Hallo liebe Foren-Gemeinschaft,
erst einmal vielen Dank für die vielen wertvollen Beiträge hier. Habe hier schon öfters wertvolle Infos für meine Steuererklärung mit Elster herausziehen können.
Ganz kurz zu meiner Situation:
- Student mit vorher abgeschlossener Ausbildung
- Einkommensteuererklärung für 2011 und 2012 bereits inkl. Feststellung Verlustvortrag durchgeführt
- geplant: Einkommenssteuererklärung für 2013
- zu diesem Zeitpunkt:
x Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt zuhause (bei Eltern) + Wohnung (unter der Woche) am Studienort (Entfernung 65 km)
x jedes Wochenende: Fahrt nach Hause Freitag - Fahrt zum Studienort Sonntag/Montag
Gemäß BFH Urteil (VI R 78/10) kann ich als Student meine Wohnung als Werbekosten steuerlich absetzen, ohne die Bedingungen einer doppelten Haushaltsführung zu erfüllen. Meine Frage ist nun wo ich
- die Kosten für meine Studentenwohnung
- die wöchentlichen Fahrtkosten zum Hochschulstandort und zurück (bis einschließlich 2013 ja noch als Dienstreise möglich)
- die Verpflegungspauschale (für die ersten 3 Monate)
eintragen muss. Bisher hatte ich alle Werbungskosten unter dem Punkt "Anlage N. Werbungskosten: Fortbildungskosten" angegeben. Hier würde ich jetzt auch wieder die Wohnung am Studienort eintragen. Bei den Reisekosten sowie der Verpflegungspauschale weiß ich jetz nicht genau ob das unter "Anlage N. Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" oder unter "Anlage N. Werbungskosten: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" gehört?
Könnten sie mir hier bitte weiterhelfen?
Vielen Dank und Grüße
Christoph
erst einmal vielen Dank für die vielen wertvollen Beiträge hier. Habe hier schon öfters wertvolle Infos für meine Steuererklärung mit Elster herausziehen können.
Ganz kurz zu meiner Situation:
- Student mit vorher abgeschlossener Ausbildung
- Einkommensteuererklärung für 2011 und 2012 bereits inkl. Feststellung Verlustvortrag durchgeführt
- geplant: Einkommenssteuererklärung für 2013
- zu diesem Zeitpunkt:
x Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt zuhause (bei Eltern) + Wohnung (unter der Woche) am Studienort (Entfernung 65 km)
x jedes Wochenende: Fahrt nach Hause Freitag - Fahrt zum Studienort Sonntag/Montag
Gemäß BFH Urteil (VI R 78/10) kann ich als Student meine Wohnung als Werbekosten steuerlich absetzen, ohne die Bedingungen einer doppelten Haushaltsführung zu erfüllen. Meine Frage ist nun wo ich
- die Kosten für meine Studentenwohnung
- die wöchentlichen Fahrtkosten zum Hochschulstandort und zurück (bis einschließlich 2013 ja noch als Dienstreise möglich)
- die Verpflegungspauschale (für die ersten 3 Monate)
eintragen muss. Bisher hatte ich alle Werbungskosten unter dem Punkt "Anlage N. Werbungskosten: Fortbildungskosten" angegeben. Hier würde ich jetzt auch wieder die Wohnung am Studienort eintragen. Bei den Reisekosten sowie der Verpflegungspauschale weiß ich jetz nicht genau ob das unter "Anlage N. Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" oder unter "Anlage N. Werbungskosten: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" gehört?
Könnten sie mir hier bitte weiterhelfen?
Vielen Dank und Grüße
Christoph
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