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Private Rentenversicherung mal anders herum

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    Private Rentenversicherung mal anders herum

    Hallo Community.
    Nachdem das Finanzamt auch keine sichere Antwort wusste, frage ich mal hier.

    Private Rentenversicherung mit Kapitalwahl, abgeschlossen in 2002, 12 Jahre gelaufen, kann einem noch nicht Rentner zugeteilt werden.
    Lt. Versicherung sind die Kapitalabfindung und die monatliche Rente bis zum Eintritt der regulären Rente steuerfrei.
    Stimmt das? Wenn ja, wie hoch wird sie bei Renteneintritt versteuert?
    Mit dem dann gültigen allgemeinen Rentensatz oder abhängig vom Alter beim Start der Privatrentenzahlung?
    Wo wird dieser Rentenbezug in Eltster eingetragen? Habe dazu nichts im Forum gefunden.

    Danke fürs Feedback.

    #2
    AW: Private Rentenversicherung mal anders herum

    Steuerberatung gibt's beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
    Wenn die im Jahr 2014 gezahlte Rente komplett steuerfrei ist (bei Versicherung nachfragen ) dann musst du sie in der Erklärung 2014 nirgendwo eintragen.
    Mfg

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      #3
      AW: Private Rentenversicherung mal anders herum

      Die Rente wird in Anlage R eingetragen, wo, verrät einem die Leistungsbescheinigung der Versicherung.

      Unter bestimmten Voraussetzungen bzgl. Laufzeit, Mindestdauer der Beitragszahlung, Höhe des Todesfallschutzes sind Kapitalauszahlungen aus Versicherungen bis 2004 steuerfrei. Die Besteuerung von Renten aus privaten Rentenversicherungen bestimmt sich nach dem Ertragsanteil, abhängig von dem Alter bei Rentenbeginn, die Tabelle findet sich in §22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG.

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