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Scheidungskosten

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    Scheidungskosten

    Hallo!
    Meine Einkommensteuererklärung für 2014 ist fast fertig, ich bin nur bei den Scheidungskosten nicht sicher.
    Die Scheidung wird erst in 2015 sein, ich habe aber in 2014 bereits einen Vorschuss an meine Anwältin geleistet sowie den Gerichtskostenvorschuss gezahlt (von dem ich die Hälfte aber von meinem Mann zurückbekommen sollte).
    Gebe ich diese Kosten jetzt in der Erklärung für 2014 an?
    Und in der Erklärung für 2015 dann die Differenz zu den tatsächlichen Anwaltskosten? Und bei den Gerichtskosten einen Negativbetrag??
    Über einen Tipp würde ich ich freuen!

    #2
    AW: Scheidungskosten

    Zum einen gilt das Abflussprinzip, d.h. Ansatz im Zahlungsjahr, also die Vorschüsse im Zahlungsjahr 2014, der in 2015 gezahlte Teil in 2015.

    Zum anderen kannst Du nur AUFWAND ansetzen, d.h. Beträge, für die noch eine Erstattung erwartest, müssen raus, also nur die Hälfte des Gerichtskostenvorschusses.

    Und zum Dritten prüfst Du dann am besten mal, ob sich das wegen der zumutbaren Eigenbelastung überhaupt auswirkt.

    Und zum Vierten wird Dir das Finanzamt das sowieso aufgrund einer Gesetzesänderung nicht anerkennen, ist aber umstritten. Das schwankt dann zwischen "gar nicht" und "nur Kosten des Zwangsverbunds" und "ganz", so dass Du Dich, WENN es die zumutbare Eigenbelastung übersteigt, mal mit einem steuerlichen Berater in Verbindung setzen solltest.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Scheidungskosten

      ... und generell sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar ...
      (siehe Beitrag https://www.elster.de/anwenderforum/...sanwaltskosten).
      UserElster

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        #4
        AW: Scheidungskosten

        Zitat von UserElster Beitrag anzeigen
        ... und generell sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abziehbar ...
        (siehe Beitrag https://www.elster.de/anwenderforum/...sanwaltskosten).
        Habe ich doch gesagt ... *wunder*
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Scheidungskosten

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Habe ich doch gesagt ... *wunder*
          Sorry, hatte ich nicht so genau rausgelesen. Aber du hast natürlich recht, es stand schon da
          UserElster

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            #6
            AW: Scheidungskosten

            Ach so, ich dachte, da gäbe es schon wieder Neuerungen:
            http://www.steuertipps.de/kinder-fam...lich-absetzbar
            oder
            http://www.welt.de/finanzen/article1...absetzbar.html
            ... und man soll sie auf jeden Fall mit angeben? Schaden kann es ja nicht, oder?

            Ich würde dann einfach die Hälfte der Gerichtskosten angeben.

            Wie hoch ist denn die zumutbare Eigenbelastung?

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              #7
              AW: Scheidungskosten

              Hallo Sofia,

              Zitat: Wie hoch ist die zumutbare Eigenbelastung ?

              Das ist einkommensabhängig, gib doch alles in Elsterformular ein und lass mal ausrechnen.
              Beispiel -> Gesamtbetrag der Einkünfte 32.600 Euro zumutbare Belastung 6 Prozent, also das sind 1956 Euro die du selber tragen müsstest.

              Tschüß

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                #8
                AW: Scheidungskosten

                Zitat von Sofia Beitrag anzeigen
                Wie hoch ist denn die zumutbare Eigenbelastung?
                Ein bestimmter Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte, eine Tabelle findest Du in § 33 EStG, einfach mal googlen.

                Im übrigen siehst Du es für Dich KONKRET, wenn Du Elsterformular eine Steuerberechnung machen lässt, da wird das ausgewiesen.

                Edit: holzgoe war schneller :-)
                Zuletzt geändert von Picard777; 21.01.2015, 15:54. Grund: holzgoe war schneller
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  AW: Scheidungskosten

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  also das sind 1956 Euro die du selber tragen müsstest.
                  Richtig. Aber vielleicht ein bisschen unglücklich ausgedrückt. Denn sie müsste ja auch den Rest selber tragen, kann ihn aber von den Einkünften absetzen

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                    #10
                    AW: Scheidungskosten

                    Zitat von Sofia Beitrag anzeigen
                    Ach so, ich dachte, da gäbe es schon wieder Neuerungen:
                    http://www.steuertipps.de/kinder-fam...lich-absetzbar
                    oder
                    http://www.welt.de/finanzen/article1...absetzbar.html
                    ... und man soll sie auf jeden Fall mit angeben? Schaden kann es ja nicht, oder?

                    Ich würde dann einfach die Hälfte der Gerichtskosten angeben.

                    Wie hoch ist denn die zumutbare Eigenbelastung?
                    Urteile eines Finanzgerichts gelten nur für den jeweiligen Kläger und nicht für die Allgemeinheit.
                    Du musst dich also auf ein Rechtsbehelfsverfahren einstellen, da die Finanzämter bislang anderer Rechtsauffassung sind.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Scheidungskosten

                      So, jetzt hab ich es mal mit Elster durchgerechnet - und es ist tatsächlich unter der zumutbaren Eigenbelastung. Nichtsdestotrotz werde ich es angeben...
                      Dank meiner hohen Fahrtkosten zur Arbeit darf ich aber wie gewohnt ohnehin eine Steuerrückzahlung erwarten
                      Vielen Dank für eure Hilfe!

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                        #12
                        AW: Scheidungskosten in EKSt-Erklärung 2015?

                        Guten Tag,
                        ich habe eine Frage zum gleichen Thema: Wie ist es denn für die Einkommenssteuererklärung 2015. Wo gebe ich da die Scheidungskosten an (in 2015 angefallen) in Elsterformular?
                        Welche Zeile?

                        Besten Dank im Voraus

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                          #13
                          AW: Scheidungskosten

                          Hallo mtimmer,

                          hast du den ganzen Thread mal vorher gelesen ?

                          Dann sollte deine Frage eigentlich schon beantwortet sein.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Scheidungskosten

                            Nein holzgoe, nur die Frage nach dem "wo" wurde nicht gestellt und auch nicht erwähnt: WENN es wirklich eine Auswirkung HÄTTE, WÄRE Zeile 67 richtig.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Scheidungskosten

                              Hallo,

                              @Picard777,
                              du hast recht, es bewahrheitet sich immer wieder -> wer lesen kann ist klar im Vorteil.

                              Tschüß

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