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Riesterzulage und Abzug bei Sonderausgaben

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    Riesterzulage und Abzug bei Sonderausgaben

    Liebes Forum,

    mich treibt diese Berechnung von Elster um:

    Altersvorsorgebeiträge = 2310 (2100 + 210)
    dazu Altersvorsorgezulage = 308 (=2x 154)
    Summe = 2618
    davon abziehbar = 2464 (also nur 1x die Zulage?)

    ist das so richtig? Denn am Ende der Berechnung werden (w/Günstigerprüfung ?) 308 Euro (also 2x die Zulage) wieder zugerechnet.

    Kann mich bitte jemand erhellen?

    vielen Dank

    der Rüdiger.

    PS: Bei beiden Ehegatten ist "unmittelbar begünstigt" angehakt, was wohl richtig ist.

    #2
    AW: Riesterzulage und Abzug bei Sonderausgaben

    Zitat von man4429 Beitrag anzeigen
    Altersvorsorgebeiträge = 2310 (2100 + 210)
    dazu Altersvorsorgezulage = 308 (=2x 154)
    Summe = 2618
    davon abziehbar = 2464 (also nur 1x die Zulage?)

    PS: Bei beiden Ehegatten ist "unmittelbar begünstigt" angehakt, was wohl richtig ist.
    Ich interpretiere das so, dass Ehepartner 1 Riesterbeiträge von 2100€, Ehepartner 2 in Höhe von 210€ geleistet hat.

    Bei Ehepartner 1 werden der Eigenbeitrag plus Zulagenanspruch berücksichtigt (2100+154), maximal 2100, sind 2100.
    Bei Ehepartner 2 werden der Eigenbeitrag plus Zulagenanspruch berücksichtigt (210+154), maximal 2100, sind 364 (vorausgesetzt, dass sind mindestens 4% des Bruttoengelts i.S.d. DRV des Jahres davor).

    2100+364 sind 2464.

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      #3
      AW: Riesterzulage und Abzug bei Sonderausgaben

      Ergänzung zu neysee's Beitrag:

      Es wird dann eine Günstigerprüfung durchgeführt, d.h. es wird geprüft, ob der Sonderausgabenabzug von 2.464 € Euch mehr "bringt" als die Riesterzulagen. Das ist bei Euch offensichtlich der Fall. Also bekommt Ihr über die Einkommensteuer versteckt die Differenz zwischen Zulagen und Auswirkung des Sonderausgabenabzugs (die Zulagen selbst bekommt Ihr ja per Zulagenantrag schon), was technisch dadurch geschieht, dass der Sonderausgabenabzug iHv 2.464 € erfolgt und dies das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommensteuer mindert, zu der Einkommensteuer aber der Zulagenanspruch wieder hinzugerechnet wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Riesterzulage und Abzug bei Sonderausgaben

        Und, um das Ganze noch weiter zu ergänzen, sieht man, dass der Ehepartner, der 2100€ zahlt, hierdurch keinen steuerlichen Vorteil mehr generiert. Sobald er 1944€ selbst einzahlt, sind inkl. Zulagenanspruch von 154€ die maximalen 2100€ erreicht.

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          #5
          AW: Riesterzulage und Abzug bei Sonderausgaben

          Ja danke, das mit den max. 2.100 € war mir nicht klar

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