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BRUTTOARBEITSLOHN - Zählt AN-Entgelt UND Ausbildungsvergütung?

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    BRUTTOARBEITSLOHN - Zählt AN-Entgelt UND Ausbildungsvergütung?

    Hallo ihr Lieben,

    ich sitze gerade an meiner ersten Einkommensteuererklärung und es tun sich nun ein paar Fragen auf, welche ihr mir hoffentlich beantworten könnt...

    Im Jahr 2014 habe ich Mitte September meine Ausbildung abgeschlossen und wurde auch übernommen, also habe ich quasi am nächsten Tag als Arbeitnehmer angefangen zu arbeiten.

    Nun stellt sich mir die Frage, was ich in der Anlage N im Feld 3 bei BRUTTOARBEITSLOHN eintragen muss!?

    Denn auf meinem Lohnzettel ist bei GESAMTBRUTTO mein Bruttoentgelt vom gesamten Jahr 2014 zusammengefasst, also mein Entgelt von 3,5 Monaten und meine Ausbildungsvergütung von 8,5 Monaten.

    Gehört in das Feld 3 dann nur mein Entgelt als AN oder all das Geld, welches ich im kompletten Jahr bekommen habe, quasi inklusive Ausbildungsvergütung?

    Wenn nur mein AN-Entgelt zählt bleibe ich unter der Grenze für steuerfreie Einnahmen und bekomme knapp 665 € an LSt, SolZ und KiSt für 2014 zurück.
    Zählt jedoch auch meine Ausbildungsvergütung mit rein, dann komme ich weit über die Grenze der steuerfreien Einnahmen und bekomme dann wohl so gut wie gar nix zurück.

    Deshalb meine Frage, was nun als BRUTTOARBEITSLOHN alles reinzählt!?

    Das Wörtchen LOHN suggeriert mir zwar, dass meine Ausbildungsvergütung nicht mit reinzählt, aber ich will da lieber kein Risiko eingehen!

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und euch noch ein schönes Restwochenende...

    Liebe Grüße

    #2
    AW: BRUTTOARBEITSLOHN - Zählt AN-Entgelt UND Ausbildungsvergütung?

    Guten Abend,
    nutze mal die Suchfunktion oben rechts, es gibt zu diesem Thema schon einen etwas längeren Thread und JA, natürlich zählt alles und die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: BRUTTOARBEITSLOHN - Zählt AN-Entgelt UND Ausbildungsvergütung?

      Bekommt man als Azubi keinen LOHN?
      Mfg

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        #4
        AW: BRUTTOARBEITSLOHN - Zählt AN-Entgelt UND Ausbildungsvergütung?

        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
        Guten Abend,
        nutze mal die Suchfunktion oben rechts, es gibt zu diesem Thema schon einen etwas längeren Thread und JA, natürlich zählt alles und die Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen
        Alles klar, danke für die Hilfe!


        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Bekommt man als Azubi keinen LOHN?
        Lohn nicht, das nennt sich Ausbildungsvergütung.

        Laut Wikipedia... "Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden einschließlich eines Taschengeldes dar."

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          #5
          AW: BRUTTOARBEITSLOHN - Zählt AN-Entgelt UND Ausbildungsvergütung?

          Hallo,

          Wikipedia weiß es.
          Ob es auch das FA weiß und akzeptiert?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: BRUTTOARBEITSLOHN - Zählt AN-Entgelt UND Ausbildungsvergütung?

            Ob Arbeitslohn, Ausbildungsvergütung, Gehalt, Bezüge oder auch Urlaubs- / Weihnachtsgeld, steuerlich unterliegt das grundsätzlich alles der Einkommensteuer und damit auch dem Lohnsteuerabzugsverfahren.

            Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, erstellt der Arbeitgeber in der Regel eine Lohnsteuerbescheinigung für das gesamte Jahr.

            So, wie die Zahlen da drin stehen, sind sie auch in die Anlage N, die mit der 1. Lohnsteuerbescheinigung beginnt, einzutragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: BRUTTOARBEITSLOHN - Zählt AN-Entgelt UND Ausbildungsvergütung?

              Hallo,

              steuerlich zählt natürlich auch die Ausbildungsvergütung als Lohn, in den jeweiligen Monaten wird auch Lohnsteuer abgezogen (bei dir vielleicht nicht, dann aber weil du unter dem Grundfreibetrag lagst, mit dem Status "Auszubildender" hat das nichts zu tun).

              Aber warum versuchst du eigentlich, das alleine auszufüllen? Du musst einfach nur die Beträge von deiner/n Lohnsteuerbescheinigung/en (ja, es können auch zwei sein, manche Arbeitgeber machen das so, wenn ein Auszubildender in den regulären Job wechselt) übernehmen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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