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Ehrenamtspauschale

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    Ehrenamtspauschale

    Zwei Fragen zur Ehrenamtspauschale :

    Ich habe für meine Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein in 2014 gem. Satzung eine Ehrenamtspauschale unter 720,-- € erhalten und den Betrag ein paar Tage später an den Verein zurück überwiesen. ( mit Zuwendungsbescheinigung )

    Frage 1 : Wo muß ich die erhaltene Ehrenamtspauschale in der Einkommensteuererklärung einsetzen ?
    Frage 2 : Kann ich die Rücküberweisung an den Verein als ganz normale Spende deklarieren ??

    Vorab schon einmal vielen Dank...

    #2
    AW: Ehrenamtspauschale

    Welche Software verwendest Du denn?

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      #3
      AW: Ehrenamtspauschale

      ...das normale ELSTER-Formular....

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        #4
        AW: Ehrenamtspauschale

        Ok, ich verschieb's.

        Zu 2.: wenn die Spendenbescheinigung entsprechend formuliert ist dann kannst Du die Spende natürlich geltend machen.

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          #5
          AW: Ehrenamtspauschale

          Die Voraussetzungen kannst du hier nachlesen :http://www.bundesfinanzministerium.d...eckspende.html
          Mfg

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            #6
            AW: Ehrenamtspauschale

            Ich wollte nachfragen, ob sich die erste Frage bereits geklärt hat - denn die Antwort bräuchte ich ebenfalls...

            Frage 1 : Wo muss ich die erhaltene Ehrenamtspauschale in der Einkommensteuererklärung einsetzen ?

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              #7
              AW: Ehrenamtspauschale

              Zitat von pact Beitrag anzeigen
              Wo muss ich die erhaltene Ehrenamtspauschale in der Einkommensteuererklärung einsetzen ?
              Hallo,
              einmal die Suchfunktion oben rechte ergibt dieses:
              https://www.elster.de/anwenderforum/...namtspauschale
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

              Kommentar


                #8
                AW: Ehrenamtspauschale

                Hallo,

                warum willst du die Pauschale angeben? Sie ist doch steuerfrei

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ehrenamtspauschale

                  warum willst du die Pauschale angeben? Sie ist doch steuerfrei
                  Das ist richtig, dennoch wird in der Steuererklärung überall danach gefragt.

                  z. B. Anlage N Zeile 26 oder Anlage S Zeile 36
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Ehrenamtspauschale

                    @Charlie,

                    sehe ich anders,

                    die von dir angegebenen Zeilen beziehen sich auf Aufwandsentschädigungen bzw. nebenberufliche Tätigkeiten und nicht auf die Ehrenamtspauschale.
                    Warum soll ich die Pauschale oder einen geringeren Betrag angeben, wenn der Betrag steuerfrei ist? Ist doch unlogisch.
                    Anderes verhält es sich natürlich, wenn der gezahlte Betrag die Pauschale übersteigt.
                    In erster Linie ist das imho eine Sache der Steuererklärung des Vereins.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Ehrenamtspauschale

                      Ich muss Charlie24 zustimmen. Ob diese Pauschale Onkelecki zusteht oder ob er sich da täuscht, das entscheidet das Finanzamt. Und deswegen fragt es das ab. Erst in einem zweiten Schritt kommt dann die Frage, ob die Pauschale überschritten wird. Ist doch das selbe Thema wie bei der Übungsleiterpauschale.

                      Was hat das i.ü. mit der Steuererklärung des Vereins zu tun ? Eigentlich gar nichts, da das dort im ideellen nicht steuerbaren Bereich sich bewegt. Interessant für den Verein wird es nur dann, wenn er dann Schmuh treibt und dadurch die Gemeinnützigkeit verliert.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Ehrenamtspauschale

                        Es werden ausdrücklich steuerfreie Einnahmen abgefragt und es ist auch das gesamte Spektrum des § 3 Nr. 26 ff. EStG in der Eingabehilfe beschrieben.

                        Am Schluss heißt es im Hilfetext bei der Anlage N nochmals ausdrücklich:

                        "Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen z. B. höher als die gesetzlichen Freibeträge, ist der übersteigende Betrag als Arbeitslohn in Zeile 20 einzutragen."

                        Wenn mir das Finanzamt eine Frage zu steuerfreien Einnahmen stellt, muss die genauso wahrheitsgemäß beantwortet werden, wie eine Frage zu steuerpflichtigen Einnahmen. Da ist nichts so oder so auslegbar.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Ehrenamtspauschale

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Es werden ausdrücklich steuerfreie Einnahmen abgefragt und es ist auch das gesamte Spektrum des § 3 Nr. 26 ff. EStG in der Eingabehilfe beschrieben.

                          Am Schluss heißt es im Hilfetext bei der Anlage N nochmals ausdrücklich:

                          "Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen z. B. höher als die gesetzlichen Freibeträge, ist der übersteigende Betrag als Arbeitslohn in Zeile 20 einzutragen."

                          Wenn mir das Finanzamt eine Frage zu steuerfreien Einnahmen stellt, muss die genauso wahrheitsgemäß beantwortet werden, wie eine Frage zu steuerpflichtigen Einnahmen. Da ist nichts so oder so auslegbar.
                          Eben. Wie schon angemerkt wurde, erfolgt die Beurteilung, ob steuerfrei oder steuerpflichtig durch das Finanzamt des Steuerpflichtigen und nicht durch den Verein oder gar durch das Finanzamt des Vereins.
                          Mfg

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