Hallo!
Es gilt wie jedes Jahr:
Die Finanzämter starten wie in den vergangenen Jahren Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2014.
Denn bis zu diesem Zeitpunkt (28.2.) haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Dazu zählen z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Vorher können und dürfen keine Steuererklärungen für das Jahr 2014 verarbeitet werden.
Selbst wenn eine Software wie ElsterFormular schon die Übertragung der Steuererklärung 2014 zulassen würde,
könnte in den Finanzämtern keine solche Steuererklärung verarbeitet werden.
Alles nix neues ! Und jedes Jahr grüßt das Murmeltier hier im Forum

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