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Steuerfreie Zulagen

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    Steuerfreie Zulagen

    Hallo,

    ich habe im letzten Jahr steuerfreie Zulagen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, sowie zur Nachtzeit erhalten.
    Wo sind diese einzutragen und aufzuführen?

    Vielen Dank! :-)

    #2
    AW: Steuerfreie Zulagen

    Gar nicht. Die Lohnsteuerbescheinigung die du von deinem Arbeitgeber erhalten hast, kommt in die Anlage N.
    Mfg

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      #3
      AW: Steuerfreie Zulagen

      Danke für den Hinweis, allerdings hat er nicht zum Erfolg geführt.

      Leider orientiert sich das Finanzamt nicht an der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, wenn ich nur den dort aufgeführten Bruttoarbeitslohn angebe.
      Das Finanzamt verweis auf die Zahlen der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und übernimmt die dort benannte Besoldung inklusive der Zuschläge.

      Wie kann ich dem Finanzamt die steuerfreien Zuschläge ausreichend kenntlich machen?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerfreie Zulagen

        Deinen Beitrag kann ich jetzt nicht nachvollziehen:

        NORMALERWEISE stellt sich Deine Frage beim Ausfüllen des Bruttoarbeitslohns in der Anlage N. Da der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter "Arbeitslohn" aber nur den steuerPFLICHTIGEN Arbeitslohn bescheinigt, sind die steuerfreien Anteile da schon nicht mehr enthalten und daher nirgends mehr weiter anzugeben.

        Dein zweiter Beitrag scheint auf die Riester-Rente, also Anlage AV zu verweisen. Die Eintragungen dort sind zum einen die Beträge des VORjahres, also in der Einkommensteuererklärung 2014 die des Jahres 2013. Zum zweiten dreht es sich da um die Beträge nach RENTENVERSICHERUNGSrecht, NICHT nach STEUERrecht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerfreie Zulagen

          Ich versuche es mal an einem Beispiel darzustellen.

          In der Anlage N trage ich meinen Bruttoarbeitslohn (ohne die steuerfreien Zuschläge) ein, als Beispiel 35000 Euro.
          Das akzeptiert zunächst das Finanzamt. Kurz danach melden sie sich und erklären, dass von der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen Dienstbezüge in Höhe von 37500 (Betrag inklusive der steuerfreien Zuschläge) gemeldet wurden und übernehmen diesen Betrag als Maßstab.

          Vielleicht habe ich auch einfach nur irgendwo einen Denkfehler....Aber ich denke für die Beiträge zur Riesterrente ist der tatsächliche Lohn entscheidend, für die Steuer aber nur der Lohn ohne die steuerfreien Zuschläge.

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            #6
            AW: Steuerfreie Zulagen

            Um dein Beispiel wirklich zu verstehen:

            Du bist aktiv beschäftigt und hast einen Riestervertrag?

            Du arbeitest an Sonn- und Feiertagen bzw. nachts und erhältst dafür steuerfreie Zuschläge?

            Dein Finanzamt will deine steuerfreien Zuschläge besteuern, weil es eine Meldung über einen höheren Bruttoverdienst (nämlich den inklusive der steuerfreien Zuschläge) vorliegen hat?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerfreie Zulagen

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Um dein Beispiel wirklich zu verstehen:

              Du bist aktiv beschäftigt und hast einen Riestervertrag?

              Du arbeitest an Sonn- und Feiertagen bzw. nachts und erhältst dafür steuerfreie Zuschläge?

              Dein Finanzamt will deine steuerfreien Zuschläge besteuern, weil es eine Meldung über einen höheren Bruttoverdienst (nämlich den inklusive der steuerfreien Zuschläge) vorliegen hat?
              Quatsch. Dem Finanzamt geht es offensichtlich nur um die Anlage AV.
              Der Threadersteller sollte sich an das Finanzamt wenden.
              Vermutlich hat er die Anfrage des Finanzamts falsch verstanden.

              Mit Elster hat die frage offensichtlich nichts am Hut.
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 23.02.2015, 08:23.
              Mfg

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