Hallo,
Wenn ich in Anlage N Werbungskosten in den Zeilen
39 Gewerkschaftsbeiträge und
47 Kontoführungsgebühren
Beträge eintrage, werden diese bei der „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ unter "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" als Werbungskosten ausgewiesen.
Unter "Sonstigen Einkünften" wird dann zusätzlich eine Werbungskostenpauschale ausgewiesen.
Da zweimal nicht geht, möchte ich gern wissen wo ich die Werbungskosten eintragen muss, damit sie statt der Werbungskostenpauschale in der richtigen Zeile erscheinen.
Gruss vom Harz
Bernd
Wenn ich in Anlage N Werbungskosten in den Zeilen
39 Gewerkschaftsbeiträge und
47 Kontoführungsgebühren
Beträge eintrage, werden diese bei der „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ unter "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" als Werbungskosten ausgewiesen.
Unter "Sonstigen Einkünften" wird dann zusätzlich eine Werbungskostenpauschale ausgewiesen.
Da zweimal nicht geht, möchte ich gern wissen wo ich die Werbungskosten eintragen muss, damit sie statt der Werbungskostenpauschale in der richtigen Zeile erscheinen.
Gruss vom Harz
Bernd
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