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Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

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    Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

    Hallo zusammen,

    habe ich die Möglichkeit, die Lohnsteuerbescheinigung online in das Elster Formular abzurufen oder muss ich auf den Ausdruck meines Arbeitgebers warten?
    Eine Lohnsteuerauskunft kann ich mir ja anzeigen lassen. Diese hat aber wohl nichts mit der Bescheinigung selber zu tun?

    Danke, Daniel

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

    Du kannst sie schon abrufen, wenn Du Dich im Elsteronlineportal mit Deiner ID-Nummer (NICHT mit der Steuernummer) registrierst hast UND die Berechtigung für den Abruf beantragst hast. ABER:

    Wenn es der Arbeitgeber richtig macht, macht er bis zum 28.02. den Lohnabschluss, übermittelt die Daten an die Finanzverwaltung und druckt Dir dann den Ausdruck aus. Von ganz wenigen Tagen Versatz abgesehen wirst Du, wenn Du den Ausdruck noch nicht hast, vermutlich auch NOCH nicht abrufen können.

    Näheres siehe in Elsterformular nach Anlegen eines Einkommensteuerfalls unter Belegabruf -> Belegabruf, was ist das ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

      Man kann in ElsterFormular Belege abrufen (sofern man sich dafür angemeldet hat). Logischer Weise erst dann, wenn sie der Finanzbehörde vorliegen. Ob der Belegabruf der LStB schneller ist als der Ausdruck an den AN: mE fraglich.
      Was eine Lohnsteuerauskunft sein soll, weiß ich nicht.

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

        Vielen Dank für die Info!

        Der 28.02.2015 ist also Stichtag?

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

          Der 28.2. ist der Stichtag, zu dem der AG die Daten der LStB übermitteln muss (was nicht zwingend heißt, dass er es tut, der Rekord bei meiner eigenen Bescheinigung war Ende März, begründet mit dem Totschlagargument, dass auf SAP umgestellt wurde). Bis die Daten dann zum Belegabruf zur Verfügung stehen, bzw. bis der Ausdruck durch den AG dann über die Hauspost beim AN ist, kann es sicher einige Tage dauern.

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

            D.h. aber auch, wenn ich den Beleg ausgedruckt vorliegen habe, müsste ich sämtliche Daten auch über den Elster Belegabruf direkt in das Formular ziehen können?

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

              Zitat von Daniel2702 Beitrag anzeigen
              D.h. aber auch, wenn ich den Beleg ausgedruckt vorliegen habe, müsste ich sämtliche Daten auch über den Elster Belegabruf direkt in das Formular ziehen können?
              Abgesehen davon, dass sich die Fragestellung (muss auf den Ausdruck gewartet werden, bevor die Belege abgerufen werden) nun umgekehrt hat (kann abgerufen werden, wenn der Ausdruck da ist), kann die niemand diese Frage seriös beantworten. Theoretisch sind die Belege recht bald abrufbar, nachdem sie elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Wenn der Ausdruck vorliegt, belegt dies in erster Näherung, dass übermittelt wurde. Wie lange seitdem vergangen ist, weiß keiner. Du erwartest jetzt also eine Aussage zu der Korrelation der Zeitspanne Übermittlung LStB bis Abrufbarkeit der Daten zu der Zeitspanne Übermittlung LStB bis Zustellung des Ausdrucks. Wer diese Aussage treffen will, braucht hellseherische Fähigkeiten.

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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

                Das hast Du falsch verstanden.
                Die Frage bezog sich lediglich auf die Tatsache der Machbarkeit, die gesamte Bescheinigung auf elektronischem Wege in das Elster Formular ziehen zu können.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

                  Zitat von Daniel2702 Beitrag anzeigen
                  Das hast Du falsch verstanden.
                  Die Frage bezog sich lediglich auf die Tatsache der Machbarkeit, die gesamte Bescheinigung auf elektronischem Wege in das Elster Formular ziehen zu können.
                  Wie gesagt : Wenn dein AG die Bescheinigung übermittelt hat, dann solltest du sie auch abrufen können.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Lohnsteuerbescheinigung abrufen?

                    Hallo,

                    als Beispiel:
                    im EOP steht auf der Startseite -> das die Übernahme von Belegen in die Steuererklärung ab 22.01.2015 möglich sein wird, natürlich nur das was gesendet wurde.
                    Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung 2014 von meinem Arbeitgeber am 22.12.2014 erhalten mit dem Zeitstempel 15.12.2014 15:44:08 übermittelt.
                    Aber im Belegabruf ist sie noch nicht abrufbar.

                    Tschüß

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