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Werbungskosten Studentenwohnung und Fahrtkosten zur Wohnung - wo eintragen?

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    Werbungskosten Studentenwohnung und Fahrtkosten zur Wohnung - wo eintragen?

    Hallo liebe Foren-Gemeinschaft,

    erst einmal vielen Dank für die vielen wertvollen Beiträge hier. Habe hier schon öfters wertvolle Infos für meine Steuererklärung mit Elster herausziehen können.

    Ganz kurz zu meiner Situation:
    - Student mit vorher abgeschlossener Ausbildung
    - Einkommensteuererklärung für 2011 und 2012 bereits inkl. Feststellung Verlustvortrag durchgeführt
    - geplant: Einkommenssteuererklärung für 2013
    - zu diesem Zeitpunkt:
    x Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt zuhause (bei Eltern) + Wohnung (unter der Woche) am Studienort (Entfernung 65 km)
    x jedes Wochenende: Fahrt nach Hause Freitag - Fahrt zum Studienort Sonntag/Montag

    Gemäß BFH Urteil (VI R 78/10) kann ich als Student meine Wohnung als Werbekosten steuerlich absetzen, ohne die Bedingungen einer doppelten Haushaltsführung zu erfüllen. Meine Frage ist nun wo ich

    - die Kosten für meine Studentenwohnung
    - die wöchentlichen Fahrtkosten zum Hochschulstandort und zurück (bis einschließlich 2013 ja noch als Dienstreise möglich)
    - die Verpflegungspauschale (für die ersten 3 Monate)

    eintragen muss. Bisher hatte ich alle Werbungskosten unter dem Punkt "Anlage N. Werbungskosten: Fortbildungskosten" angegeben. Hier würde ich jetzt auch wieder die Wohnung am Studienort eintragen. Bei den Reisekosten sowie der Verpflegungspauschale weiß ich jetz nicht genau ob das unter "Anlage N. Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" oder unter "Anlage N. Werbungskosten: Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" gehört?

    Könnten sie mir hier bitte weiterhelfen?

    Vielen Dank und Grüße
    Christoph

    #2
    AW: Werbungskosten Studentenwohnung und Fahrtkosten zur Wohnung - wo eintragen?

    Hallo,

    >>>die Kosten für meine Studentenwohnung

    Gar nicht, das waren private Kosten (weil: Erstwohnung).


    >>>die wöchentlichen Fahrtkosten zum Hochschulstandort und zurück (bis einschließlich 2013 ja noch als Dienstreise möglich)

    Anlage N, Werbungskosten (Fortbildung - oder wo auch immer, das spielt keine große Rolle)


    >>>die Verpflegungspauschale (für die ersten 3 Monate)

    Auch gar nicht, weil es keine Auswärtstätigkeit ist.


    Alles nur meine persönliche Meinung. Wenn du es sicher wissen willst, musst du einen Steuerberater befragen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten Studentenwohnung und Fahrtkosten zur Wohnung - wo eintragen?

      Nach dem genannten Urteil könnte Christoph123 durchaus Recht haben - bis 2013. M.E. muss das, da keine dHH vorliegt, bei Reisekosten rein.

      Ab 2014 ist m.E. Ende Gelände mit dem Urteil, da nach § 9 Abs. 4 EStG die Uni dann als "erste Tätigkeitsstätte" gilt. was das dann genau darstellt, kann Dir sicher ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe ausklamüsern.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten Studentenwohnung und Fahrtkosten zur Wohnung - wo eintragen?

        Vielen Dank für ihre Antworten.


        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        >>>die wöchentlichen Fahrtkosten zum Hochschulstandort und zurück (bis einschließlich 2013 ja noch als Dienstreise möglich)

        Anlage N, Werbungskosten (Fortbildung - oder wo auch immer, das spielt keine große Rolle)
        Stefan
        Warum spielt das keine Rolle? Ist es bei den Werbungskosten nicht ausschlaggebend, welche Art man wählt um die gewünschte Anrechnung zu bekommen? Oder kann man sagen Werbungskosten = Werbungskosten hauptsache sie tauchen irgendwo auf?

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Nach dem genannten Urteil könnte Christoph123 durchaus Recht haben - bis 2013. M.E. muss das, da keine dHH vorliegt, bei Reisekosten rein.

        Ab 2014 ist m.E. Ende Gelände mit dem Urteil, da nach § 9 Abs. 4 EStG die Uni dann als "erste Tätigkeitsstätte" gilt. was das dann genau darstellt, kann Dir sicher ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe ausklamüsern.
        Ja genau, ich beziehe mich hier auf folgenden Artikel
        https://www.test.de/Unterkunftskoste...ten-4489647-0/

        nur weiß ich jetzt eben nicht genau, was wo einzutragen ist.
        Nur mal angenommen, es wäre möglich die wöchentlichen Fahrtkosten, einen Verpflegungsmehraufwand sowie die Kosten für meine Wohnung abzusetzen:
        Wäre es dann richtig

        Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand unter Werbungskosten: Auswärtstätigkeit und
        Wohnungskosten einfach unter Werbungskosten: Fortbildung anzugeben?

        Das 2014 andere Spielregeln gelten ist mir klar, ich möchte nur jetzt erst einmal 2013 vernünftig und richtig angeben und abschließen.

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten Studentenwohnung und Fahrtkosten zur Wohnung - wo eintragen?

          Hallo,

          >>>Warum spielt das keine Rolle? Ist es bei den Werbungskosten nicht ausschlaggebend, welche Art man wählt um die gewünschte Anrechnung zu bekommen? Oder kann man sagen Werbungskosten = Werbungskosten hauptsache sie tauchen irgendwo auf?

          Ja, das kann man so sagen. Solange sie bei der richtigen Einkunftsart abgesetzt werden (also beispielsweise die Depotgebühren nicht in der Anlage N), sollte das ohne Kommentar durchlaufen.
          Ich will nicht sagen, dass man es einfach irgendwo hinschreiben soll, aber wenn man nicht genau weiß wo, dann darf man schon das vermutlich richtige nehmen.


          >>>Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand unter Werbungskosten: Auswärtstätigkeit und
          Wohnungskosten einfach unter Werbungskosten: Fortbildung anzugeben?

          Warum denn nicht alles bei "Fortbildung"? Das Studium ist eine solche, und damit gehören alle Kosten dorthin. Bei Elster kannst du die meisten Zeilen auch vervielfältigen, also brauchst du noch nicht einmal eine separate Aufstellung.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten Studentenwohnung und Fahrtkosten zur Wohnung - wo eintragen?

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Warum denn nicht alles bei "Fortbildung"? Das Studium ist eine solche, und damit gehören alle Kosten dorthin. Bei Elster kannst du die meisten Zeilen auch vervielfältigen, also brauchst du noch nicht einmal eine separate Aufstellung.
            Okay stimmt, so hab ich das noch gar nicht gesehen. Bevor ich dann meine Situation mit aller Gewalt in das "Dienstfahrt-Formular" presse, liste ich es lieber übersichtlich unter "Fortbildung" auf und lege meine Nachweise etc. dazu - Der Beamte wird dann schon wissen um was es geht (das war nämlich meine einzige Sorge)

            Danke!

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              #7
              AW: Werbungskosten Studentenwohnung und Fahrtkosten zur Wohnung - wo eintragen?

              Zitat von Christoph123 Beitrag anzeigen
              Okay stimmt, so hab ich das noch gar nicht gesehen. Bevor ich dann meine Situation mit aller Gewalt in das "Dienstfahrt-Formular" presse, liste ich es lieber übersichtlich unter "Fortbildung" auf und lege meine Nachweise etc. dazu - Der Beamte wird dann schon wissen um was es geht (das war nämlich meine einzige Sorge)

              Danke!
              Wenn du da Zweifel hast, macht es ggfs. Sinn das ganze auf einem Beiblatt zu erläutern. Kann nie schaden.
              Mfg

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