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Minus Betrag bei Lohnsteuerbescheinigung aufgrund Mutterschaftsgeld

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    Minus Betrag bei Lohnsteuerbescheinigung aufgrund Mutterschaftsgeld

    Hallo,
    auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht vor dem Bruttoarbeitlohn und den Vorsorgeaufwendungen ein Minus. Wenn ich die Beträge so eingeben, meldet mir Elster dies:

    Sie haben negative Werte zu den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 3a EStG
    erklärt. Bitte beachten Sie die Saldierungsmöglichkeiten gem. § 10 Abs. 4b EStG und verrechnen Sie
    mit den in Frage kommenden Beiträgen. Sollte der bestehende Erstattungsüberhang auf diese Weise
    nicht vollständig ausgeglichen werden, kann dieser ggf. nur durch eine Bescheidänderung nach § 175
    Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Jahr der ursprünglichen Verausgabung der Vorsorgeaufwendungen gem. H
    10.1 EStH berücksichtigt werden. Eine Steuerberechnung ist daher leider nicht möglich.

    Was muss ich jetzt hier tun, damit ich meine Steuerrückzahlung trotzdem berechnen kann?

    Grüße
    Stefanie

    #2
    AW: Minus Betrag bei Lohnsteuerbescheinigung aufgrund Mutterschaftsgeld

    Komplizierte Geschichte. Das Gesetz ist an dieser Stelle so kompliziert, dass den Programmierern wohl auch nichts Besseres eingefallen ist als einen Text für Steuerexperten zu kreieren. Meine persönliche Meinung:

    Entweder gehst Du zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Oder Du trägst anstatt der Negativbeträge jeweils 0 € ein, druckst vorher den von Dir geposteten Elsterhinweis aus, machst ein Anschreiben an das Finanzamt unter Beifügung des Ausdrucks und bittest darum, dass das Finanzamt von Amts wegen sich damit beschäftigt. Ich sage Dir aber gleich, dass der Bearbeiter da vermutlich auch etwas schwimmen wird !
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Minus Betrag bei Lohnsteuerbescheinigung aufgrund Mutterschaftsgeld

      Hallo,

      sind die Minusbeträge denn korrekt, oder doch nur ein Fehler des Arbeitgebers? Also gab es eine Stornierung, Lohnrückzahlung o.ä.?

      Wenn ja, dann dürfte Elster das nicht berechnen können. Wie die Fehlermeldung schon sagt ist ja noch nicht einmal klar, in welches Jahr das alles gehört.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Minus Betrag bei Lohnsteuerbescheinigung aufgrund Mutterschaftsgeld

        Habe schon solche Fälle gesehen. Problem ist einfach, dass ganz bestimmte Beträge mit anderen einfach zu verrechnen sind und wenn das nicht ausreicht, hat ein "Rücktrag" in Vorjahre zu erfolgen. Für andere bestimmte Beträge erfolgt nach § 10 Abs. 4b EStG eine Hinzurechnung zum Gesamtbetrag der Einkünfte. Und diese Abgrenzung der bestimmten Beträge läuft z.B. auch bei den KV/PV-Beiträgen, in dem zwischen Basisabsicherung und "anderen" Beiträgen unterschieden wird, wobei bei gesetzlich Krankenversicherten die pauschalen 4 % für Krankengeldanspruch nicht zur Basisabsicherung gehören. Das nur mal als spaßiger Eindruck, welche Steuervereinfachung sich der Gesetzgeber mit § 10 Abs. 4b EStG ausgedacht hat, nur weil er wohl glaubte, dass das Ganze fast nur bei der Kirchensteuer auftaucht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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