Habe im Jahr 2014 einen Einmal Betrag aus der Direktversicherung bekommen, da ich in Rente gegangen bin. Wo trage ich diese Summe ein. Der Vertrag war von 2004. Wenn ich die Summe in unserer Steuererklärung angebe (mein Mann ist noch berufstätig) muss ich fast 75 % an Steuern auf die Summe zahlen. Habe es unter Formular R nr. 31 eingegeben. Wo muss ich da noch etwas eingeben wie z.b. das Jahr in dem die Vers. abgeschlossen wurde. Denn es hieß ja das diese Versicherungen steuerfrei sind. Vielen Dank
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Keine Ankündigung bisher.
Einmal auszahlung aus Direktversicherung
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AW: Einmal auszahlung aus Direktversicherung
In der Regel erhält man vom Anbieter eine Leistungsmitteilung („Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung [§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG]”) zu Beginn der Leistung.
In Zeile 31 der Anlage R gehört nur der Betrag, der in Nummer 1 der Leistungsmitteilung steht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Einmal auszahlung aus Direktversicherung
Da steht der gesamte Auszahlungsbetrag. Gibt es denn da keinen Steuerfreibetrag? Wenn ja wo wird der eingetragen? Der Vertrag lief aber nur 10 Jahre ist aber vom 1.12.2004. Ich habe gelesen, das diese Verträge vor 2005 steuerfrei sind. Jetzt soll ich dafür ein drittel an Steuern abgeben. Sollte doch eigentlich für die Altersvorsorge sein.
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AW: Einmal auszahlung aus Direktversicherung
Bedingung für die Steuerfreiheit von Leistungen aus einem "Altvertrag" ist m. w. dass dieser mindestens 12 Jahre gelaufen ist. Bei einer frühzeitigen Auszahlung besteht kein Anrecht mehr auf eine Sonderbehandlung, da die Versicherungsleistung in diesem Fall auch nach dem alten Recht (vor 2004) steuerpflichtig gewesen wäre.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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AW: Einmal auszahlung aus Direktversicherung
Die vorherige Antwort ist nicht korrekt - zumindest nicht in Bezug auf die betrieblichen Altersvorsorge.
Bei der Direktversicherung gilt die nachgelagerte Besteuerung.
d.h.: Die Einmalzahlung wird mit dem aktuellen Steuersatz "versteuert".
Und zusätzlich wird sich dann noch die Krankenkasse bei Ihnen melden. Die Kasse rechnet für die letzten 10 Jahre (Beitragsmonate) einen zu zahlenden Beitrag aus und fordert diesen direkt bei Ihnen an.Zuletzt geändert von FlowJoe; 28.01.2015, 14:02.
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AW: Einmal auszahlung aus Direktversicherung
Und zusätzlich wird sich dann noch die Krankenkasse bei Ihnen melden. ...Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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