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wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

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    wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

    Hallo
    entweder habe ich gar nichts kapiert oder bin einfach dumm... ich verstehe nicht wie man jetzt seinen Krankenversicherungsbeitrag absetzen können soll. Wo im Formular finde ich ein entsprechendes Kästchen und woher weiß ich, welcher Betrag da rein muß?
    In der Lohnsteuerbescheinigung ist das Feld dafür leer.

    Außerdem: wo genau trage ich mein Zweitstudium ein? Bei Werbungskosten dürfen nur Fortbildungen rein (das Studium ist aber ein kompletter Berufswechsel) und bei Sonderausgaben nur das Erststudium.

    Vielen Dank für Tips!

    #2
    AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

    Krankenversicherungsbeitraege gehören auf die Anlage Vorsorgeaufwand. wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung nichts ausgewiesen ist, stellt sich die Frage wie sie versichert sind, pflichtversichert wuerde dann ja eher ausscheiden...

    Zweitstudium gehört tatsächlich zu den Werbungskosten, laut Eingabehilfe Elster zu den nachstehenden Bedingungen:

    "Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendungen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht."

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      #3
      AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

      Mein Mann ist pflichtversichert, warum scheidet das aus, wenn die Zeile 24 leer ist?
      Auf den Einkommensbescheiden steht auch jedes Mal, wieviel KV einbehalten wurde, aber auf der Steuerbescheinigung nicht.

      Das Zweitstudium steht in keinem Zusammenhang mit konkreten Einnahmen danach. Es ist einfach als Versuch gedacht, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen, aber eben ohne konkrete Aussichten, etwas zu finden.

      Wenn es als Werbungskosten geht, dann kann es wohl gar nicht abgesetzt werden, da kein Einkommen gegenübersteht (mein Mann arbeitet, ich studiere). Oder habe ich als Studentin ohne Einkommen auch Recht auf Werbungskosten?

      Da ich schwerbehindert und arbeitsunfähig bin, denke ich nicht, daß ich durch das Studium einen Job bekomme, aber wenigstens versuchen will ich es. Daher würde ich es wirklich gern als Sonderausgabe anrechnen lassen, ansonsten würde ich ja komplett auf den Kosten sitzenbleiben

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        #4
        AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

        zeile 24 enthaelt die steuerfreien zuschuesse des arbeitgebers zu KV/PV soweit diese mit dem Lohn ausgezahlt wurden! das betrifft den Fall wenn sie freiwillig od. privat versichert sind und ihre beitraege bei der kasse selbst bezahlen. bei pflichtversicherten werden die beitraege vom AG einbehalten, somit muss zeile 24 leer sein!
        der arbeitnehmeranteil ist in zeile 25 enthalten und wird entsprechend in die anlage vorsorgeaufwand uebernommen, zeile 12. gleiches gilt fuer die arbeitgeberanteile, welche auf der lohnsteuerbescheinigung in zeile 22 und 23 stehen, diese wandern automatisch in die von Ihnen angsprochenen zeilen 4 und 8 der Anlage VOR.

        ergo, wenn sie ihre lohnsteuerbescheinigung eingetippt haben, fuellen sich die grauen zeilen wie von zauberhand ;-)

        werbungskosten kann natuerlich nur geltend machen, wer dazugehöriges einkommen hat, wenn sie also nicht arbeiten, können sie in dem bereich auch nichts absetzen. ihr mann bzw. die arbeit ihres mannes hat natuerlich keinen bezug zu ihrem studium, er kann ja auch nicht ihre fahrtkosten geltend machen, somit kann er da auch nichts angeben.

        bzgl. des abzuges als sonderausgabe ist eigentlich klar geregelt, das dies eben nur für die erstausbildung geht. wenn sie (leider) mit ihrer erstausbildung keinen job bekommen, ist das zwar unschoen, aber aus steuerlicher sicht tatsaechlich ihr eigenes problem. eine zweite, dritte, vierte ausbildung etc. bleibt imho somit ihr privatvergnuegen und die Kosten natuerlich auch...

        ggf. ist hier eher der weg zur arbeitsagentur angebracht, um evtl. fördermöglichkeiten in erfahrung zu bringen...

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          #5
          AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

          hm das hieße ja dass man keinerlei Umschulungen steuerlich geltend machen kann.
          Das habe ich aber anders gelesen.
          Laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.11.2005 ist ein Zweitstudium dann als Werbungskosten absetzbar, wenn ein hinreichender Zusammenhang mit späteren Einnahmen hergestellt werden kann.

          Es steht aber nicht da, was passiert, wenn ein solcher Zusammenhang nicht besteht:
          Wird das Studium dann unter Sonderausgaben oder gar nicht berücksichtigt?

          Daß aber ein Zweitstudium generell nicht berücksichtigt wird, kann nicht ganz stimmen.
          Zumindest sagt das zitierte Schreiben etwas anderes. Nur passen mir die Werbungskosten eben nicht.

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            #6
            AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

            es wird ausserhalb der Werbungskosten gar nicht beruecksichtigt.
            und tatsaechlich, wenn Sie arbeitslos sind und eine Umschulung machen, können Sie das nicht absetzen, sie zahlen dann ja auch keine Steuern.

            an dem von Ihnen zitierten Satz gibt es doch wenig falsch zu interpretieren. da steht ganz klar werbungskosten (was entsprechende Einkünfte voraussetzt).
            wenn es als sonderausgaben gehen wuerde, gäbe es in den diesbezueglichen Regelungen ja gerade keine Einschränkung auf das ERST-Studium ;-)

            Das ist steuerlich gesehen meiner Meinung nach nicht mal ungerecht, denn der Gesetzgeber lässt ja die Möglichkeit zu, eine weitere Ausbildung als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. aber eben nur dann, wenn Sie auch arbeiten/Steuern zahlen, von denen sich etwas abziehen lässt.

            Das dies bei Ihrem Mann nicht abzugsfähig ist, kann nur logisch sein, selbst wenn er Ihnen zu Unterhalt verpflichtet ist und die Kosten im Prinzip mit trägt, bildet ihr Studium ja keine Grundlage für sein jetziges oder späteres Einkommen.
            Anders ausgedrueckt, hätten Sie keinen Ehegatten und keinen Job, müssten Sie die Kosten auch selbst stemmen und selbst der Ansatz als Sonderausgaben würde nichts bringen, mangels zu erstattender Steuern.

            wie sie es auch drehen und wenden, es wird bei der nichtabsetzbarkeit bleiben, ggf. fragen sie einfach in ihrem Finanzamt oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein nach, ich lasse mich gern eines Besseren belehren ;-)

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              #7
              AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

              das wäre ja wirklich übel wenn das wirklich so ist, denn schließlich versuch ich ja, wieder Arbeit zu finden und würde dann dafür bestraft. Belohnt werde ich hingegen dafür, zu Hause zu bleiben. Das kann es doch irgendwie auch nicht sein.

              Das mit dem fehlenden eigenen Einkommen leuchtet mir ja irgendwie ein, aber andereseits habe ich ja auch einen Behindertenfreibetrag, den mein Mann von seinem Einkommen absetzt, obwohl er ja eigentlich auch "meine Sache" ist und da ich kein Einkommen habe, dürfte dann ja der Behindertenfreibetrag auch in der Luft verpuffen müssen. Hier ist es aber egal, wer das Einkommen hat. Warum dann nicht auch bei Sonderausgaben? Das ist etwas was ich nicht verstehe.

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                #8
                AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

                Natürlich können Sie Werbungskosten ansetzen, auf Ihrer Anlage N.

                Dafür braucht man kein eigenes Einkommen, das nennt sich nämlich vorweggenommene Werbungskosten.

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                  #9
                  AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

                  ja, nur möchte ich die Studiengebühren auf keinen Fall als Werbungskosten ansetzen, sondern als Sonderausgabe. Ich verstehe nicht ganz, warum alle immer so scharf auf Werbungskosten sind, die sind doch von Nachteil? Schließlich fällt dann die Pauschale weg bzw man kann, sofern man Anrecht auf diese Pauschale hat, 920 Euro weniger absetzen als wenn man es bei den Sonderausgaben ansetzt.

                  Beispiel: 1700 Studiengebühren will ich absetzen. Bei Sonderausgaben kann ich die vollen 1700 euro plus 920 Werbungskostenpauschale absetzen, macht 2620 Euro. Wenn ich die Studiengebühren aber bei den Werbungskosten ansetze, kann ich nur noch 1700 Euro absetzen. (Angenommen ich hätte eine Werbungskostenpauschale, was ich nicht glaube, da ich kein Einkommen habe).

                  Abgesehen davon bin ich nicht davon überzeugt, nach dem Studium eine Arbeit zu finden, wer stellt schon Schwerbehinderte freiwillig ein...

                  Was man hat, das hat man, darum dachte ich Sonderausgaben. Googelt man rum, steht da immer eine Umschulung sei grundsätzlich Sonderausgabe, aber nach neuerer Rechtsprechung könnte man diese auch als Werbungskosten absetzen. Davon, daß man sie gar nicht absetzen kann, steht nirgends was. Da ich davon aber keine Ahnung habe, nehme ich an daß ich das einfach nicht durchblicke.

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                    #10
                    AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

                    Wenn Sie keine Einkünfte haben, bekommen Sie auch keinen Pauschbetrag von 920 €, ist doch klar.

                    Also ist es in Ihrem Fall piepegal, ob Sie das als Sonderausgaben oder als Werbungskosten eintragen.
                    Und natürlich können Sie nicht die 920 € zusätzlich zu Ihren tatsächlichen Ausgaben angeben, auch das ist klar.
                    Entweder Pauschale oder tatsächliche Kosten, beides gibt es nirgendwo.

                    Dann tragen Sie es doch ein in Zeile 46 des Hauptvordrucks, wo ist das Problem ???

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                      #11
                      AW: wo Krankenversicherungsbeitrag absetzen?

                      habs ja schon eingetragen

                      aber mal ehrlich, wieso bekommt man zwar Freibeträge, die dann der Ehemann von *seinem* Einkommen absetzen kann (obwohl man selbst kein Einkommen hat), aber keine Pauschale, wenn man nachweislich etwas tut, um in Arbeit zu kommen... Bewerbungskosten sind eben auch Werbungskosten. Dann sollte man meinem Verständnis nach die eigenen Freibeträge auch nur vom eigenen aber nicht von fremden Einkommen absetzen dürfen.

                      Daß das nicht in meinen Kopf geht, kann man vielleicht etwas verstehen. Da frag ich eben lieber nach bevor ich irgendwas falsch eintrage.

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