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Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

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    Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

    ich bin gerade dabei zu testen, ob Elster für mich eine Alternative zu meiner bisher verwendeten Software ist.
    Dazu habe ich testweise mit meinen Daten aus 2013 eine Erklärung erstellt.

    Das Ergebnis ist, dass bei den Einkünften aus Anlage KAP KEINE Kirchensteuer berechnet wird, von den anderen Einkünften wird die Kirchensteuer richtig berechnet.

    Wo mache ich hier etwas falsch bei der erfassung meiner Daten?

    #2
    AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

    Hallo,

    hast du keine KiSt auf KE bezahlt?

    Dann Anlage KAP Seite1 Zeile 6 Feld 03

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

      Habe in Zeile 6 das Kreuz gesetzt, ist aber ohne Erfolg.

      Kirchensteuer wurde nicht von allen Kapitalerträgen einbehalten.

      In allen anderen Berechnungen (Einkommensteuer bzw. Soli) werden die Kapitalerträge richtig berücksichtigt.

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        #4
        AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

        Hallo,

        bist du überhaupt KiSt-pflichtig?
        hast du KE_Steuer bezahlt?
        Liegst du mit deinen KE unter dem Freibetrag?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

          Ich erstelle die Erklärung für 2013 nur um zu testen, ob elster für mich taugt.

          Die Erklärung für 2013 ist schon lange erledigt (mit anderer Software) und der Bescheid liegt mir auch schon vor.

          Ich bin KiSt pflichtig, diese wird auch von meinen anderen Einkünften berechnet, deshalb ist es mir nicht klar, warum nicht auch von den KAP-Einkünften.

          Ich liege mit meinen KAP Einnahmen deutlich über dem Freibetrag, habe KE-Steuer und KiSt auf KE-Steuer bezahlt (allerdings nicht für alles)

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            #6
            AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

            Hallo,

            welche Version von EF hast du?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

              Version 15.3.0.0

              müsste die aktuellste sein, habe ich erst vor ei paar Tagen heruntergeladen

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                #8
                AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

                Hallo,

                15.3.14949?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

                  ja 15.3.14949, die 15.3.0.0 ist die Dateiversion der heruntergeladenen exe.

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                    #10
                    AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

                    Die Kirchensteuer wird auch in Elster2014 von den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht berechnet.

                    Ich werde weiterhin meine Aldi Steuersoftware nutzen, die rechnet wenigstens richtig!

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                      #11
                      AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

                      Hallo,

                      >>>Die Kirchensteuer wird auch in Elster2014 von den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht berechnet.

                      Nein, das ist definitiv falsch, ich kenne solche Fälle zu Genüge. Elster rechnet korrekt, der Fehler sitzt wie so oft vor dem PC (sorry).

                      Hast du überhaupt im Hauptvordruck die Kirchenmitgliedschaft ausgewählt? Das wäre meine erste Idee (weil du ja von Test sprichst, in solchen Fällen lasse ich auch oft vieles weg, und eben manchmal zu viel).

                      EDIT: Das war falsch (von mir), der Fehler ist tatsächlich vorhanden.

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 16.01.2015, 13:41.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

                        Mag sein, dass ich irgendwo etwas falsch gemacht habe. Ich habe allerdings mittlerweile die Lust verloren, mich stundenlang mit der Software zu beschäftigen und Fehler zu suchen, wenn es für mich auch eine andere Lösung gibt, die funktioniert.

                        Allerdings ist das Ergebnis der Steuerberechnung so, dass von meinen normalen Einkünften aus Anlage N Kirchensteuer berechnet wird, während von den Einkünften aus Anlage KAP KEINE Kirchensteuer berechnet wird. Ich habe keine Ahnung, durch welche Fehler man so ein Ergebnis überhaupt erzielen könnte, wenn man wollte.
                        Meiner Ansicht nach muss ich bei Kirchensteuerpflicht von allen Einkünften Kirchensteuer bezahlen oder bei keiner Kirchensteuerpflicht muss ich von keinen Einkünften Kirchensteuer bezahlen. Das Ergebnis, das bei mir herauskommt ist einfach nur falsch und darf auch bei einer Falscheingabe von mir nicht vorkommen.

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                          #13
                          AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

                          Die Berechnung ist eigentlich richtig.

                          "Ab dem 01.01.2009 wird die Besteuerung von - im Privatvermögen erzielten - Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinnen etc.) durch Einführung der sog. Abgeltungssteuer neu geordnet und sowohl für den Steuerbürger als auch für die Finanzverwaltung vereinheitlicht.

                          Wie bisher sind die Kapitalerträge Einkünfte, die der Einkommensteuer und damit der Kirchensteuer unterliegen. Wurde bisher Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch Angabe in der Einkommensteuererklärung erst im Rahmen der Veranlagung durch das Finanzamt erhoben, wird sie nunmehr gleich an der Quelle, d.h. der die Kapitalerträge (z.B. Zinsen) auszahlenden Stelle (i.d.R. die Bank) einbehalten und an die Finanzverwaltung abgeführt. Die auszahlende Stelle behält von den Kapitalerträgen 25 % Kapitalertragsteuer ein. Hierauf wird - neben dem Solidaritätszuschlag - auch die Kirchensteuer (in Hessen: 9 %) erhoben.

                          Die Rechtsgrundlagen für den Kirchensteuereinbehalt befinden sich in den an die Abgeltungsteuer angepassten Kirchensteuergesetze der Länder und die Kirchensteuerordnungen und Kirchensteuerbeschlüsse der steuererhebenden Religionsgemeinschaften; zentrale Vorschrift im EStG ist § 51a Abs. 2b, Abs. 2c und Abs. 2d."
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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                            #14
                            AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

                            Nochmals zur Klarstellung:

                            Ich habe in Anlage KAP auch Einkünfte erklärt, von denen bisher weder 25% Abgeltungssteuer noch Solidarzuschlag noch Kirchensteuer abgezogen wurden.

                            Ich liege deutlich über dem Freibetrag von 801 Euro

                            Elster berechnet mir für meine Kapitaleinkünfte die Einkommensteuer und den Solidarzuschlag (richtig) aber KEINE Kirchensteuer. Ich erhalte sogar die bereits von einer Bank abgezogene Kirchensteuer wieder zurück!!

                            Und das alles, obwohl ich angegeben habe, dass ich evangelisch bin und auch von meinen anderen Einkünften aus Anlage N die Kirchensteuer richtig berechnet wird.

                            Vielleicht mache ich meine Einkommensteuererklärung doch mal mit Elster, wenn ich mir dadurch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge sparen kann.

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                              #15
                              AW: Anlage KAP 2013 Kirchensteuer

                              Also ich kann den Effekt mit ElFo 16 für meine Steuererklärung 2013 reproduzieren. Mache ich mich evangelisch, werden zwar für mein tariflich besteuertes Einkommen KiSt berechnet, ein KiSt-Berechnung für die inAnlage KAP erklärten Kapitalerträge (oberhalb des Freibetrags) bleibt aus. Probiert mit Kreuz in Zeile 5, unabhängig davon, ob Zeile 6 noch angekreuzt ist oder nicht.
                              Und wenn ich behaupte, ich hätte KiSt auf die Kapitalerträge bezahlt, bekomme ich sie ebenso zurück.

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