Hallo,
auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht vor dem Bruttoarbeitlohn und den Vorsorgeaufwendungen ein Minus. Wenn ich die Beträge so eingeben, meldet mir Elster dies:
Sie haben negative Werte zu den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 3a EStG
erklärt. Bitte beachten Sie die Saldierungsmöglichkeiten gem. § 10 Abs. 4b EStG und verrechnen Sie
mit den in Frage kommenden Beiträgen. Sollte der bestehende Erstattungsüberhang auf diese Weise
nicht vollständig ausgeglichen werden, kann dieser ggf. nur durch eine Bescheidänderung nach § 175
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Jahr der ursprünglichen Verausgabung der Vorsorgeaufwendungen gem. H
10.1 EStH berücksichtigt werden. Eine Steuerberechnung ist daher leider nicht möglich.
Was muss ich jetzt hier tun, damit ich meine Steuerrückzahlung trotzdem berechnen kann?
Grüße
Stefanie
auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht vor dem Bruttoarbeitlohn und den Vorsorgeaufwendungen ein Minus. Wenn ich die Beträge so eingeben, meldet mir Elster dies:
Sie haben negative Werte zu den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 3a EStG
erklärt. Bitte beachten Sie die Saldierungsmöglichkeiten gem. § 10 Abs. 4b EStG und verrechnen Sie
mit den in Frage kommenden Beiträgen. Sollte der bestehende Erstattungsüberhang auf diese Weise
nicht vollständig ausgeglichen werden, kann dieser ggf. nur durch eine Bescheidänderung nach § 175
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Jahr der ursprünglichen Verausgabung der Vorsorgeaufwendungen gem. H
10.1 EStH berücksichtigt werden. Eine Steuerberechnung ist daher leider nicht möglich.
Was muss ich jetzt hier tun, damit ich meine Steuerrückzahlung trotzdem berechnen kann?
Grüße
Stefanie
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