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Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

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    Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

    Hallo,

    ich habe eine Frage, zu der ich leider noch keine Antwort finden konnte.
    Folgende Situation:

    Ehepaar, zusammen veranlagt, seit 2009 verheiratet
    Ehefrau evangelisch
    Ehemann keiner Religionsgemeinschaft zugehörig
    Kapitalerträge werden pauschal mit 25% besteuert (keine Günstigerprüfung), Kirchensteuer wird von den Banken nicht einbehalten / abgeführt.

    Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2013 wurde ein besonderes Kirchgeld von 540 Euro festgelegt, vom Lohn der Ehefrau wurde 2013 ein Betrag von 205 Euro eingezogen, sodass sich eine Nachzahlung von 335 Euro ergibt, die in 2014 geleistet wurde.


    Wenn ich nun die Einkommensteuererklärung für 2014 anfertige, muss ich ja in Zeile 42 des Mantelbogens eintragen, wie viel Kirchensteuer/Kirchgeld 2014 bezahlt wurde. Soweit ich es verstanden habe, darf ich dort aber keine Kirchensteuer anführen, die aus pauschal besteuerten Kapitalerträgen stammt.
    Wie bestimme ich nun den Anteil der 335 Euro, den ich dort dazu rechnen darf? (Dazu=zusätzlich zu der 2014 vom Lohn der Ehefrau einbehaltene Kirchensteuer).
    Oder darf ich dort die kompletten 335 Euro zusätzlich angeben?


    Vielen Dank für eine Rückmeldung!

    #2
    AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

    Hallo,

    >>>Oder darf ich dort die kompletten 335 Euro zusätzlich angeben?

    Ja.

    Das mit den pauschal besteuerten Kapitalerträgen gilt nur auf Bankebene. In dem Fall wäre die Abgeltungsteuer schon um die Sonderausgabe "Kirchensteuer" gekürzt - daher dürfte sie dann natürlich nicht nochmal abgesetzt werden).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

      Danke für die schneller Rückmeldung.

      Eine Nachfrage zu meinem Verständnis:
      Der Fall, in dem man nicht den kompletten Betrag anführen dürfte, wäre also dann, wenn die Kirchensteuer direkt von den Banken einbehalten wird?


      Viele Grüße!

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        #4
        AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

        Hallo,

        >>>Der Fall, in dem man nicht den kompletten Betrag anführen dürfte, wäre also dann, wenn die Kirchensteuer direkt von den Banken einbehalten wird?

        Genau.
        Das siehst du dann auch an der Höhe der Abgeltungsteuer, die dann nicht 25% beträgt, sondern nur 24,45% (in Süddeutschland 24,51%).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

          Super - dann macht es Sinn für mich

          Danke!

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            #6
            AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

            Zitat von unwissender4711 Beitrag anzeigen
            Danke für die schneller Rückmeldung.

            Eine Nachfrage zu meinem Verständnis:
            Der Fall, in dem man nicht den kompletten Betrag anführen dürfte, wäre also dann, wenn die Kirchensteuer direkt von den Banken einbehalten wird?


            Viele Grüße!
            Nein! Das stimmt so nicht. Kirchensteuer auf Kapitalerträge dürfen nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
            Dabei ist es egal, ob die Kirchensteuer auf die Kapitslerträge direkt von der Bank einbehalten wird oder durch das Finanzamt / Kirchensteueramt festgesetzt wird.
            Mfg

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              #7
              AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

              Hallo,

              >>>Dabei ist es egal, ob die Kirchensteuer auf die Kapitslerträge direkt von der Bank einbehalten wird oder durch das Finanzamt / Kirchensteueramt festgesetzt wird.

              Du meinst aufgrund Antrag KAP Zeile 6 (bei Günstigerprüfung brauchen wir nicht streiten, da weiß ich es sicher).
              Und ja, bei Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer könntest du recht haben, es scheint egal zu sein, ob die Bank oder erst das Finanzamt die Kirchensteuer aufschlägt (sonst gäbe es wohl auch einen Unterschied und man hätte grundsätzlich empfehlen müssen, die günstigere Methode zu wählen - und ganz kompliziert würde es bei teilweisem Abzug, man musste ja nicht unbedingt jeder Bank die Kirchenmitgliedschaft melden).

              Mir liegt leider kein Bescheid vor, in dem - nur - die Kirchensteuer nacherhoben wurde, daher kann ich nicht sagen wie genau das aufgeschlüsselt wird. Imho muss es aber irgendwie differenziert werden, beispielsweise in der Tabelle am Anfang des Bescheids.
              Die Berechnung von Elster scheint in diesem Punkt Probleme zu haben (nur KAP Zeile 6 geht nicht), also auch keine Lösung.

              Nochmal was Grundsätzliches: Das Finanzamt kennt sämtliche Zahlungen und Erstattungen von Kirchensteuern, falsche Angaben werden ziemlich sicher korrigiert. Daher würde ich nicht lange überlegen und einfach das naheliegendste eintragen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

                Da gehen die Meinungen ja wohl auseinander

                Ich z. B. habe bisher die Kirchensteuer nicht einbehalten lassen, da ich die letzten Jahre immer Steuererstattungen bekommen habe. Also haben die Banken 25% Kapitalertragsteuer einbehalten und nicht nur 24,51%.

                Die Kirchenkapitalertragsteuer hat dann das Kirchensteueramt festgesetzt und mit dem Steuerguthaben aus der Veranlagung verrechnet, was zu einer geringfügigen Reduzierung der Erstattung geführt hat.

                Die Frage, die sich mir stellt, ist: Gebe ich 2014 jetzt als erstattete Kirchensteuer den Betrag an, der mir tatsächlich überwiesen wurde oder das im Kirchensteuerbescheid ausgewiesene Kirchensteuerguthaben 2013?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

                  Ich finde das Gesetz da sehr eindeutig.

                  Zu den Sonderausgaben gehört die gezahlte Kirchensteuer; dies gilt nicht, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Absatz 1 ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde;

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                    #10
                    AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Da gehen die Meinungen ja wohl auseinander

                    Ich z. B. habe bisher die Kirchensteuer nicht einbehalten lassen, da ich die letzten Jahre immer Steuererstattungen bekommen habe. Also haben die Banken 25% Kapitalertragsteuer einbehalten und nicht nur 24,51%.

                    Die Kirchenkapitalertragsteuer hat dann das Kirchensteueramt festgesetzt und mit dem Steuerguthaben aus der Veranlagung verrechnet, was zu einer geringfügigen Reduzierung der Erstattung geführt hat.

                    Die Frage, die sich mir stellt, ist: Gebe ich 2014 jetzt als erstattete Kirchensteuer den Betrag an, der mir tatsächlich überwiesen wurde oder das im Kirchensteuerbescheid ausgewiesene Kirchensteuerguthaben 2013?
                    Das Gesetz ist da eigentlich unstrittig eindeutig.
                    Siehe Beitrag von neysee.
                    Du gibst das an was im Kirchensteuerbescheid steht.
                    Im Kirchensteuerbescheid wird zwischen "normaler" Kirchensteuer und Kirchensteuer auf Kapitalerträge unterschieden.

                    PS: Wie das in Bundesländern in denen die Kirchensteuer nicht vom Kirchensteueramt, sondern vom Finanzamt festgesetzt wird, aussieht weiß ich nicht.
                    Aber in den Steuerbescheid der Kirchensteuerämter ist es herauszulesen was auf was fällt.
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 30.01.2015, 19:26.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

                      Du gibst das an was im Kirchensteuerbescheid steht.
                      Möglicherweise schreiben wir da aneinander vorbei.

                      Der Kirchensteuerbescheid für 2013 ist irgendwann Mitte 2014 erlassen worden und weist eine Erstattung von meinetwegen 400,00 € aus, die auch überwiesen wurde. Die Höhe dieser Erstattung wird durch die in diesem Bescheid festgesetzte Kirchenkapitalertragsteuer geringfügig beeinflusst.

                      In Zeile 42 ist ja nicht nur die 2014 bezahlte Kirchensteuer anzugeben, sondern auch die in diesem Jahr geleistete Erstattung (FA-Kennzahl 104). Wenn ich da einfach den abgerundeten Überweisungsbetrag eintrage, was sicher die meisten Steuerpflichtigen so machen würden, dann stellt sich halt die Frage, ob ich mir damit zu hohe Sonderausgaben zubillige.

                      Der Kirchensteuerbescheid enthält ja zu der Thematik überhaupt keine Angaben, bzw. ist eher irreführend. Da steht nämlich ziemlich groß unten: "Gezahlte Kirchensteuer ist bei der Einkommensteuer-Veranlagung in voller Höhe als Sonderausgabe abzugsfähig (§10 Abs. 1Nr. 4 EStG)."
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

                        Die Frage ist doch zuerst, ob die Kapitalerträge in 2013 nach Abgeltungsteuer oder tariflich besteuert wurden.
                        Das wäre erstmal zuerst zu klären.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

                          Natürlich wurden die Kapitalerträge 2013 vom FA nach Abgeltungssteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) besteuert, sonst hätte das Kirchensteueramt dafür ja gar keine Kirchenkapitalertragsteuer festsetzen können.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Natürlich wurden die Kapitalerträge 2013 vom FA nach Abgeltungssteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) besteuert, sonst hätte das Kirchensteueramt dafür ja gar keine Kirchenkapitalertragsteuer festsetzen können.
                            Warum denn nicht?
                            Wenn die Kapitalerträge der tariflichen Steuer unterliegen, wird dafür auch Kirchensteuer fällig.

                            Aber gut zurück zum Thema :
                            Die Kirchensteuerbescheide dir mir vorliegenden sind von bayerischen Kirchensteuerämter erlassen worden . In denen wird differenziert zwischen "normaler " Kirchensteuer und Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer.

                            Ist das bei deinem dir vorliegen Kirchensteuerbescheid nicht der Fall?
                            Mfg

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                              #15
                              AW: Einkommensteuer -> Mantelbogen -> Zeile 42 u. Kirchgeld

                              Natürlich wird differenziert: Es gibt eine Festsetzung der Kirchensteuer, dann kommt die (höhere) einbehaltene Kirchenlohnsteuer, daraus errechnet sich ein Kirchensteuerguthaben 2013. Dann wird die "Kirchenkapitalertragsteuer" (fast schon ein Wortungetüm!) festgesetzt, abzüglich 0,00 einbehaltene Kirchenkapitalertragsteuer führt das zu einem Gesamtguthaben von meinetwegen 400,00 €

                              Das ist der Betrag, der auch überwiesen wird. Die Gretchenfrage ist, welcher Betrag in Zeile 42 bei erstatteter Kirchensteuer (FA-Kennzahl 104) einzutragen ist. Wenn man nicht näher darüber nachdenkt, wird man hier den Überweisungsbetrag eintragen. Wer analysiert denn schon seinen Kirchensteuerbescheid?

                              Ich selbst habe mich jetzt erstmals im Zusammenhang mit diesem Thread genauer mit der Thematik befasst und neige dazu, dass höchstwahrscheinlich das Kirchensteuerguthaben eingetragen werden müsste.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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