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Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0 zu

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    Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0 zu

    Hallo liebes Forum, ich bin neu hier und habe eine erste Frage:

    Ich war das ganze Jahr an eine andere Dienststelle abgeordnet. Die Abordnung ist auf 17 Monate befristet und ich habe unter "Werbungskosten: Auswärtstätigkeit" die Fahrtkosten eingetragen.

    Jetzt muss ich ja aber auch noch meine 1. Tätigkeitsstätte eingegeben. Wenn ich dort nur den Ort eingebe und alles andere auf 0 setze (weil ich bin im Jahr 2014 ja keinen einzigen Tag dorthin gefahren)
    erscheint bei der Plausibilitätsprüfung die Fehlermeldung: "Es ist nur ein Wert von 1 bis 365 zulässig!"

    Kann mir jemand weiterhelfen bzw. hat das gleiche Problem ...

    Danke schonmal! Manuela

    #2
    AW: Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0

    Zitat von eelabeer Beitrag anzeigen
    Jetzt muss ich ja aber auch noch meine 1. Tätigkeitsstätte eingegeben.
    Warum ?
    Wenn nur eine Auswärtstätigkeit vorliegt, ist dort nichts einzutragen.
    Werden bei Auswärtstätigkeit für die Fahrtkosten die Zeilen 49 und 51 befüllt, funktioniert die Steuerberechnung.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0

      Hallo Kent, danke für die schnelle Antwort, so hat es jetzt auch geklappt. Die 1. Tätigkeitsstätte geht ja aus dem Abordnungsschreiben auch hervor.

      Noch eine kleine Frage hinterher:

      Ich habe im Rahmen der Abordnung im letzten Jahr Verpflegungsmehraufwand für 3 Monate geltend gemacht. Da die Abordnung nicht unterbrochen wurde, kann ich in diesem Jahr nicht nochmal 3 Monate eintragen, richtig?


      Lieben Gruß,
      Manuela

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        #4
        AW: Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0

        Hallo,

        sehe ich anders.
        Die drei Monate beziehen sich doch auf das jeweilige Jahr. Ergo 3 Mon. 2014 und 3 Mon.2015.
        Sind doch zwei Erklärungen für zwei verschiedene Jahre

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0

          FIGUL, da irrst du Dich leider. Nach § 9 Abs. 4 Satz 6 EStG beziehen sich die drei Monate auf die einzelne Auswärtstätigkeit.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0

            Ja, so habe ich die Aussage der Dame vom Finanzamt auch verstanden. Hab grad auch nochmal nachgelesen, LEIDER ist es so.

            Danke für die schnellen Antworten. Ich hoffe, ich kann auch mal jemanden weiterhelfen ...

            Manuela

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              #7
              AW: Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0

              Hallo,

              finde ich nicht gut.
              Nix Zu-Abfluß. :-(

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0

                Hab noch ein bissel nachgelesen:

                Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014 wurde dahingehend vereinfacht, dass für eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit unerheblich ist, ob ein beruflicher Unterbrechungsgrund dafür vorliegt. Es zählt jetzt allein die Dauer der Unterbrechung (mind. 4 Wochen), der Grund der Unterbrechung ist unerheblich, Krankheit und Urlaub von mind. 4 Wochen würden die 3-Monatsfrist wieder in Gang setzen.

                Wie und ob das (mehr als 4 Wochen Urlaub / krank) jetzt genau in der Lohnsteuererklärung nachzuweisen ist ... keine Ahnung ... 4 Wochen Urlaub hatte ich (leider) nicht am Stück und krank war ich (zum Glück) auch nicht so lange.

                Trotzdem gut zu wissen, find ich.

                Viele Grüße ...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abordnung für das ganze Jahr 2014: Eintrag bei 1. Tätigkeitsstätte lässt keine 0

                  Zitat von eelabeer Beitrag anzeigen
                  Hab noch ein bissel nachgelesen:

                  Das neue Reisekostenrecht ab 1.1.2014 wurde dahingehend vereinfacht, dass für eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit unerheblich ist, ob ein beruflicher Unterbrechungsgrund dafür vorliegt. Es zählt jetzt allein die Dauer der Unterbrechung (mind. 4 Wochen), der Grund der Unterbrechung ist unerheblich, Krankheit und Urlaub von mind. 4 Wochen würden die 3-Monatsfrist wieder in Gang setzen.

                  Wie und ob das (mehr als 4 Wochen Urlaub / krank) jetzt genau in der Lohnsteuererklärung nachzuweisen ist ... keine Ahnung ... 4 Wochen Urlaub hatte ich (leider) nicht am Stück und krank war ich (zum Glück) auch nicht so lange.

                  Trotzdem gut zu wissen, find ich.

                  Viele Grüße ...
                  Eine Bestätigung des Arbeitgebers sollte als Nachweis genügen.
                  Mfg

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