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    Handwerkerleistungen

    Meines Wissens gilt für Handwerkerleistungen eine Erstattungs-Höchstgrenze von 1.200 €.
    Statt der erwarteten ca.900€ wird bei der Berechnung jedoch nur auf ein Höchstbetrag von 600€ abgestellt.
    Weitere Angaben: ledig, ganzjährig gemeinsamer Haushalt mit anderer alleistehender Person.
    Habe bereits mit abweichenden %-Sätzen in Zeile 78 gearbeitet, in Summe erhalte ich immer nur die 600€.

    Hat jemand eine Idee an welcher Stelle eine Angabe fehlt oder falsch sein könnte?

    #2
    AW: Handwerkerleistungen

    Der Höchstbetrag gilt insgesamt pro Haushalt. Also 600 € für dich und 600€ für deinen Partner /in.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Handwerkerleistungen

      Zitat von Holzi Beitrag anzeigen
      Meines Wissens gilt für Handwerkerleistungen eine Erstattungs-Höchstgrenze von 1.200 €.
      Statt der erwarteten ca.900€ wird bei der Berechnung jedoch nur auf ein Höchstbetrag von 600€ abgestellt.
      Weitere Angaben: ledig, ganzjährig gemeinsamer Haushalt mit anderer alleistehender Person.
      Habe bereits mit abweichenden %-Sätzen in Zeile 78 gearbeitet, in Summe erhalte ich immer nur die 600€.
      Um welches Jahr geht es? (In 2013 z. B. konnte man keine %-Sätze in Zeile 78 des Mantelbogens erfassen.)

      Mit welchem Programm wurde dieser "Fehler" festgestellt?

      Wurde überhaupt eine ausreichend hohe Einkommensteuer vor Abzug der Steuerermäßigung errechnet? Würden vor Abzug der Ermäßigung nur z. B. 600 Euro ausgerechnet, dann kann es natürlich auch nur eine Erstattung in maximal dieser Höhe geben.

      Ansonsten wäre es im Einzelveranlagungsfall richtig, die Partnerin bzw. den Partner im Haushalt anzugeben und mit ihr / ihm gemeinsam einen von 50% / 50% abweichenden Berücksichtigungssatz beim Finanzamt zu beantragen. ** Gemeinsamer Antrag **

      Elster rechnet es - getestet zumindest für 2013 - ohne Beanstandung richtig.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen

        Zur Klarstellung: Es ergeben sich für unseren Haushalt nur in Summe 600€. Ich erhalte bei Aufteilung 100/0% nur 600€/0€, bei 75/25 % 450€/150€ usw.

        Es handelt sich um das Jahr 2014 (in 2013 erfolgte die Eingabe in Zeile 77).

        Den Fehler habe ich erst in der aktuellen Version 16.0.159.10 festgestellt.
        In der EST 2013 gab es bei mir letztes Jahr auch keinen Fehler, die Erstattung lag aber auch nur bei zusammen 250€.

        Die Steuer war auch jedes mal höher als die Ermäßigung. Daran kann es also nicht liegen.

        Habe für 2013 mit der aktuellen Version höhere Rechnungsbeträge ausprobiert (20% = 719€).
        Ergebnis: bei Eingabe 25% werden 300€ berechnet, bei 50% 600€ und bei 75% die o.g. 719€.

        In der aktuellen Version scheint wohl definitiv ein Fehler in der Berechnung zu stecken.

        Danke erstmal!

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen

          Hallo,

          Den Fehler der Hotline melden und dann hoffen und warten.....(nächstes, übernächstes update)
          Datenübermitlung ist ja möglich. Den Bescheid vom FA überprüfen, ob dort richtig gerechnet wurde.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Handwerkerleistungen

            Hallo zusammen,

            ich habe das gleiche "Feature" bei der aktuellen ElsterFormular Version.
            Habe es vor gut einer Woche der Hotline gemeldet und vor einer Woche eine generierte Mail zurück bekommen.

            Mal sehen, ob sich da noch etwas tut und was der Bescheid vom FA bringt.


            Grüße
            software foo

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              #7
              AW: Handwerkerleistungen

              Das Thema hatten wir hier auch schon mal:

              https://www.elster.de/anwenderforum/...ins-§-35a-EStG

              ELSTER-Formular scheint diesbezüglich immer noch zu spinnen.

              Die Steuerberechnung im Einkommensteuerbescheid (vom Finanzamt) ist jedoch korrekt.

              Kz. 214: 8.500 €
              Kz. 223: 2 Personen
              Kz. 221: 100%

              Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 1.200 €
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 12.05.2015, 09:20.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Handwerkerleistungen

                Tja, ich werde wohl noch etwas Spass haben.

                Unter den Erläuterungen steht: "Als Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt können 20% der Aufwendungen, höchstens 600€, berücksichtigt werden.
                software foo

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                  #9
                  AW: Handwerkerleistungen

                  A ha,

                  bei der Eingabehilfe des ElsterFormulars steht, dass ein Schreiben mit allen Unterschriften aufgesetzt werden muss, dass die abweichende Verteilung(bei zwei Personen eben nicht 50/50) bestätigt.

                  1. Fehler: Kein Hinweis bei der Plausibilitätsprüfung
                  2. Fehler: Die Berechnung setzt die Division(Verteilung) falsch an
                  3. Fehler: Bei dem generierten Anschreiben ist bei den Anlagen nichts angehakt


                  zu 1) Es muss ein Hinweis erscheinen.
                  zu 1a) dass man das obige Schreiben aufsetzen muss.
                  Wegen Fehler 2: Entweder,
                  zu 1b) dass die abweichende Verteilung bei der Berechnung ignoriert wird und man 100% eintragen muss um seinen Anteil zu sehen(haeh?! ) , oder
                  zu 1c) dass die Berechnung den Prozentsatz auf den Anteil des Einzelnen ansetzt.
                  zu 2) Da hat wer gepennt und kein Tester/QA hat es gemerkt.
                  zu 3) Das Anschreiben muss unter den sonstigen Anlagen das obige Schreiben vermerken.
                  Zuletzt geändert von geki; 31.05.2015, 11:20.
                  software foo

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