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ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

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    ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand sagen, ob im Elsterformular bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer, bezüglich der abzugsfähigen Sonderausgaben, automatisch eine Günstigerprüfung vorgenommen wird?

    Die Rechnung erfolgte nur nach neuem Recht:
    Vorwegabzug (Ehep.) 3 600
    Grundhöchstbetrag 2 668
    vom Rest 50% (max. 1 334)

    In der abzugsfähigen Summe liege ich damit tiefer, als wenn ich die Rechnung nach altem Recht aufmache:
    Vorwegabzug (2x3 068) 6 136 (gekürzt um 16% vom nichtselbständigen Bruttoarbeitslohn)
    Grundhöchstbetrag 2 668
    vom Rest 50% (max. 1 334)

    Oder habe ich in meiner Überlegung einen Fehler?

    Viele Grüße
    von Wogang

    #2
    AW: ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

    Also ohne jetzt genau ins Gesetz gegangen zu sein: BEIDE Deiner Berechnungen sehen mir sehr nach ALTER Rechtslage aus, denn Grundhöchstbeträge und Vorwegabzüge gibt es bei neuer Rechtslage nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

      So ist es. Die Günstigerprüfung findet zwischen er aktuellen Rechtslage für den Sonderausgabenabzug für Vorsorgaaufwand und der alten Rechtslage statt, wobei es einen gleitenden Übergang gibt, indem der Vorwegabzug seit 2011 stetig gesenkt wird. Eine Tabelle findet sich z.B. unter http://www.steuerlinks.de/steuerlexi...gerprfung.html und oh Wunder, da stehen bei 2014 als Vorwegabzug 1800€.

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        #4
        AW: ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

        Damit müsste meine Rechnung also stimmen.
        Nun ist die Frage, ob die Steuerberechnung im ElsterFormular eine Günstigerprüfung vornimmt, aber noch nicht beantwortet.

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          #5
          AW: ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

          Zitat von Wogang Beitrag anzeigen
          Damit müsste meine Rechnung also stimmen.
          Nun ist die Frage, ob die Steuerberechnung im ElsterFormular eine Günstigerprüfung vornimmt, aber noch nicht beantwortet.
          In deinem ersten Beitrag ist immer noch ein Fehler!

          das neue Recht sieht wie gesagt anders aus!

          Und ja, ElsterFormulat macht selbstverständlich die Günstigerprüfung
          Mfg

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            #6
            AW: ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

            Nun sag mir doch bitte mal, worin der Fehler in meinem ersten Beitrag besteht.

            Danke!

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              #7
              AW: ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

              Weil das hier bereits die ALTE Rechtslage ist:

              Zitat von Wogang Beitrag anzeigen
              Die Rechnung erfolgte nur nach neuem Recht:
              Vorwegabzug (Ehep.) 3 600
              Grundhöchstbetrag 2 668
              vom Rest 50% max 1334
              Die Berechnung der neuen Rechtslage können wir dir erst dann zeigen, wenn du uns die genauen Zahlen nennst.
              Mfg

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                #8
                AW: ESt2014 Abzugsfähige Sonderausgaben, Berechnung ohne Günstigerprüfung?

                Vielen Dank für die aufgewendete Mühe!
                Ich habe meinen Fehler dadurch erkannt.

                Grüße an alle Beteiligten!
                Wogang

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