Hallo liebe Gemeinde,
ich habe im Mai bei einer Firma Y als Verkaufsleiter an, die fast 100 Fillialen hat.
Um möglichst viele Betriebsstätten kennenzulernen, reiste ich zu 8 versch. Fillialen. Dort war ich zwischen 2 und 6 Wochen beschäftigt und war am Abend immer daheim, übernachtete nirgends, bis auf eine Ausnahme.
Diese weiteste war 150km entfernt. Dort habe ich 2 Wochen (Heimfahrt übers Wochenende) übernachtet.
Nun möchte ich Entfernungspauschale für diese 8 Fillialreisen in meiner Ekst Erklärung 2014 geltend machen.
Sind die 8 versch. Fillialen "erste Tätigkeitsstätte", oder sind sie einzutragen unter "weiträumiges Tätigkeitsgebiet".
Für die Firma X, für die ich bis zu meiner Kündigung Ende März 2014 tätig war, würde ich auch gern die Entfernungen geltend machen. Dort war ich an nur einem Ort eingesetzt, der 40km entfernt war.
Diese Entfernung sollte unter "erste Tätigkeitsstrecke" eingetragen werden?
Oder gilt das alles als eine "Auswärtstätigkeit" und ich kann die tätsächlichen Km ansetzen, da ich ja KEINE "erste (und auch einzige) Tätigkeitsstätte" habe, zu der ich von meiner Wohnung zuerst hinfahre und danach erst in die Filliale?
Ich hoffe es ist alles verständlich beschrieben.
Gruß, Marcus ...
ich habe im Mai bei einer Firma Y als Verkaufsleiter an, die fast 100 Fillialen hat.
Um möglichst viele Betriebsstätten kennenzulernen, reiste ich zu 8 versch. Fillialen. Dort war ich zwischen 2 und 6 Wochen beschäftigt und war am Abend immer daheim, übernachtete nirgends, bis auf eine Ausnahme.
Diese weiteste war 150km entfernt. Dort habe ich 2 Wochen (Heimfahrt übers Wochenende) übernachtet.
Nun möchte ich Entfernungspauschale für diese 8 Fillialreisen in meiner Ekst Erklärung 2014 geltend machen.
Sind die 8 versch. Fillialen "erste Tätigkeitsstätte", oder sind sie einzutragen unter "weiträumiges Tätigkeitsgebiet".
Für die Firma X, für die ich bis zu meiner Kündigung Ende März 2014 tätig war, würde ich auch gern die Entfernungen geltend machen. Dort war ich an nur einem Ort eingesetzt, der 40km entfernt war.
Diese Entfernung sollte unter "erste Tätigkeitsstrecke" eingetragen werden?
Oder gilt das alles als eine "Auswärtstätigkeit" und ich kann die tätsächlichen Km ansetzen, da ich ja KEINE "erste (und auch einzige) Tätigkeitsstätte" habe, zu der ich von meiner Wohnung zuerst hinfahre und danach erst in die Filliale?
Ich hoffe es ist alles verständlich beschrieben.
Gruß, Marcus ...
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