Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir hier jemand im Forum weiterhelfen. Ich frage mich, was ich im Hauptvordruck Zeile 42 im Feld "2014 erstattet" eingeben muss.

    Für 2013 wurden mein Ex-Mann und ich zusammen veranlagt (beide Kirchensteuerzahler) und haben somit einen Betrag erstattet bekommen, der sich auf uns gemeinsam bezog. In 2014 wurde ich geschieden und werde folglich für das Jahr alleine veranlagt und zahle somit auch nur einmal Kirchensteuer - logisch.

    Was gebe ich also ein?
    - den Betrag, den wir gemeinsam erstattet bekommen haben?
    - den halben Betrag?
    - Feld freilassen?

    Danke für eure Hilfe!

    Grüße
    Paulale

    #2
    AW: Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

    rechtlich sauber wäre der Betrag, der auf dich entfallen ist, also der %uale Anteil der gezahlten Kirchensteuer auf den Erstattungsbetrag anwenden.

    Wenn du also 50 Euro Kirchensteuer gezahlt hast (insgesamt im Jahr) und dein Mann z. B. 100, entfällt ein Drittel der Erstattung (50/150) auf dich.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

      Herzlichen Dank für die schnelle Antwort Kloebi!

      Dann werde ich mich mal ans berechnen machen ...

      Grüße
      Paulale

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

        Hallo,

        wenn du 2014 geschieden worden bist, muß das noch lange nicht Einzel- oder getrennte Veranlagung bedeuten.

        http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          wenn du 2014 geschieden worden bist, muß das noch lange nicht Einzel- oder getrennte Veranlagung bedeuten.
          Dann leben sie schon seit mindestens 2013 getrennt, oder?

          Kommentar


            #6
            AW: Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

            i. d. R. wird das so sein, da Scheidungen in Deutschland - außer in sog. Härtefällen - ein Trennungsjahr vorausgehen muss. Genau kann es natürlich nur Paulale wissen.

            Kommentar


              #7
              AW: Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

              Hallo,

              @Kloebi
              -eben-
              @L.E.Fant

              Woher willst du das wissen? Sollte nur ein Hinweis sein

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                AW: Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

                Danke @FIGUL für den informativen Hinweis, das war mir so nicht bekannt. Da wir tatsächlich ein Teil des Jahres (2014, Scheidung August) noch in gemeinsamer Wohnung gewohnt haben, hätten wir folglich die gemeinsame Veranlagung wählen können. Gut, dass man ebenfalls getrennt veranlagen kann - wofür ich mich entschieden habe.

                Gruß
                Paulale

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkommensteuer>Hauptvordruck>Z 42 | Kirchensteuer Scheidung - Erstattung?

                  Zitat von Paulale Beitrag anzeigen
                  Da wir tatsächlich ein Teil des Jahres (2014, Scheidung August) noch in gemeinsamer Wohnung gewohnt haben, hätten wir folglich die gemeinsame Veranlagung wählen können.
                  Wenn Eure Trennungszeit schon 2013 begonnen hat - das berühmte getrennt von Tisch und Bett - dann ist 2014 weder Zusammenveranlagung noch die Einzelveranlagung von Ehegatten möglich. Ein Ankreuzfeld für getrennte Veranlagung wirst Du auf dem Formular vergeblich suchen.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X