Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob im Elsterformular bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer, bezüglich der abzugsfähigen Sonderausgaben, automatisch eine Günstigerprüfung vorgenommen wird?
Die Rechnung erfolgte nur nach neuem Recht:
Vorwegabzug (Ehep.) 3 600
Grundhöchstbetrag 2 668
vom Rest 50% (max. 1 334)
In der abzugsfähigen Summe liege ich damit tiefer, als wenn ich die Rechnung nach altem Recht aufmache:
Vorwegabzug (2x3 068) 6 136 (gekürzt um 16% vom nichtselbständigen Bruttoarbeitslohn)
Grundhöchstbetrag 2 668
vom Rest 50% (max. 1 334)
Oder habe ich in meiner Überlegung einen Fehler?
Viele Grüße
von Wogang
kann mir jemand sagen, ob im Elsterformular bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer, bezüglich der abzugsfähigen Sonderausgaben, automatisch eine Günstigerprüfung vorgenommen wird?
Die Rechnung erfolgte nur nach neuem Recht:
Vorwegabzug (Ehep.) 3 600
Grundhöchstbetrag 2 668
vom Rest 50% (max. 1 334)
In der abzugsfähigen Summe liege ich damit tiefer, als wenn ich die Rechnung nach altem Recht aufmache:
Vorwegabzug (2x3 068) 6 136 (gekürzt um 16% vom nichtselbständigen Bruttoarbeitslohn)
Grundhöchstbetrag 2 668
vom Rest 50% (max. 1 334)
Oder habe ich in meiner Überlegung einen Fehler?
Viele Grüße
von Wogang
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