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Einkommen/Nebenjob in Elternzeit wo angeben (ohne Gewerbeschein)

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    Einkommen/Nebenjob in Elternzeit wo angeben (ohne Gewerbeschein)

    Hallo,

    während meiner Elternzeit (3 Monate ohne Elterngeld) habe ich verschiedene Jobs angenommen und muss diese jetzt in der Steuererklärung angeben.
    Kennt jemand die richtigen Stellen im Elterformular ?

    Es geht um

    4 vers. Jobs - jeweil nur 1 oder 2 Tage Marktforschung/Promotion/Interview
    -> Rechnungsstellung (ohne MwSt) erfolgte durch mich als Privatperson ohne Gewerbeanmeldung

    1 Job -10 Tage kurzzeitige Beschäftigung / Bürotätigkeit
    -> Lohn-/Gehaltsabrechnung (über € 450 unter € 800) durch den Arbeitsgeber

    Danke schonmal für die Hilfe :-) !

    schneckenkind

    #2
    AW: Einkommen/Nebenjob in Elternzeit wo angeben (ohne Gewerbeschein)

    Das Gewerbe gehört in die Anlage G, die Arbeitnehmertätigkeit in die Anlage N.

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