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Ertragsanteil Halbwaisenrente

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Ertragsanteil Halbwaisenrente

    Hallo,

    richtig wäre Zeile 23 und dann die mittlere Spalte.

    Aber das mit der Hälfte ist schon richtig - wenn die Rente seit 2005 läuft.

    52 % steuerpflichtig, wenn die Rente seit 2006 läuft,
    54 % steuerpflichtig, wenn die Rente seit 2007 läuft
    ...

    (siehe § 22 EStG)

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  • xload
    antwortet
    AW: Ertragsanteil Halbwaisenrente

    thx

    In Zeile 25? "Übrige Bezüge" oder "Kosten zu allen Bezügen"?

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Ertragsanteil Halbwaisenrente

    Der Einfachheit halber kann man dort die Hälfte eintragen.

    Der steuerfreie Teil der Rente muss nämlich in Zeile 25 eingetragen werden.

    In der Summe bleibt es sich gleich.

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  • xload
    hat ein Thema erstellt Ertragsanteil Halbwaisenrente.

    Ertragsanteil Halbwaisenrente

    Hallo Zusammen,

    ich bin fast am verzweifeln. Ich versuche rauszufinden, wie man einen Ertragsanteil einer Halbwaisenrente berechnet/rausfindet.

    Anlage Kind, Seite 1, Zeile 23
    Da trage ich die Rente meiner Stieftochter ein. Und dann will elster dort zwangsläufig einen Eintrag im nächsten Feld. (Ertragsanteil/steuerpflichtiger Teil der Renten)

    Im Jahr 2005 ist ihr Vater verstorben und bekommt seit jener Zeit eine Halbwaisenrente.

    Wer kann mir hier weiter helfen?

    lg
    xload
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