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Datenübernahme nach 2014

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    Datenübernahme nach 2014

    Wie steht es derzeit mit einer integrierten, (fast) automatischen Datenübernahme im sog. Elster-Formular aus dem Vorjahr 2013?
    Gruß aus dem Oberbergischen

    #2
    AW: Datenübernahme nach 2014

    Wenn 2014 ab übermorgen zur Verfügung steht, wird das gehen.

    Kommentar


      #3
      AW: Datenübernahme nach 2014

      Am besten abwarten, bis 2014 zur Verfügung steht. Vermutlich wird es so ähnlich sein wie aus 2012 nach 2013.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Datenübernahme nach 2014

        Ich habe gerade das auf Elster Seite gelesen:

        "Vorausgefüllte Steuererklärung: Die Übernahme von Belegen in die Einkommensteuererklärung 2014 ist erst ab 22.01.2015 möglich.
        Wir bitten um Ihr Verständnis."
        Quelle: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax

        Bedeutet das, dass man die Steuererklärung doch nicht am 14.01 machen kann sondern erst ab dem 22.01? oder gilt es nur für den Online-Portal?

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          #5
          AW: Datenübernahme nach 2014

          das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

          Daten aus 2013 in 2014 übernehmen wirst du dann können, wenn am 14.01. Elster Formular 2014 da ist.

          2014er Daten z. B. von Arbeitgeber oder Versicherungen in die Erklärung zu übernehmen, das nennt sich vorausgefüllte Erklärung und ist wohl erst ab 22.01.2015 verfügbar.

          Das macht aber alles nichts, weil die FÄ i. d. R. auch erst Mitte Februar arbeiten können und manche Arbeitgeber/Versicherungen bis zum Ende der gesetzlichen Frist 28.02. warten, um ihre Daten zu übermitteln. Vorher werden eh keine Bescheide erstellt.

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            #6
            AW: Datenübernahme nach 2014

            Zitat von nouja1987 Beitrag anzeigen
            Ich habe gerade das auf Elster Seite gelesen:

            "Vorausgefüllte Steuererklärung: Die Übernahme von Belegen in die Einkommensteuererklärung 2014 ist erst ab 22.01.2015 möglich.
            Wir bitten um Ihr Verständnis."
            Quelle: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax

            Bedeutet das, dass man die Steuererklärung doch nicht am 14.01 machen kann sondern erst ab dem 22.01? oder gilt es nur für den Online-Portal?
            Hallo!

            Du musst gedanklich evtl. sogar noch länger warten, weil es gut sein kann, dass gerade Dein Arbeitgeber, Deine Versicherungen etc. erst zum 28.02.2015 die Daten passend zu Deiner Identifikationsnummer an die Steuerbehörde übertragen und Du diese dann erst mit der Funktion "Vorausgefüllte Steuererklärung" nutzen könntest.

            Wenn du Deine Daten aber schon von Deinen ganzen Anbietern in Papierform (Post) bekommen haben solltest, kannst du die Steuererklärung auch komplett selber ausfüllen und die Daten eingeben.

            Die Finanzämter werden wie jedes Jahr erst im März 2015 in die Möglichkeit versetzt, mit Ihren eigenen Steuerprogramm die bereits abgegebenen Steuererklärungen zu verarbeiten.
            Mit freundlichen Grüßen
            - AG1971 -
            Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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              #7
              AW: Datenübernahme nach 2014

              Guten Morgen,
              gibt es eine Möglichkeit, mit einen Schlag alle Daten des Vorjahres zu übernehmen, oder muss man sich durch alle Felder klickern?

              Gruß und schönes Wochenende
              W 7 Pro - 32 bit

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                #8
                AW: Datenübernahme nach 2014

                Man muss sich durchklicken -Leider! Mich stört das nicht wirklich. Was mich eher stört, ist, dass es keine Möglichkeit gibt, ignorierte Werte am Schluss der Datenübernahme in einem Ruck zu löschen.

                Bei der Datenübernahme aus dem Belegabruf ist es etwas anders. Hier werden Zahlen, die voneinander abhängig sind, auch nur zur gemeinsamen Übernahme angeboten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Datenübernahme nach 2014

                  Zitat von cmkramm Beitrag anzeigen
                  Guten Morgen,
                  gibt es eine Möglichkeit, mit einen Schlag alle Daten des Vorjahres zu übernehmen, oder muss man sich durch alle Felder klickern?

                  Gruß und schönes Wochenende
                  Ich entscheide gern selbst, welche Daten ich übernehmen möchte.
                  Allen Leuten Recht getan ist eine Kunst, die niemand kann.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Datenübernahme nach 2014

                    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                    Ich entscheide gern selbst, welche Daten ich übernehmen möchte.
                    .... .
                    Ich auch; in manchen Fällen eben - Alles
                    W 7 Pro - 32 bit

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                      #11
                      AW: Datenübernahme nach 2014

                      Zitat von cmkramm Beitrag anzeigen
                      Ich auch; in manchen Fällen eben - Alles
                      Jedes Jahr ist alles gleich?
                      Bei mir nicht.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Datenübernahme nach 2014

                        Insgesamt ist das Thema Datenübernahme derzeit noch nicht wirklich gut gelöst.

                        Es gibt erhebliche Probleme und auch fehlerhafte Einträge, wenn man die Datenübernahme aus dem Belegabruf und die Datenübernahme aus dem Vorjahr nacheinander nutzen will.

                        Beginnt man mit der Datenübernahme aus dem Vorjahr, muss man damit rechnen, dass zusätzliche Lohnsteuerbescheinigungen erstellt werden und eine 1. Leibrente an 2. Stelle eingetragen wird. Das Ergebnis ist ziemlich unbrauchbar.

                        Beginnt man mit der Datenübernahme aus dem Belegabruf, bekommt man mit der aktuellen ElFo-Version 16.1 zwar zunächst ordentliche Daten. Holt man sich dann aber Daten aus dem Vorjahr dazu, ergeben sich zumindest dann fehlerhafte Einträge, wenn sich Strukturen geändert haben. Bei mir waren es z. B. 2013 noch 2 Kinder, 2014 aber nur noch eins. So etwas kapiert ElFo nicht und fügt das verbliebene Kind einfach ein zweites Mal hinzu! Im Ergebnis auch ziemlich unbefriedigend.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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