Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und habe eine erste Frage:
Ich war das ganze Jahr an eine andere Dienststelle abgeordnet. Die Abordnung ist auf 17 Monate befristet und ich habe unter "Werbungskosten: Auswärtstätigkeit" die Fahrtkosten eingetragen.
Jetzt muss ich ja aber auch noch meine 1. Tätigkeitsstätte eingegeben. Wenn ich dort nur den Ort eingebe und alles andere auf 0 setze (weil ich bin im Jahr 2014 ja keinen einzigen Tag dorthin gefahren)
erscheint bei der Plausibilitätsprüfung die Fehlermeldung: "Es ist nur ein Wert von 1 bis 365 zulässig!"
Kann mir jemand weiterhelfen bzw. hat das gleiche Problem ...
Danke schonmal! Manuela
Ich war das ganze Jahr an eine andere Dienststelle abgeordnet. Die Abordnung ist auf 17 Monate befristet und ich habe unter "Werbungskosten: Auswärtstätigkeit" die Fahrtkosten eingetragen.
Jetzt muss ich ja aber auch noch meine 1. Tätigkeitsstätte eingegeben. Wenn ich dort nur den Ort eingebe und alles andere auf 0 setze (weil ich bin im Jahr 2014 ja keinen einzigen Tag dorthin gefahren)
erscheint bei der Plausibilitätsprüfung die Fehlermeldung: "Es ist nur ein Wert von 1 bis 365 zulässig!"
Kann mir jemand weiterhelfen bzw. hat das gleiche Problem ...
Danke schonmal! Manuela
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