    Außergewöhnliche Belastungen, wer kennt sich aus?

    Hallo Ihr Lieben.

    Bin ich richtig davor privatärztliche Arztrechnungen unter außergewöhnliche Belastungen einzutragen? Als Erläuterung/Nachweis wollte ich eine Excel-Auflistung und die Rechnungen in Kopie nachsenden an das Finanzamt. Das müste doch gehen oder?

    Muss ich die außergewöhnlichen Belastungen noch gesondert begründen, damit sie möglicht auch erstattet werden?

    Ebenso möchte ich Arbeitsmittel für eine private Weiterbildung, die mich auch beruflich weiterbringen wird, dem Finanzamt in Rechnung zu stellen. Habt ihr hierfür Tipps/Hinweise.

    LG
    Tiggi

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen, wer kennt sich aus?

    Guten Abend,
    es erstaunt (nicht nur) mich immer wieder, wie ein Forum für die Anwendung ELSTER so missverstanden werden kann..
    Beratungen erbringen Lohnsteuerhilfevereine (für Arbeitnehmer, Rentner) und/oder Steuerberater (für jedwede Personengruppe)
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen, wer kennt sich aus?

      Hallo noch mal,

      danke für die höfliche Antwort. Mein Erstaunen war auch groß, als ich diese freundliche Antwort vernahm.

      Schönes entspanntes freundliches spaßiges WE.

      Kommentar


        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen, wer kennt sich aus?

        Hallo,

        >>>Bin ich richtig davor privatärztliche Arztrechnungen unter außergewöhnliche Belastungen einzutragen?

        Ja.


        >>>Ebenso möchte ich Arbeitsmittel für eine private Weiterbildung, die mich auch beruflich weiterbringen wird, dem Finanzamt in Rechnung zu stellen-

        Auch das sollte gehen, Anlage N.

        In beiden Fällen gibt es aber Hürden, über die die Beträge liegen müssen (bei den Werbungskosten 1000 Euro, und bei den außergewöhnlichen Belastungen individuell je nach Einkommen und Familie/Kinder).
        Außerdem kann man dem Finanzamt nicht in Rechnung stellen (=100% wird übernommen), die Kosten sind nur steuerfrei. Maximal bekommt man 45% davon vom Finanzamt, in der Regel nur 30-35%.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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