Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich habe im Jahr 2013 meiner in den USA lebenden Schwester für ein paar Monate 7.500 EUR ausgeliehen. Sie hat mir den Betrag in 2014 zurückgezahlt, wobei sie in USD etwas großzügiger gerechnet hat und ich so ca. 7.650 EUR zurück erhalten habe, damit also 150 EUR "Zins" kassiert habe. Jetzt bereite ich meine ESt.-Erklärung für 2014 vor und bin mir nicht sicher, wie ich mit diesen 150 EUR umgehen soll.
1. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich die Anlage KAP nicht ausfüllen muss, weil Kapitalerträge unter dem Freibetrag von 801,00 EUR liegen? (ausser diesen 150 EUR habe ich in 2014 keine weiteren Kapitalerträge)
2. Falls ich die Anlage KAP doch ausfüllen muss, in welche Zeile sind diese 150 EUR einzutragen?
Danke!
folgender Sachverhalt: Ich habe im Jahr 2013 meiner in den USA lebenden Schwester für ein paar Monate 7.500 EUR ausgeliehen. Sie hat mir den Betrag in 2014 zurückgezahlt, wobei sie in USD etwas großzügiger gerechnet hat und ich so ca. 7.650 EUR zurück erhalten habe, damit also 150 EUR "Zins" kassiert habe. Jetzt bereite ich meine ESt.-Erklärung für 2014 vor und bin mir nicht sicher, wie ich mit diesen 150 EUR umgehen soll.
1. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich die Anlage KAP nicht ausfüllen muss, weil Kapitalerträge unter dem Freibetrag von 801,00 EUR liegen? (ausser diesen 150 EUR habe ich in 2014 keine weiteren Kapitalerträge)
2. Falls ich die Anlage KAP doch ausfüllen muss, in welche Zeile sind diese 150 EUR einzutragen?
Danke!
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