Hallo!
Meine Einkommensteuererklärung für 2014 ist fast fertig, ich bin nur bei den Scheidungskosten nicht sicher.
Die Scheidung wird erst in 2015 sein, ich habe aber in 2014 bereits einen Vorschuss an meine Anwältin geleistet sowie den Gerichtskostenvorschuss gezahlt (von dem ich die Hälfte aber von meinem Mann zurückbekommen sollte).
Gebe ich diese Kosten jetzt in der Erklärung für 2014 an?
Und in der Erklärung für 2015 dann die Differenz zu den tatsächlichen Anwaltskosten? Und bei den Gerichtskosten einen Negativbetrag??
Über einen Tipp würde ich ich freuen!
Meine Einkommensteuererklärung für 2014 ist fast fertig, ich bin nur bei den Scheidungskosten nicht sicher.
Die Scheidung wird erst in 2015 sein, ich habe aber in 2014 bereits einen Vorschuss an meine Anwältin geleistet sowie den Gerichtskostenvorschuss gezahlt (von dem ich die Hälfte aber von meinem Mann zurückbekommen sollte).
Gebe ich diese Kosten jetzt in der Erklärung für 2014 an?
Und in der Erklärung für 2015 dann die Differenz zu den tatsächlichen Anwaltskosten? Und bei den Gerichtskosten einen Negativbetrag??
Über einen Tipp würde ich ich freuen!
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