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Lohnsteuernachzahlung als Referendar?

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    Lohnsteuernachzahlung als Referendar?

    Hallo,

    Ich war das gesamte Jahr 2013 Referendarin (Lehramt) und bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2013 zu machen. Ich habe es mit zwei Steuerprogrammen versucht (Steuerspartipps und Elster) und muss laut beiden Programmen Steuern nachzahlen.
    Ich hatte einen Bruttolohn von 14.762,31 Euro und habe 671,- Lohnsteuer bezahlt. Die Private Krankenversicherung (Eigenanteil: 837,63 Euro)und die Kirchensteuer (53,68,- Euro) habe ich ebenfalls in die Formulare eingetragen. Laut geltender Lohnsteuertabelle stimmen meine Lohnsteuerabgaben. Dennoch muss ich ca. 250,- Euro nachzahlen.
    Wenn ich alle meine Werbungskosten (Fahrten, Fachliteratur, Arbeitszimmer, Versicherungen, etc.) eingebe, komme ich leider immer noch auf einen Rückzahlungsbetrag von 29,- Euro.

    Wie ist das möglich? Ich habe schon von einigen anderen Referendaren gelesen, dass sie das selbe Problem haben. Woran kann das liegen?
    Braucht man als Beamter (Referendare sind ja Beamte auf Widerruf) ein anderes Formular? Ich habe allerdings angegeben, dass ich Beamtin war.
    Liegt es daran, dass man mit diesem geringen Brutto keinen Soli bezahlt? (Die beiden Programme verlangen immer, dass ich einen Soli eintrage, welchen ich aber nicht bezahlen muss und welcher auf meinem Lohnsteuerbescheid mit 0 Euro notiert ist...)

    Ich bin die Formulare mehrmals durchgegangen und habe mit Sicherheit alles richtig eingetragen und auch von anderen Personen nochmals überprüfen lassen. Diese Rückzahlungsforderung macht mich etwas ratlos.
    Hat jemand einen Tipp? Ich wäre dankbar...

    Beste Grüße
    viviwo

    #2
    AW: Lohnsteuernachzahlung als Referendar?

    Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird eine Pauschale i.H.v. 1.900 Euro für Krankenversicherung berücksichtigt.
    Bei der Einkommensteuer gibt es eine Solche Pauschale nicht, sondern da sind nur die tatsächlichen Aufwendungen maßgeblich.
    Wenn man jetzt tatsächlich weniger als 1.900 Euro Krankenversicherung gezahlt hat, dann ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, weil es zu einer Nachzahlung kommen kann.
    Das ist bei dir der Fall.
    Du hast also alles richtig gemacht und musst jetzt in den sauren Apfel beisen und die Erklärung so abschicken
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuernachzahlung als Referendar?

      Elster-Tester hat leider vollkommen Recht.

      Zu Deinem anderen Thema: Normalerweise sind Nuller NICHT einzutragen - bis auf wenige Ausnahmen. Der Soli aus der Lohnsteuerbescheinigung ist eine solche Ausnahme. Oder z.B. die Kirchensteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung, sofern im Hauptvordruck eine Religion eingegeben wurde.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuernachzahlung als Referendar?

        Vielen Dank für eure Antworten, hat mir weitergeholfen... dann ist es wohl so, dass ich was zurückzahlen muss.
        Mir war bisher nicht bewusst (da es auch meine erste Steuererklärung ist), dass ich auf Grund meiner geringen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet bin, eine Steuererklärung zu machen. Da dies ja noch die Erklärung von 2013 ist, bin ich ja bereits ein dreiviertel Jahr zu spät dran, da man sie ja meines Wissens nach bis Mai des Folgejahres machen muss.
        Gibt es da eine Strafe, die ich deshalb zahlen muss? Wenn ja, wie hoch ist die?

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuernachzahlung als Referendar?

          Zitat von viviwo Beitrag anzeigen
          dann ist es wohl so, dass ich was zurückzahlen muss
          Nachzahlen natürlich, nicht zurück

          Ob's einen Verspätungszuschlag gibt - damit würd ich jetzt nicht rechnen. Aber da ist das Forum sicher auch nicht der richtige Ansprechpartner.

          Kommentar


            #6
            AW: Lohnsteuernachzahlung als Referendar?

            Ups, klar, nachzahlen ;-) Ich bin noch nicht so im Steuer-Slang drin ;-)

            Kommentar


              #7
              AW: Lohnsteuernachzahlung als Referendar?

              Zitat von viviwo Beitrag anzeigen
              Ups, klar, nachzahlen ;-) Ich bin noch nicht so im Steuer-Slang drin ;-)
              Das mit dem Slang: wird noch
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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