AW: USt-VA Fremdwährung aus Versehen nicht umgerechnet
Du kannst ja mit der Jahreserklärung ein Beiblatt beilegen und erläutern, warum eine Differenz vorhanden ist.
Da die Differenz zu deinem Gunsten ist, hätte ich sowieso keinerlei Bedenken. Da kannst du ruhig die Jahressteuererklärung abwarten.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
USt-VA Fremdwährung aus Versehen nicht umgerechnet
Einklappen
X
-
AW: USt-VA Fremdwährung aus Versehen nicht umgerechnet
viele haben kleine Differenzen in der Jahreserklärung. Da sich die zu zahlende Steuer nicht ändert, würde ich auch keine zwingende Notwendigkeit sehen, die Voranmeldung zu berichtigen.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: USt-VA Fremdwährung aus Versehen nicht umgerechnet
Danke schön für die schnelle Antwort!
Also die Jahreserklärung hätte ich aber nicht sofort fertig, das würde schon noch ein paar Tage dauern. Vielleicht wäre es da besser, erst noch eine berichtigte VA abzugeben? Oder wenn ich gleich die Jahreserklärung mache, stört da die Differenz dann nicht?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: USt-VA Fremdwährung aus Versehen nicht umgerechnet
Du kannst entweder eine berichtigte Voranmeldung abgeben oder gleich die Jahressteuererklärung.
Einen Kommentar schreiben:
-
USt-VA Fremdwährung aus Versehen nicht umgerechnet
Hallo,
Ich arbeite freiberuflich und stelle Rechnungen in EUR und US$ aus. Die US$ rechne ich normalerweise in EUR um, bevor ich die Beträge in der USt-VA angebe (muss ich monatlich machen).
Gerade habe ich aber festgestellt, dass ich in der VA vom Juni '14 einen der Beträge aus Versehen nicht umgerechnet habe und nun ist diese VA sozusagen nicht korrekt... Muss ich nun eine berichtigte VA abgeben, in der ich dieses eine Feld korrigiere? Es würde so 40-50 EUR Unterschied machen (weniger als schon angegeben) und die meisten meiner Umsätze sind sowieso nicht steuerbar da Leistungen Ausland erbracht. Oder reicht es aus, wenn ich den Betrag in der Jahreserklärung korrekt angebe?
Meine zweite Frage dazu wäre, dass ich in dieser besagten VA vom Juni auch Vorsteuer erstattet bekommen habe (von einem Einkauf für das Unternehmen). Wenn ich jetzt eine berichtigte VA abgebe (die ja wieder alle ausgefüllten Felder enthalten muss, nur eben eines davon korrigiert), würde da ja wieder eine Erstattung berechnet werden. Ich nehme mal an, dass das FA dann diesen Betrag nicht noch einmal erstatten würde, oder? Oder muss ich irgendwo sagen, dass ich die Erstattung schon erhalten habe?
Danke schonmal!Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: