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Wie Wertgutscheine erfassen?

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    Wie Wertgutscheine erfassen?

    Hallo,

    ich verkaufe in meinem Onlineshop auch Wertgutscheine. Diese sind ja Umsatzsteuerfrei. Muss ich diese Einnahme trotzdem in der Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung angeben? Wo gebe ich sie in der EÜR an, Zeile 15?

    Grüße
    Carsten

    #2
    AW: Wie Wertgutscheine erfassen?

    Meiner Meinung nach werden Gutscheine umsatzsteuerlich wie Bargeld behandelt und tauchen in der Voranmeldung gar nicht auf.

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      #3
      AW: Wie Wertgutscheine erfassen?

      vor allem geht es mir um die EÜR...

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        #4
        AW: Wie Wertgutscheine erfassen?

        Guten Tag,
        hierzu gibt es einige Aufsätze im Netz, einfach mal googeln.
        Im Normalfall ist es einfach nur ein Tausch und Bargeld wird doch wohl auch nicht in der Anlage EÜR aufgeführt, oder?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Wie Wertgutscheine erfassen?

          Wenn ich dazu etwas brauchbares gefunden hätte, hätte ich hier nicht gepostet...

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            #6
            AW: Wie Wertgutscheine erfassen?

            ..das ist doch aber kein Leistungstausch.... sondern nur ein Tausch Papier gegen Papier...
            und dazu gibt es diverse Aufsätze....
            https://www.google.de/search?q=gutsc...A66M7AbN5oHQDw
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: Wie Wertgutscheine erfassen?

              Und steuerliche Beratung gibt's beim Steuerberater. Hier ist es nicht zulässig.
              Mfg

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