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Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

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    Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

    Hallo,
    wir haben eine kurze Frage zur Zeile 24-26 im Vorsorge-Formular:

    Situation: Beamter auf Probe bei Kommunalbehörde, Aufschubbescheinigungen sind vorhanden. -> Ein Kreuz bei Zeile 22 (keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht) wurde gemacht.

    Frage: Nun müssen Angaben zur Antwartschaft erfolgen.

    1. Hat ein Beamter auf Probe bei einer Kommunalbehörde eine Anwartschaft auf Altersversorgung?
    2. Oder tritt diese erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ein?

    Vielen Dank für Eure Antworten

    #2
    AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

    Zitat von Steuer23 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wir haben eine kurze Frage zur Zeile 24-26 im Vorsorge-Formular:

    Situation: Beamter auf Probe bei Kommunalbehörde, Aufschubbescheinigungen sind vorhanden. -> Ein Kreuz bei Zeile 22 (keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht) wurde gemacht.

    Frage: Nun müssen Angaben zur Antwartschaft erfolgen.

    1. Hat ein Beamter auf Probe bei einer Kommunalbehörde eine Anwartschaft auf Altersversorgung?
    2. Oder tritt diese erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ein?

    Vielen Dank für Eure Antworten

    Hallo Steuer23,

    ist keine steuerrechtliche Frage.

    Das steht entweder im Dienstvertrag bzw. einer Zusatzvereinbarung oder kann beim Personalreferat deiner Kommunalbehörde erfragt werden.

    Vielleicht antwortet aber auch noch ein Beamter?

    MfG
    W800

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      #3
      AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

      Vielen Dank zunächst. Es gibt bestimmt Beamte unter uns, die hier bereits Angaben machen mussten. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

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        #4
        AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

        Das Kreuz in Zeile 22 reicht doch aus.

        Weitere Angaben sind nicht norwendig.

        Beamter ist Beamter, egal ob auf Probe, auf Widerruf, auf Lebenszeit, Zeit- oder Berufssoldat......

        Kommentar


          #5
          AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

          Mh, wir sind uns nicht sicher, aber hat man nicht erst als Beamter auf Lebenszeit eine Anwartschaft auf Alterversorgung?

          Trotzdem danke!

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            #6
            AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

            Das ist hier aber nicht die Frage.

            Die Frage ist ganz, ob eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht bestand.

            Nein, die bestand nicht, sonst hätte ja man ja einzahlen müssen, weil gesetzlich verpflichtet.

            Und das hat ein Beamter eben nicht.

            Und genau deswegen reicht das Kreuz in Zeile 22 völlig aus.

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              #7
              AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

              Oh, entschuldigung, ich glaube wir reden über unterschiedliche Angaben.
              Das Kreuz in Zeile 22 ist uns klar.
              Es ging vielmehr um die Zeile 24. Da müssen ja auch Angaben gemacht werden.

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                #8
                AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

                Bei mir nicht.

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                  #9
                  AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorgeaufwand Zeile 53 - 57

                  Guten Tag.
                  Beim Ausfüllen der Steuererklärung für 2014 stellen sich mir zwei Fragen:
                  1. Mein Mann hat im Jahr 2014 sein Referendariat als Lehramtsanwärter zuende gebracht und dementsprechend für 10 Monate als Beamter auf Widerruf gearbeitet.
                  Auch ich kann nun nicht herausfinden, ob er damit bereits eine Anwartschaft auf Altersversorgung besteht.
                  Das Kreuz in Zeile 53 ist natürlich gesetzt, da er als Beamter keine Beiträge zur DRV geleistet hat.

                  2. Ich bin als Ärztin von der Einzahlung in die DRV befreit, zur Einzahlung in mein berufsständisches Versorgungswerk jedoch gesetzlich verpflichtet. Dies habe ich auch getan. Muss ich in diesem Fall die Zeilen 53-57 ausfüllen?

                  Hat jemand Erfahrung damit?

                  Besten Dank!
                  Lisaaa

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                    #10
                    AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

                    Hallo Lisaaa,

                    zu 1. -> Zeile 53 und Zeile 56 und 57 ein JA ankreuzen.

                    zu 2. -> das weiß vielleicht ein anderer.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

                      Hallo holzgoe -

                      herzlichen Dank für die rasche Antwort.
                      In einem anderen Beitrag las ich in der Zwischenzeit jedoch von einer Nachversicherung bei der DRV im Falle eines Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis.
                      Oh je, das hätte ich vielleicht im ersten Beitrag erwähnen müssen:
                      Er ist seit Nov. nicht mehr als Beamter tätig und wird folglich nachversichert. Welcher Zeitraum zählt denn nun bei der Angabe?
                      Etwas verwirrend...

                      Besten Dank für alle Mühen,
                      Lisaaa

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                        #12
                        AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

                        Hallo Lisaaa,

                        wird er für die Zeitdauer des Beamten auf Widerruf auch nachversichert ?
                        Muss er dann eigene Beiträge einzahlen für diesen Zeitraum ?
                        Darüber müsste eigentlich die DRV Auskunft geben können.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

                          wird er für die Zeitdauer des Beamten auf Widerruf auch nachversichert ?
                          Grundsätzlich ja, wobei die Nachversicherung nach meiner Erinnerung auch aufgeschoben werden kann.
                          Eigene Beiträge müssen dafür nicht geleistet werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anwartschaft - Anl. Vorsorge Z 24 ff.

                            Hallo holzgoe -

                            wohl schon:
                            "Grundsätzlich besteht bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag oder aufgrund Ablauf der Amtszeit im Beamtenverhältnis auf Zeit seit dem 1. Januar 2013 ein Anspruch auf Altersgeld nach §§ 81 - 87 des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (NBeamtVG), wenn eine altersgeldfähige Dienstzeit von mindestens fünf Jahren zurückgelegt wurde; weiteres siehe im Artikel Versorgung-Altersgeld sowie im Merkblatt N0810000 ReadSpeaker.
                            Nur Beamtinnen und Beamte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden auch künftig nachversichert. Das sind z. B. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, deren Beamtenverhältnis mit Ablegung der Prüfung endet oder Beamtinnen und Beamte, die bei Beendigung des Beamtenverhältnisses die Mindestdienstzeit von fünf Jahren nicht erreichen." (Quelle:www.nlbv.niedersachsen.de/portal/ Unterpunkt Nachversicherung)

                            Ich werde mal bei der DRV nachfragen.

                            Herzlichen Dank!

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