Hallo,
ich habe eine Frage, zu der ich leider noch keine Antwort finden konnte.
Folgende Situation:
Ehepaar, zusammen veranlagt, seit 2009 verheiratet
Ehefrau evangelisch
Ehemann keiner Religionsgemeinschaft zugehörig
Kapitalerträge werden pauschal mit 25% besteuert (keine Günstigerprüfung), Kirchensteuer wird von den Banken nicht einbehalten / abgeführt.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2013 wurde ein besonderes Kirchgeld von 540 Euro festgelegt, vom Lohn der Ehefrau wurde 2013 ein Betrag von 205 Euro eingezogen, sodass sich eine Nachzahlung von 335 Euro ergibt, die in 2014 geleistet wurde.
Wenn ich nun die Einkommensteuererklärung für 2014 anfertige, muss ich ja in Zeile 42 des Mantelbogens eintragen, wie viel Kirchensteuer/Kirchgeld 2014 bezahlt wurde. Soweit ich es verstanden habe, darf ich dort aber keine Kirchensteuer anführen, die aus pauschal besteuerten Kapitalerträgen stammt.
Wie bestimme ich nun den Anteil der 335 Euro, den ich dort dazu rechnen darf? (Dazu=zusätzlich zu der 2014 vom Lohn der Ehefrau einbehaltene Kirchensteuer).
Oder darf ich dort die kompletten 335 Euro zusätzlich angeben?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
ich habe eine Frage, zu der ich leider noch keine Antwort finden konnte.
Folgende Situation:
Ehepaar, zusammen veranlagt, seit 2009 verheiratet
Ehefrau evangelisch
Ehemann keiner Religionsgemeinschaft zugehörig
Kapitalerträge werden pauschal mit 25% besteuert (keine Günstigerprüfung), Kirchensteuer wird von den Banken nicht einbehalten / abgeführt.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2013 wurde ein besonderes Kirchgeld von 540 Euro festgelegt, vom Lohn der Ehefrau wurde 2013 ein Betrag von 205 Euro eingezogen, sodass sich eine Nachzahlung von 335 Euro ergibt, die in 2014 geleistet wurde.
Wenn ich nun die Einkommensteuererklärung für 2014 anfertige, muss ich ja in Zeile 42 des Mantelbogens eintragen, wie viel Kirchensteuer/Kirchgeld 2014 bezahlt wurde. Soweit ich es verstanden habe, darf ich dort aber keine Kirchensteuer anführen, die aus pauschal besteuerten Kapitalerträgen stammt.
Wie bestimme ich nun den Anteil der 335 Euro, den ich dort dazu rechnen darf? (Dazu=zusätzlich zu der 2014 vom Lohn der Ehefrau einbehaltene Kirchensteuer).
Oder darf ich dort die kompletten 335 Euro zusätzlich angeben?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
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