Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Doppelte Werbungskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Doppelte Werbungskosten

    Hallo,

    Wenn ich in Anlage N Werbungskosten in den Zeilen
    39 Gewerkschaftsbeiträge und
    47 Kontoführungsgebühren
    Beträge eintrage, werden diese bei der „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ unter "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" als Werbungskosten ausgewiesen.
    Unter "Sonstigen Einkünften" wird dann zusätzlich eine Werbungskostenpauschale ausgewiesen.
    Da zweimal nicht geht, möchte ich gern wissen wo ich die Werbungskosten eintragen muss, damit sie statt der Werbungskostenpauschale in der richtigen Zeile erscheinen.
    Gruss vom Harz
    Bernd

    #2
    AW: Doppelte Werbungskosten

    Den Begriff Werbungskosten gibt es bei mehreren Einkunftsarten.

    Wenn Sie Sonstige Einkünfte haben, können Sie dort einen Pauschbetrag neben den Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit haben. Wenn Sie keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, sollten sie dort auch nichts eintragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Werbungskosten

      Hallo Kloebi,
      es hat mir zwar nicht geholfen aber ich habe inzwischen die richtigen Zeilen gefunden.
      Danke
      Bernd

      Kommentar

      Lädt...
      X